Brandschutzbeauftragter: Aufgaben, Pflichten & Ausbildung (2026)
Definition, Aufgaben, Pflichten, Voraussetzungen und Ausbildung – alles Wichtige zum Brandschutzbeauftragten im Überblick
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Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich bestellte und speziell ausgebildete Fachperson, die im Unternehmen alle Belange des vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzes verantwortet. Er berät die Geschäftsleitung, bewertet Brandrisiken, erstellt Brandschutzordnungen und schult Mitarbeitende – und ist damit eine der zentralen Sicherheitsfunktionen im Betrieb.
Auf dieser Seite erfahren Sie: Was ein Brandschutzbeauftragter genau macht, welche 26 Aufgaben laut DGUV Information 205-003 vorgeschrieben sind, wann ein Brandschutzbeauftragter Pflicht ist, welche Voraussetzungen gelten, wie die Ausbildung abläuft – und was Brandschutzbeauftragte verdienen.
1. Was ist ein Brandschutzbeauftragter?
Der Brandschutzbeauftragte (kurz: BSB) ist eine betriebliche Fachperson, die vom Arbeitgeber schriftlich bestellt wird und in seinem Auftrag handelt. Er ist weisungsfrei in der Ausübung seiner Fachaufgaben und direkt der Unternehmensleitung unterstellt – vergleichbar mit dem Datenschutzbeauftragten oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die rechtliche Grundlage bildet primär die DGUV Information 205-003, die gemeinsam von DGUV, VdS und vfdb herausgegeben wird und die 26 Aufgabenfelder des Brandschutzbeauftragten verbindlich festlegt. Darüber hinaus sind Landesbauordnungen, die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie branchenspezifische Vorschriften relevant.
2. Aufgaben und Pflichten des Brandschutzbeauftragten
Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind in der DGUV Information 205-003 in 26 Aufgabenfeldern geregelt. Diese gliedern sich in vier Bereiche:
Baulicher und anlagentechnischer Brandschutz
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Mitwirkung bei der Beurteilung von Brandrisiken und der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
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Ist-Soll-Abgleich der baugesetzlichen Brandschutzvorgaben mit den tatsächlich vorgefundenen Bedingungen
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Beratung bei Bau-, Um- und Erweiterungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des Brandschutzes
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Überprüfung und Kontrolle von Flucht- und Rettungswegen sowie Feuerwehrzufahrten
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Beratung bei der Auswahl, Platzierung und Prüfung von Feuerlöscheinrichtungen
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Überwachung brandschutztechnischer Anlagen (Sprinkler, Brandmeldeanlagen, RWA-Anlagen)

Organisatorischer Brandschutz
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Erstellung, Aktualisierung und Aushang der Brandschutzordnung (Teile A, B und C)
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Erstellung und Kontrolle von Alarm- und Feuerwehrplänen sowie Flucht- und Rettungsplänen
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Organisation und Durchführung von Räumungs- und Brandschutzübungen
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Mitwirkung bei der Ausbildung und Unterweisung von Brandschutzhelfern gemäß ASR A2.2
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Dokumentation aller brandschutzrelevanten Maßnahmen und Kontrollen
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Teilnahme an behördlichen Brandschauen und internen Begehungen
Beratung und Kommunikation
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Beratung der Geschäftsleitung in allen Fragen des vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzes
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Kommunikation und Abstimmung mit Behörden, Versicherungen und der zuständigen Feuerwehr
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Teilnahme an Besprechungen zu brandschutzrelevanten Themen
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Qualifiziertes Mitreden bei Neu- und Umbaumaßnahmen
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Schnittstelle zwischen Belegschaft, Führungskräften und externen Brandschutzexperten
Schulung und Unterweisung
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Planung und Durchführung von Brandschutzunterweisungen für alle Mitarbeitenden
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Schulung brandschutzrelevanter Verhaltensregeln und Notfallmaßnahmen
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Unterweisung neuer Mitarbeitender im Bereich Brandschutz
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Förderung des Brandschutzbewusstseins im gesamten Unternehmen
Hinweis: Das Wort "mitwirken" taucht in den 26 Aufgabenfeldern häufig auf. Die rechtlich anerkannte Auslegung: Der Brandschutzbeauftragte ist beauftragt – nicht persönlich verantwortlich. Die Verantwortung verbleibt stets beim Arbeitgeber bzw. der Geschäftsleitung.
