SiGe-Plan: Leitfaden und Bedeutung von SIGE-Plänen in der Bauindustrie
Vorschriften, Inhalte und FAQ zum SiGe-Plan
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) dient dazu, die Sicherheitsanforderungen für Bauarbeiten verständlich zu machen. Die Vorschriften und Struktur des SiGe-Plans sind in der Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen 31 (RAB 31) konkretisiert.
Übersicht
Gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV) ist der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) verpflichtet, in der Planungsphase einen SiGe-Plan zu erstellen und diesen in der Ausführungsphase fortzuschreiben. Dieser Plan ist entscheidend für die Sicherheit am Arbeitsplatz und die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen. Erfahren Sie in diesem Leitfaden mehr über die Bedeutung von SiGe-Plänen und wie sie dazu beitragen, die Effizienz auf der Baustelle zu steigern.
Wann ist ein SiGe-Plan erforderlich?
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ist notwendig, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber arbeiten gleichzeitig oder nacheinander auf einer Baustelle ausführen und wenn besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang 2 der BaustellV ausgeführt werden.
Wenn der Umfang der Arbeiten 500 Personentage überschreitet bzw. die voraussichtliche Dauer mehr als 30 Tage beträgt und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, ist ein SiGe-Plan erforderlich und der SiGeko muss zusätzlich eine Vorankündigung übermitteln.

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Inhalte: Was muss in einem SiGe-Plan enthalten sein?
Der SiGe-Plan hat die zentrale Aufgabe, die Koordination der Bautätigkeiten sowohl in räumlicher als auch zeitlicher Hinsicht sicherzustellen. Er bietet den Beteiligten am Bau eine klare Übersicht darüber, wie die Arbeitsprozesse organisiert sind und informiert sie über die festgelegten Schutzmaßnahmen und die relevanten Arbeitsschutzbestimmungen. Darüber hinaus sind im SiGe-Plan die anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen enthalten, und gegebenenfalls werden spezielle Maßnahmen für gefährliche Arbeiten aufgeführt, wie im RAB-Anhang II beschrieben. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan berücksichtigt auch betriebliche Tätigkeiten auf dem Baugelände oder in dessen näherer Umgebung, sofern diese Einfluss auf die Vorgänge auf der Baustelle haben können.
Zusammengefasst sind die inhaltlichen Mindestanforderungen eines SiGe-Plans:
-
Zeitliche und räumliche Koordination der Arbeitsabläufe
Welche Arbeiten werden wann und wo ausgeführt? Welche Abhängigkeiten bestehen zwischen den verschiedenen Gewerken auf der Baustelle? -
Gefährdungen
Maßnahmen zur Minimierung von Risken und Vermeidung von Gefährdungen
Insbesondere Gefährdungen, die durch das Zusammentreffen verschiedener Gewerke entstehen -
Maßnahmen zur Umsetzung von Arbeitsschutzbestimmungen
z.B. Regeln zur Sicherung der Baustelle und Lagerung von Materialien
In RAB 31 werden zusätzlich folgende Punkte empfohlen:
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Gefährdungen Dritter
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Terminpläne
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Informations- und Arbeitsmaterialien zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
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Mitgeltende Unterlagen
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Ausschreibungstexte
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Gesetzliche Regelungen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen
In der Baustellenverordnung und in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) sind Vorgaben definiert, die bei einem Bauvorhaben zu berücksichtigen sind.
Baustellenverordnung (BaustellV)
Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen vom 10. Juni 1998 beschreibt in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz
auf zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen Baustellen. In § 3 Abs. 2 und 3 der Baustellenverordnung sind die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators definiert:
-
Beratung des Bauherrn zur Koordination in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in den Bauprozessen, Bauverfahren und Arbeitsweisen sowie in der späteren Nutzung und Instandhaltung des Bauwerks
-
die dazugehörige Gestaltung einer effektiven Kommunikation, Moderation und Kooperation
(Quelle: baua.de)
Vorankündigung
Gemäß § 2 BaustellV ist eine Vorankündigung für jede Baustelle nötig, wenn
-
die voraussichtliche Dauer mehr als 30 Arbeitstage beträgt und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder
-
wenn der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage übersteigt
Die Vorankündigung ist spätestens 2 Wochen vor Errichtung der Baustelle an die zuständige Behörde zu übermitteln und sichtbar auszuhängen. Der SiGeKo übernimmt diese Vorankündigung.
SiGeKo
Wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind, ist gemäß §3 der Baustellenverordnung ein SiGeKo erforderlich. Er übernimmt sowohl in der Planungsphase als auch in der Ausführungsphase des Bauvorhabens verschiedene Aufgaben zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der anwesenden Personen.
Die Bestellung eines SiGe-Koordinators sollte rechtzeitig erfolgen, am besten schon zu Beginn der Planungsphase. So kann sichergestellt werden, dass der SiGeKo von Anfang an im Planungsprozess beteiligt ist und alle erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen gemäß §4 ArbschG auf der Baustelle berücksichtigt werden.
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)
Der Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) beschreibt in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) den aktuellen Stand der Technik. Sie werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt gegeben. In Regel 30 werden die erforderliche Qualifikation und die Aufgaben des SiGeKo beschrieben.
Weitere Häufige Fragen zum SiGe-Plan
Wer muss den SiGe-Plan erstellen?
Die Pflicht zur Erstellung eines SiGe-Plans obliegt dem Bauherr. Er kann allerdings einen ausgebildeten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) beauftragen, den Plan zu erstellen.
Durch die Bestellung eines Koordinators wird der Bauherr jedoch nicht von seiner Verantwortung entbunden, seine rechtlichen Pflichten gemäß der Baustellenverordnung zu erfüllen.
Welche Dokumente sind zur Erstellung eines SiGe-Plans erforderlich?
Um einen SiGe-Plan zu erstellen sind folgende Planungsdokumente erforderlich:
-
Bauzeichnungen
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Leitungsführungspläne
-
Haushaltsunterlage Bau
-
Firmen- und Beteiligtenliste
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Lageplan
-
Baubeschreibung
-
Bauzeitenplan
-
Gutachten
Wo muss der SiGe-Plan ausgehangen werden?
Der Sicherheitsplan muss als Aushang auf der Baustelle für alle leicht zugänglich sein. Er sollte für alle Beteiligten während ihrer Arbeitszeit einsehbar sein.
Wann ist ein SiGe-Plan zu erstellen?
Der SiGe-Plan wird bereits vor Baubeginn in der Planungsphase erstellt und begleitet das gesamte Bauprojekt. Da sich im Bauablauf häufig Änderungen ergeben, muss der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan stets aktualisiert werden.