Auffrischungskurs für Brandschutzbeaufragte
Online, stressfrei und ohne Terminsuche
Gemäß DGUV-Information 205-003, vfdb Richtlinie 12-09/01 und VdS3111 ist für Brandschutzbeauftragte alle drei Jahre eine Weiterbildungsmaßnahme vorgeschrieben. Der anerkannte Online Auffrischungskurs erfüllt alle Anforderungen, um weiterhin als anerkannter Brandschutzbeauftragter tätig sein zu dürfen.
Die Auffrischung besteht aus 4 Modulen und umfasst ingesamt 16 Unterrichtseinheiten (16 x 45min.) Sie findet als flexibler Selbstlernkurs ohne feste Termine statt und kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt begonnen werden. Der Zugang zur Online Ausbildung ist mit jedem internetfähigen Gerät (Computer, Tablet oder Smartphone) ohne spezielle Software möglich und kann bequem aus dem Büro oder Home Office absolviert werden. Das ermöglicht die berufliche Weiterbildung ohne lästige Dienstreisen und Arbeitsausfälle.
-
Wer kann Brandschutzbeauftragter werden?An der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten kann grundsätzlich jeder Mitarbeiter teilnehmen. Um als Brandschutzbeauftragter bestellt zu werden, benötigt der Teilnehmer laut DGUV Information 205-003 eine abgeschlossene Berufsausbildung. Zudem sollten gewerbe- und branchenspezifische Kenntnisse der betrieblichen Abläufe und Gefahren sollten vorhanden sein und Teilnehmer sollten über ein angemessenes technisches Verständnis, ausreichende Kommunikationsstärke und eine hohe Zuverlässigkeit verfügen.
-
Wann ist ein Brandschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben?Brandschutzbeauftragte sind nicht grundlegend gesetzlich vorgeschrieben. Für die Umsetzung der Brandschutzvorgaben, als Ansprechpartner, Multiplikator, Fürsprecher und Vorbild sind Brandschutzbeauftragte jedoch in vielen Branchen etabliert. Zudem fordern bestimmte Institutionen oder Regelwerke explizit die Benennung von Brandschutzbeauftragten: Sachversicherern oder Muster-Verkaufsstättenverordnung (MVkVO) oder die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 "Maßnahmen gegen Brände". Gemäß den Industriebaurichtlinien einiger Bundesländer wenn die Geschossfläche größer als 5.000 m² ist. Brandschutzbeauftragte werden häufig abweichend von o.g. Rechtsvorschriften zusätzlich durch die Baugenehmigungsbehörden gefordert oder sind im genehmigten Brandschutzkonzept einer baulichen Anlage hinzuzuziehen. Weitere Informationen zur Bestellung von Brandschutzbeauftragten
-
Wie oft müssen sich Brandschutzbeauftragte fortbilden?Laut DGUV-Information 205-003 ist für Brandschutzbeauftragte eine regelmäßige Fortbildung notwendig, um ihre Fachkenntnisse entsprechend der aktuellen Erfordernisse sowie den sich ändernden Regelwerken und Vorschriften anzupassen. Damit sie ihre Aufgaben qualifiziert ausüben können, fordert die DGUV eine Fortbildung von Brandschutzbeauftragen alle drei Jahre. An der ExpertMe Akademie bieten wir einen Auffrischungskurs für Branschutzbeauftragte als Online Fortbildung an. Sie besteht aus 4 Modulen und umfasst ingesamt 16 Unterrichtseinheiten (16 x 45min.) Mehr Informationen zum Auffrischungskurs
-
Was sind die Aufgaben und Pflichten eines Brandschutzbeauftragten ?Die Rolle des Brandschutzbeauftragten beschreibt unterschiedliche Aufgaben und Anforderungen. Neben dem eigentlichen Hauptberuf übernimmt ein Mitarbeiter die Beauftragung zum Thema Brandschutz. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit diese Rolle in Vollzeit oder als externer Berater zu übernehmen. Hierunter fallen die Aufgaben eines Brandbeauftragten wie z.B: Aufklärung über Brandschutzrechtliche Pflichten Kontrolle und Mitwirken an der Umsetzung von Brandschutzvorschriften (vorbeugenden, abwehrenden sowie organisatorischen) und auch im Angelegenheiten von Notfällen und Katastrophen) Schulung, Sensibilisieren und Aufklärung von Kollegen zum Thema Brandschutz Unterstützung der Vorgesetzten zum Thema Brandschutz Im Tagesgeschäft ein wachsames Auge für den Brandschutz übernehmen Mehr Details zu den Aufgaben des Brandschutzbeauftragten im Unternehmen
-
Wie kann ich die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten nachweisen?Sie erhalten bei bestandener Prüfung das anerkannte Zertifikat zum Brandschutzbeauftragten per Post zugesendet. Dieses Zertifikat gilt als Teilnahmebestätigung und kann zur Vorlage für die Benennung zum Brandschutzbeauftragten verwendet werden.
Vorteile der Brandschutz-Auffrischung
Auffrischungskurs für Brandschutzbeauftragte buchen
Der Auffrischungskurs für Brandschutzbeauftragte ist eine anerkannte Weiterbildung gemäß der DGUV-Information 205-003, der vfdb-Richtlinie 12/09-01 sowie VdS-Richtlinie 311.
