Brandschutzbeauftragter Aufgaben
Welche Aufgaben Brandschutzbeauftragte im Unternehmen übernehmen – von Gefährdungsbeurteilung bis Löschübung.
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Brandschutzbeauftragte übernehmen eine Schlüsselrolle im betrieblichen Brandschutz. Sie beraten Arbeitgeber und Führungskräfte in allen Fragen des vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzes. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen, gesetzliche Vorgaben wie die DGUV Information 205-003 umzusetzen und Mitarbeitende für das Thema Brandschutz zu sensibilisieren.
Doch welche konkreten Aufgaben fallen unter ihre Verantwortung? Dieser Beitrag gibt einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten Pflichten – von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Durchführung von Schulungen.
Berufsbild und Aufgaben des Brandschutzbeauftragten
Brandschutzbeauftragte sind die zentralen Ansprechpersonen für alle Belange des betrieblichen Brandschutzes – insbesondere im vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Bereich. Sie unterstützen die Unternehmensleitung dabei, gesetzliche Anforderungen umzusetzen, Risiken zu analysieren und betriebliche Schutzkonzepte zu entwickeln.
In der Regel wird eine interne Fachkraft für diese Funktion qualifiziert, doch auch externe Brandschutzbeauftragte kommen in vielen Betrieben zum Einsatz – zum Beispiel in größeren Organisationen oder bei fehlender interner Fachkompetenz.
Die fachliche Qualifikation ist klar geregelt: Laut DGUV Information 205-003 müssen Brandschutzbeauftragte eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie eine spezielle Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten nachweisen. Um dauerhaft wirksam handeln zu können, wird außerdem eine regelmäßige Fortbildung empfohlen – und in bestimmten Fällen sogar vorgeschrieben.
Aufgaben und Pflichten von Brandschutzbeauftragten
Brandschutzbeauftragte sind zentrale Ansprechpartner für alle Belange des vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzes im Unternehmen. Sie unterstützen die Geschäftsführung bei der Planung, Umsetzung und Kontrolle aller Maßnahmen rund um den Brandschutz. Ihre Tätigkeit geht dabei weit über die reine Beratung hinaus – sie übernehmen konkrete Aufgaben und dokumentieren die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind in der DGUV Information 205-003 detailliert beschrieben. Dort ist auch festgelegt, dass sich die Pflichten je nach Betriebsgröße, Gefährdungslage und internen Strukturen unterscheiden können. Zu den wichtigsten Tätigkeiten gehören:
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Erstellung der Brandschutzordnung (Teile A, B und C)
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Prüfung von Flucht- und Rettungswegen sowie Alarm- und Feuerwehrplänen
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Organisation und Durchführung von Räumungs- und Löschübungen
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Unterstützung bei der Unterweisung der Beschäftigten im Brandschutz
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Mitwirkung bei der Ausbildung von Brandschutzhelfern (nach ASR A2.2)
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Beratung bei der Auswahl und Platzierung von Feuerlöscheinrichtungen
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Mitwirkung an der Gefährdungsbeurteilung und Bewertung von Brandrisiken
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Begleitung technischer, baulicher und organisatorischer Maßnahmen
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Dokumentation aller brandschutzrelevanten Aufgaben und Kontrollen
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Teilnahme an internen Begehungen und externen Brandschauen
Die Tätigkeit erfordert nicht nur Fachwissen, sondern auch eine strukturierte Arbeitsweise und ein hohes Verantwortungsbewusstsein. Da sich rechtliche Anforderungen und betriebliche Rahmenbedingungen laufend ändern, sollten Brandschutzbeauftragte regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen – eine Empfehlung, die auch die DGUV ausspricht.

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Verantwortung und Haftung des Brandschutzbeauftragten
Ein Brandschutzbeauftragter übernimmt im Betrieb eine beratende, aber dennoch sehr verantwortungsvolle Funktion. Anders als bei anderen Beauftragtenrollen ist seine rechtliche Verantwortung nicht abschließend gesetzlich geregelt – was häufig zu Unsicherheiten führt.