3. Wann ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht?
Es gibt in Deutschland kein übergeordnetes Bundesgesetz, das generell zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten verpflichtet. Die Pflicht ergibt sich jedoch aus verschiedenen Quellen – und betrifft deutlich mehr Betriebe als häufig angenommen:
Gesetzliche Pflicht nach Landesbauordnung
Die Bauordnungen der Bundesländer schreiben bei bestimmten Gebäudekategorien einen Brandschutzbeauftragten vor, darunter:
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Industriebauten ab einer Geschossfläche von mehr als 5.000 m²
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Verkaufsstätten ab 2.000 m² Verkaufsfläche
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Büro- und Verwaltungsgebäude ab 3.000 m² Geschossfläche
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Sonderbauten: Hochhäuser, Krankenhäuser, Hotels, Seniorenheime, Schulen, Veranstaltungsstätten
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Betriebe mit erhöhter Brandgefährdung (z. B. Chemie, Rüstungsindustrie, Lagerlogistik)
Pflicht durch Versicherung oder Berufsgenossenschaft
Versicherer und Berufsgenossenschaften können die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten als Voraussetzung für Versicherungsschutz oder als Auflagebedingung fordern – unabhängig von der Gebäudegröße.
Pflicht durch Gefährdungsbeurteilung
Ergibt die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG eine erhöhte Brandgefahr im Betrieb, ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten in der Regel erforderlich. Im Zweifelsfall empfiehlt sich die Rücksprache mit der zuständigen Baubehörde oder dem Versicherer.
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4. Interner vs. externer Brandschutzbeauftragter
Arbeitgeber haben die Wahl: Sie können einen eigenen Mitarbeitenden zur Brandschutzbeauftragten ausbilden lassen (intern) oder einen externen Dienstleister beauftragen. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile:
5. Verantwortung und Haftung
Eine häufige Frage: Haftet der Brandschutzbeauftragte persönlich, wenn es zu einem Brand kommt? Die Antwort ist differenziert:
Die rechtliche Verantwortung für den Brandschutz liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber bzw. der Geschäftsführung. Der Brandschutzbeauftragte ist beauftragt – nicht verantwortlich im strafrechtlichen Sinne. Er kann jedoch persönlich haften, wenn er:
-
Bekannte Mängel nicht gemeldet hat
-
Aufgaben nachweislich nicht oder fehlerhaft ausgeführt hat
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Die erforderliche Fachkenntnis nicht besessen hat
Entscheidend ist deshalb eine klare, schriftliche Bestellurkunde, die Aufgaben, Befugnisse und Verantwortungsbereiche eindeutig regelt.
6. Gehalt: Was verdient ein Brandschutzbeauftragter?
In den meisten Betrieben übernehmen Mitarbeitende die Funktion des Brandschutzbeauftragten zusätzlich zu ihrer eigentlichen Tätigkeit – eine gesonderte Vergütung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, in der Praxis aber häufig üblich.
Als hauptberuflicher Brandschutzbeauftragter – etwa in größeren Industriebetrieben oder als externer Dienstleister – bewegen sich die Gehälter laut aktuellen Gehaltsreports in folgenden Spannen:
Die Höhe hängt stark von Branche, Unternehmensgröße, Region und Zusatzqualifikationen ab.
7. Voraussetzungen für Brandschutzbeauftragte
Laut DGUV Information 205-003 (Punkt 4.1) gelten folgende Grundvoraussetzungen:
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Abgeschlossene Berufsausbildung
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Branchenspezifische Kenntnisse der betrieblichen Abläufe und Gefahren
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Technisches Grundverständnis
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Kommunikationsstärke für den Umgang mit Geschäftsleitung, Behörden und Versicherungen
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Hohe Zuverlässigkeit und strukturierte Arbeitsweise
Bei erhöhter Brandgefährdung können zusätzliche Qualifikationen gefordert werden, z. B. feuerwehrtechnische Ausbildung oder ein Studienabschluss mit Schwerpunkt Brandschutz oder Sicherheitstechnik.
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8. Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten - Wie wird man Brandschutzbeauftragter?