24/7 Zugang zur Online Lernplattform
Gedrucktes Zertifikat nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung
Direkter Kontakt zu Sicherheits- und Brandschutzsingenieuren während und nach der Ausbildung
Nettopreis (zzgl. Mwst)
947,00 €
Mehr als 1279 erfolgreich ausgebildete Beauftragte an der ExpertMe Akademie
Die wichtigsten Fragen
für Brandschutzbeauftragte
-
Wer kann Brandschutzbeauftragter werden?An der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten kann grundsätzlich jeder Mitarbeiter teilnehmen. Um als Brandschutzbeauftragter bestellt zu werden, benötigt der Teilnehmer laut DGUV Information 205-003 eine abgeschlossene Berufsausbildung. Zudem sollten gewerbe- und branchenspezifische Kenntnisse der betrieblichen Abläufe und Gefahren sollten vorhanden sein und Teilnehmer sollten über ein angemessenes technisches Verständnis, ausreichende Kommunikationsstärke und eine hohe Zuverlässigkeit verfügen.
-
Wann ist ein Brandschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben?Brandschutzbeauftragte sind nicht grundlegend gesetzlich vorgeschrieben. Für die Umsetzung der Brandschutzvorgaben, als Ansprechpartner, Multiplikator, Fürsprecher und Vorbild sind Brandschutzbeauftragte jedoch in vielen Branchen etabliert. Zudem fordern bestimmte Institutionen oder Regelwerke explizit die Benennung von Brandschutzbeauftragten: Sachversicherern oder Muster-Verkaufsstättenverordnung (MVkVO) oder die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 "Maßnahmen gegen Brände". Gemäß den Industriebaurichtlinien einiger Bundesländer wenn die Geschossfläche größer als 5.000 m² ist. Brandschutzbeauftragte werden häufig abweichend von o.g. Rechtsvorschriften zusätzlich durch die Baugenehmigungsbehörden gefordert oder sind im genehmigten Brandschutzkonzept einer baulichen Anlage hinzuzuziehen. Weitere Informationen zur Bestellung von Brandschutzbeauftragten
-
Wie oft müssen sich Brandschutzbeauftragte fortbilden?Laut DGUV-Information 205-003 ist für Brandschutzbeauftragte eine regelmäßige Fortbildung notwendig, um ihre Fachkenntnisse entsprechend der aktuellen Erfordernisse sowie den sich ändernden Regelwerken und Vorschriften anzupassen. Damit sie ihre Aufgaben qualifiziert ausüben können, fordert die DGUV eine Fortbildung von Brandschutzbeauftragen alle drei Jahre. An der ExpertMe Akademie bieten wir einen Auffrischungskurs für Branschutzbeauftragte als Online Fortbildung an. Sie besteht aus 4 Modulen und umfasst ingesamt 16 Unterrichtseinheiten (16 x 45min.) Mehr Informationen zum Auffrischungskurs
-
Was sind die Aufgaben und Pflichten eines Brandschutzbeauftragten ?Die Rolle des Brandschutzbeauftragten beschreibt unterschiedliche Aufgaben und Anforderungen. Neben dem eigentlichen Hauptberuf übernimmt ein Mitarbeiter die Beauftragung zum Thema Brandschutz. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit diese Rolle in Vollzeit oder als externer Berater zu übernehmen. Hierunter fallen die Aufgaben eines Brandbeauftragten wie z.B: Aufklärung über Brandschutzrechtliche Pflichten Kontrolle und Mitwirken an der Umsetzung von Brandschutzvorschriften (vorbeugenden, abwehrenden sowie organisatorischen) und auch im Angelegenheiten von Notfällen und Katastrophen) Schulung, Sensibilisieren und Aufklärung von Kollegen zum Thema Brandschutz Unterstützung der Vorgesetzten zum Thema Brandschutz Im Tagesgeschäft ein wachsames Auge für den Brandschutz übernehmen Mehr Details zu den Aufgaben des Brandschutzbeauftragten im Unternehmen
-
Wie kann ich die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten nachweisen?Sie erhalten bei bestandener Prüfung das anerkannte Zertifikat zum Brandschutzbeauftragten per Post zugesendet. Dieses Zertifikat gilt als Teilnahmebestätigung und kann zur Vorlage für die Benennung zum Brandschutzbeauftragten verwendet werden.
Senden Sie uns Ihre unverbindliche Anfrage
Ihr Ansprechpartner:
Manuel Zabe
Brandschutzbeauftragter Auffrischungskurs
Vorgeschriebene Auffrischung nach 3 Jahren bequem online absolvieren
Fernlehrgang mit 16 Unterrichtseinheiten (á 45 Min.)
Insgesamt 4 Module – flexibel einteilbar
Ausbildungsbeginn: Start jederzeit ohne feste Termine
Lehrgang nach DGUV Information 205-003
Nachweis zur vorgeschriebenen Auffrischung nach 3 Jahren
Teilnahmegebühr
947,00 € (zzgl. MwSt.)
Seminar-Nr.: 101002