Grundsätzlich bleibt der Arbeitgeber oder Unternehmer für die Einhaltung aller Vorschriften im betrieblichen Brandschutz verantwortlich. Der Brandschutzbeauftragte unterstützt dabei fachlich, indem er Risiken erkennt, Maßnahmen empfiehlt und die Umsetzung begleitet. Diese Rolle ist primär beratend und koordinierend, nicht aber weisungsbefugt gegenüber anderen Mitarbeitenden – es sei denn, es wurde im Unternehmen ausdrücklich anders geregelt.
Ist ein Brandschutzbeauftragter haftbar?
In der Regel haftet ein Brandschutzbeauftragter nicht persönlich, solange er seine Aufgaben gewissenhaft erfüllt und die gesetzlichen Anforderungen beachtet. Kommt es jedoch zu grober Fahrlässigkeit oder nachweislichem Fehlverhalten – etwa durch unterlassene Prüfungen, Falschberatung oder nicht dokumentierte Mängel –, kann im Einzelfall eine Mithaftung entstehen.
Wichtig ist daher:
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Die schriftliche Bestellung und klare Aufgabenbeschreibung
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Eine sorgfältige Dokumentation aller Aktivitäten
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Die regelmäßige Fortbildung, um auf dem aktuellen Stand der Technik und Vorschriften zu bleiben
Gerade in sensiblen Bereichen wie Lagerlogistik, chemischer Industrie oder öffentlicher Infrastruktur sollten Unternehmen ihre Verantwortlichkeiten schriftlich und rechtssicher definieren – auch um den Brandschutzbeauftragten selbst abzusichern.
Unterschied: Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer
Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer übernehmen beide wichtige Funktionen im betrieblichen Brandschutz – ihre Rollen unterscheiden sich jedoch grundlegend in Verantwortung, Aufgabenbereich und Qualifikation.
Brandschutzbeauftragte: strategische Verantwortung und Fachberatung
Der Brandschutzbeauftragte ist der zentrale Ansprechpartner für alle Fragen rund um den vorbeugenden Brandschutz. Er analysiert Risiken, entwickelt Konzepte und unterstützt die Unternehmensleitung bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen. Die Funktion ist in der Regel offiziell bestellt, schriftlich dokumentiert und mit klar definierten Pflichten verbunden. Brandschutzbeauftragte sind oft direkt der Geschäftsführung oder Arbeitsschutzorganisation unterstellt.
Typische Aufgaben:
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Erstellen und Pflegen der Brandschutzordnung
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Beraten bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen
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Schulen und koordinieren der Brandschutzhelfer
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Durchführung interner Begehungen und Mitwirkung bei Brandschauen

Brandschutzhelfer: operative Unterstützung im Ernstfall
Im Gegensatz dazu handelt es sich bei Brandschutzhelfern um speziell unterwiesene Beschäftigte, die im Brandfall unterstützend tätig werden – etwa durch das Einleiten von Evakuierungen oder das Bedienen von Feuerlöschern. Ihre Ausbildung ist kürzer, praxisorientiert und gesetzlich vorgeschrieben (ASR A2.2). Die Aufgabe wird zusätzlich zur eigentlichen Tätigkeit übernommen, ohne besondere Weisungsbefugnis oder strategische Verantwortung.
Der entscheidende Unterschied
Während Brandschutzhelfer für das schnelle Handeln im Ernstfall geschult werden, liegt der Fokus beim Brandschutzbeauftragten auf Prävention, Planung und Koordination. Beide Rollen ergänzen sich – und ein wirksames Brandschutzkonzept im Unternehmen braucht beide.
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Wie wird man Brandschutzbeauftragter?
Wer Brandschutzbeauftragter werden möchte, benötigt neben einer abgeschlossenen Berufsausbildung auch eine spezielle Qualifizierung. Die Ausbildung richtet sich nach den Vorgaben der DGUV Information 205-003 und vermittelt das notwendige Fachwissen, um im Unternehmen als verantwortliche Person für den vorbeugenden Brandschutz eingesetzt zu werden.