Wer Brandschutzbeauftragter werden möchte, benötigt neben einer abgeschlossenen Berufsausbildung auch eine spezielle Qualifizierung. Die Ausbildung richtet sich nach den Vorgaben der DGUV Information 205-003 und vermittelt das notwendige Fachwissen, um im Unternehmen als verantwortliche Person für den vorbeugenden Brandschutz eingesetzt zu werden.
Inhalte der Ausbildung
Die Ausbildung umfasst in der Regel mindestens 64 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und behandelt unter anderem folgende Themen:
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Baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz
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Brand- und Explosionsgefahren
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Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
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Erstellen und Umsetzen von Brandschutzkonzepten
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Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern
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Durchführung von Schulungen und Evakuierungsübungen
-
Organisation des internen Brandschutzes
Anerkennung und Gültigkeit
Die Ausbildung muss bei einem anerkannten Schulungsträger absolviert werden. Nach erfolgreichem Abschluss erhält der Teilnehmer ein Zertifikat, das ihn zur Ausübung der Funktion als Brandschutzbeauftragter befähigt. Eine regelmäßige Fortbildung alle 3 bis 5 Jahre wird empfohlen – in bestimmten Branchen ist sie sogar verpflichtend.
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FAQ - Häufige Fragen zu Brandschutzbeauftragten
Was macht ein Brandschutzbeauftragter?
Ein Brandschutzbeauftragter berät die Unternehmensleitung in allen Fragen des vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzes. Er erstellt Brandschutzordnungen, überprüft Flucht- und Rettungswege, schult Mitarbeitende und begleitet Brandschauen. Seine 26 Aufgabenfelder sind in der DGUV Information 205-003 geregelt.
Wann ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht?
Eine generelle gesetzliche Pflicht besteht nicht für alle Betriebe. Die Pflicht ergibt sich aus Landesbauordnungen (z. B. ab 5.000 m² Industriegebäude), aus Auflagen von Versicherungen und Berufsgenossenschaften sowie aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG.
Kann jeder Brandschutzbeauftragter werden?
Grundsätzlich kann jeder Mitarbeitende mit abgeschlossener Berufsausbildung zum Brandschutzbeauftragten ausgebildet werden. Wichtig sind technisches Grundverständnis, Kommunikationsstärke und Kenntnisse der betrieblichen Abläufe. Sehr neue Mitarbeitende sollten eher nicht ausgewählt werden.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten?
Die Grundausbildung umfasst mindestens 64 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, was in der Regel 7–14 Tagen Präsenzunterricht entspricht. Bei Online-Ausbildungen wie der der ExpertMe Akademie ist die Ausbildung in 5 Tagen flexibel absolvierbar.
Was ist der Unterschied zwischen Brandschutzbeauftragtem und Brandschutzhelfer?
Der Brandschutzbeauftragte ist eine speziell ausgebildete Fachperson (64 UE Ausbildung), die direkt der Geschäftsleitung unterstellt ist und das gesamte Brandschutzmanagement im Betrieb verantwortet. Brandschutzhelfer hingegen absolvieren eine kurze Grundausbildung (ca. 4 UE) und übernehmen im Brandfall Erstmaßnahmen und Evakuierungsaufgaben. Beide Funktionen ergänzen sich.
Muss sich ein Brandschutzbeauftragter regelmäßig fortbilden?
Ja. Gemäß vfdb-Richtlinie 12/09-01 ist alle drei Jahre eine Fortbildung mit mindestens 16 Unterrichtseinheiten vorgeschrieben. Liegt die Qualifikation länger als 3 Jahre zurück und kann keine Fortbildung nachgewiesen werden, ist eine vollständige Neuausbildung erforderlich.
Haftet der Brandschutzbeauftragte persönlich?
Die rechtliche Hauptverantwortung liegt beim Arbeitgeber. Der Brandschutzbeauftragte kann jedoch persönlich haften, wenn er bekannte Mängel nicht gemeldet oder Aufgaben nachweislich nicht erfüllt hat. Eine klare schriftliche Bestellurkunde mit definierten Aufgaben und Befugnissen schützt beide Seiten.
Was verdient ein Brandschutzbeauftragter?
Als hauptberuflicher Brandschutzbeauftragter liegt das Bruttojahresgehalt je nach Erfahrung zwischen 38.000 und 75.000 EUR. In vielen Betrieben wird die Funktion zusätzlich zur Haupttätigkeit übernommen – hier ist eine Zulage üblich, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.







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