SiGe-Plan - Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
Leitfaden, Vorschriften, Inhalte und Bedeutung von SiGe-Plänen in der Bauindustrie
Bei großen Bauvorhaben muss der Koordinator gemäß BaustellV in der Planungsphase einen sogenannten SiGe-Plan ausarbeiten. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) dient dazu, die Sicherheitsanforderungen für Bauarbeiten allen Beteiligten verständlich zu machen. Die Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen 31 (RAB 31) definiert Inhalte und Form von SiGe-Plänen. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr darüber, wann ein SGePlan erforderlich ist, was er enthalten sollte und welche gesetzlichen Regelungen zu beachten sind.
Übersicht
Was ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan? (SiGe-Plan)
Wann ist ein SiGe-Plan erforderlich?
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ist notwendig, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber arbeiten gleichzeitig oder nacheinander auf einer Baustelle ausführen und wenn besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang 2 der BaustellV ausgeführt werden.
Wenn der Umfang der Arbeiten 500 Personentage überschreitet bzw. die voraussichtliche Dauer mehr als 30 Tage beträgt und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, ist ein SiGe-Plan erforderlich und der SiGeko muss zusätzlich eine Vorankündigung übermitteln.
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Inhalte: Was muss ein SiGe-Plan enthalten?
Der SiGe-Plan gibt allen am Bau Beteiligten Überblick darüber, wie die Arbeiten räumlich und zeitlich organisiert sind. Außerdem gibt er Auskunft über die anzuwendenden Arbeitsschutzmaßnahmen für die geplanten Bautätigkeiten Gegebenenfalls werden spezielle Maßnahmen für gefährliche Arbeiten aufgeführt, wie im RAB-Anhang II beschrieben. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan berücksichtigt auch betriebliche Tätigkeiten in der näheren Umgebung des Baugeländes, sofern diese Einfluss auf die Vorgänge auf der Baustelle haben können.
Zusammengefasst sind die Mindestanforderungen eines SiGe-Plans:
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Zeitliche und räumliche Koordination der Arbeiten
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Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung der Gefährdungen
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Maßnahmen zur Umsetzung von Arbeitsschutzbestimmungen
In RAB 31 werden zusätzlich folgende Punkte empfohlen:
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Gefährdungen Dritter
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Terminpläne
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Informations- und Arbeitsmaterialien zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
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Mitgeltende Unterlagen
-
Ausschreibungstexte
Ein vollständiger SiGe-Plan sollte die folgenden Fragen eindeutig beantworten:
Welche Arbeiten werden wann und wo ausgeführt?
Welche Abhängigkeiten bestehen zwischen den verschiedenen Gewerken auf der Baustelle?
Wie wird die Baustelle gesichert?
Wie und wo werden Materialien gelagert?
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Weitere Häufige Fragen zum SiGe-Plan
Wer muss den SiGe-Plan erstellen?
Die Pflicht zur Erstellung eines SiGe-Plans obliegt dem Bauherr. Er kann allerdings einen ausgebildeten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) beauftragen, den Plan zu erstellen.
Durch die Bestellung eines Koordinators wird der Bauherr jedoch nicht von seiner Verantwortung entbunden, seine rechtlichen Pflichten gemäß der Baustellenverordnung zu erfüllen.
Welche Dokumente sind zur Erstellung eines SiGe-Plans erforderlich?
Um einen SiGe-Plan zu erstellen sind folgende Planungsdokumente erforderlich:
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Bauzeichnungen
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Leitungsführungspläne
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Haushaltsunterlage Bau
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Firmen- und Beteiligtenliste
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Lageplan
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Baubeschreibung
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Bauzeitenplan
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Gutachten
Wo muss der SiGe-Plan ausgehangen werden?
Der Sicherheitsplan muss als Aushang auf der Baustelle für alle leicht zugänglich sein. Er sollte für alle Beteiligten während ihrer Arbeitszeit einsehbar sein.
Wann ist ein SiGe-Plan zu erstellen?
Der SiGe-Plan wird bereits vor Baubeginn in der Planungsphase erstellt und begleitet das gesamte Bauprojekt. Da sich im Bauablauf häufig Änderungen ergeben, muss der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan stets aktualisiert werden.
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Gesetzliche Regelungen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen
In der Baustellenverordnung und in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) sind Vorgaben definiert, die bei einem Bauvorhaben zu berücksichtigen sind.
Baustellenverordnung (BaustellV)
Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen vom 10. Juni 1998 beschreibt in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz
auf zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen Baustellen. In § 3 Abs. 2 und 3 der Baustellenverordnung sind die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators definiert:
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Beratung des Bauherrn zur Koordination in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in den Bauprozessen, Bauverfahren und Arbeitsweisen sowie in der späteren Nutzung und Instandhaltung des Bauwerks
-
die dazugehörige Gestaltung einer effektiven Kommunikation, Moderation und Kooperation
(Quelle: baua.de)
Vorankündigung
Gemäß § 2 BaustellV ist eine Vorankündigung für jede Baustelle nötig, wenn
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die voraussichtliche Dauer mehr als 30 Arbeitstage beträgt und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder
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wenn der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage übersteigt
Die Vorankündigung ist spätestens 2 Wochen vor Errichtung der Baustelle an die zuständige Behörde zu übermitteln und sichtbar auszuhängen. Der SiGeKo übernimmt diese Vorankündigung.
SiGeKo
Wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind, ist gemäß §3 der Baustellenverordnung ein SiGeKo erforderlich. Er übernimmt sowohl in der Planungsphase als auch in der Ausführungsphase des Bauvorhabens verschiedene Aufgaben zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der anwesenden Personen.
Die Bestellung eines SiGe-Koordinators sollte rechtzeitig erfolgen, am besten schon zu Beginn der Planungsphase. So kann sichergestellt werden, dass der SiGeKo von Anfang an im Planungsprozess beteiligt ist und alle erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen gemäß §4 ArbschG auf der Baustelle berücksichtigt werden.
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)
Der Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) beschreibt in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) den aktuellen Stand der Technik. Sie werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt gegeben. In Regel 30 werden die erforderliche Qualifikation und die Aufgaben des SiGeKo beschrieben.