Inhalte der Ausbildung
Die Ausbildung umfasst in der Regel mindestens 64 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und behandelt unter anderem folgende Themen:
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Baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz
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Brand- und Explosionsgefahren
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Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
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Erstellen und Umsetzen von Brandschutzkonzepten
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Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern
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Durchführung von Schulungen und Evakuierungsübungen
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Organisation des internen Brandschutzes
Anerkennung und Gültigkeit
Die Ausbildung muss bei einem anerkannten Schulungsträger absolviert werden. Nach erfolgreichem Abschluss erhält der Teilnehmer ein Zertifikat, das ihn zur Ausübung der Funktion als Brandschutzbeauftragter befähigt. Eine regelmäßige Fortbildung alle 3 bis 5 Jahre wird empfohlen – in bestimmten Branchen ist sie sogar verpflichtend.
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An der ExpertMe Akademie können angehende Brandschutzbeauftragte die Ausbildung komplett digital absolvieren – praxisnah, rechtssicher und zeitlich flexibel. In 11 Modulen wird das gesamte erforderliche Wissen vermittelt, ergänzt durch reale Fallbeispiele, interaktive Übungen und Prüfungsfragen.
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Häufige Fragen zu den Aufgaben von Brandschutzbeauftragten
Wer darf Brandschutzbeauftragter werden?
Grundvoraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung. Darüber hinaus muss eine anerkannte Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten absolviert werden – z. B. nach DGUV Information 205-003. Für bestimmte Branchen oder Tätigkeiten kann zusätzlich eine spezifische Berufserfahrung im Brandschutz notwendig sein.
Mehr Informationen zu den Voraussetzungen für Brandschutzbeauftragte
Welche Aufgaben hat ein Brandschutzbeauftragter konkret?
Ein Brandschutzbeauftragter erstellt die Brandschutzordnung, organisiert Evakuierungsübungen, kontrolliert Flucht- und Rettungspläne und berät zur Auswahl von Feuerlöscheinrichtungen. Zudem wirkt er an der Gefährdungsbeurteilung mit, bildet Brandschutzhelfer aus und dokumentiert alle Maßnahmen rund um den Brandschutz im Unternehmen.
Ist ein Brandschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben?
Eine generelle gesetzliche Pflicht zur Bestellung besteht nicht für alle Betriebe. Jedoch fordern zahlreiche Vorschriften, Behörden oder Versicherungen einen Brandschutzbeauftragten – insbesondere bei erhöhter Brandgefährdung, besonderen baulichen Gegebenheiten oder bei öffentlichen Einrichtungen. Grundlage ist meist die Arbeitsstättenverordnung oder Landesbauordnungen.
Haftet ein Brandschutzbeauftragter im Brandfall persönlich?
In der Regel ist der Arbeitgeber oder Unternehmer haftbar. Der Brandschutzbeauftragte unterstützt beratend, ist jedoch nicht automatisch haftbar – es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder eine explizit übertragene Pflichtverletzung vor. Eine klare schriftliche Bestellung schafft hier Sicherheit.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten?
Die empfohlene Dauer beträgt mindestens 64 Unterrichtseinheiten. Die Fortbildung kann je nach Anbieter und Format (Präsenz oder Online) zwischen 5 und 7 Tagen dauern. Bei der ExpertMe Akademie erfolgt die Ausbildung zeitflexibel und digital mit nur 2 Präsenztagen.
Wie oft muss ein Brandschutzbeauftragter sich fortbilden?
Laut DGUV wird eine Auffrischung der Ausbildung alle 3 bis 5 Jahre empfohlen. Diese Fortbildung stellt sicher, dass alle Kenntnisse aktuell bleiben – insbesondere bei gesetzlichen Änderungen oder betrieblichen Umstrukturierungen.
Kann man sich als Brandschutzbeauftragter selbstständig machen?
Ja. Viele Unternehmen beauftragen externe Fachkräfte, wenn intern keine geeigneten Personen verfügbar sind. Wer über eine anerkannte Qualifikation verfügt, kann sich als externer Brandschutzbeauftragter selbstständig machen. Hierbei gelten oft Tagessätze oder projektbezogene Honorare.