Brandschutzhelfer Ausbildung
Online Hybrid Ausbildung für anerkannte Brandschutzhelfer
Duale Ausbildung: Kombination aus online Vorbereitungskurs und Präsenztermin
5 Unterrichtseinheiten á 45 min. (online und vor Ort)
Ausildungsbeginn: Start jederzeit ohne feste Termine
§10 des ArbSchG und
ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
Abschluss als Brandschutzhelfer mit offiziellem Zertifikat
Teilnahmegebühr
274,00 € (zzgl. MwSt.)
Seminar-Nr.:101003
Verantwortung für Brandschutz und Erste Hilfe
Brandschutzhelferhelfer ausbilden
Nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) sind Unternehmen in Deutschland ab dem ersten Beschäftigten dazu verpflichtet, Brandschutzhelfer auszubilden und zu benennen.
Wie viele Brandschutzhelfer sind vorgeschrieben?
Für Betriebe mit normaler Brandgefährdung wird in der Regel ein Anteil von 5% der Beschäftigten als ausreichend angesehen. Da einzelne Mitarbeiter aufgrund von Schichtarbeit nicht ständig anwesend sein können, empfiehlt es sich generell, mindestens drei Mitarbeiter als Brandschutzhelfer auszubilden. Die genaue erforderliche Anzahl der Brandschutzhelfer ergibt sich aus der individuellen Gefährdungsbeurteilung.
Voraussetzungen – Wer kann Brandschutzhelfer werden?
Grundsätzlich kann jeder Mitarbeiter im Unternehmen Brandschutzhelfer werden, solange er/sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt. Unternehmen dürfen nur solche Arbeitnehmer zum Brandschutzbeauftragten fortbilden lassen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
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Eine abgeschlossene Brandschutzhelferausbildung
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Regelmäßige Fortbildung im Bereich des Brandschutzes
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Gesundheitliche Eignung (keine Einschränkungen, die die Tätigkeit als Brandschutzhelfer beeinträchtigen könnten)
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Einwandfreies Führungszeugnis
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Ein gewisses Maß an körperlicher Fitness
Für die Rolle des Brandschutzhelfers ist es neben der Fachkenntnis empfehlenswert, dass die entsprechende Person körperlich fit ist und in Stresssituationen einen kühlen Kopf behält.
Online, stressfrei und ohne Terminsuche
Nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) sind Unternehmen dazu verpflichtet, Brandschutzhelfer auszubilden und zu benennen. Die Brandschutzhelfer sind dafür zuständig, einen Brand zu bekämpfen, Erste Hilfe zu leisten oder eine Evakuierung einzuleiten. Sie müssen im Notfall Ruhe bewahren und souverän ohne Selbstgefährdung handeln können. Hierzu werden Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer in einer Ausbildung entsprechend geschult.
Die ExpertMe Akademie bietet ein praxisorientiertes eintägiges Seminar für die Ausbildung von Brandschutzhelfern. Dieses beinhaltet auch eine Feuerlöschübung mit Handfeuerlöschern. Absolventen erhalten nach Abschluss der Fortbildung eine Teilnahmebestätigung der ExpertMe Akademie. Der Gesetzgeber empfiehlt eine Auffrischung der Inhalte oder eine entsprechende Aufbauschulung alle 3-5 Jahre.
Die Brandschutzhelfer Ausbildung orientiert sich an den gesetzlichen Grundlagen:
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Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): §10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen" (Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen.)
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Technische Regeln für Arbeitsstätten: ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abs. 7.3 "Brandschutzhelfer"
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Unfallverhütungsvorschrift: Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
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Wer kann Brandschutzbeauftragter werden?An der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten kann grundsätzlich jeder Mitarbeiter teilnehmen. Um als Brandschutzbeauftragter bestellt zu werden, benötigt der Teilnehmer laut DGUV Information 205-003 eine abgeschlossene Berufsausbildung. Zudem sollten gewerbe- und branchenspezifische Kenntnisse der betrieblichen Abläufe und Gefahren sollten vorhanden sein und Teilnehmer sollten über ein angemessenes technisches Verständnis, ausreichende Kommunikationsstärke und eine hohe Zuverlässigkeit verfügen.
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Wann ist ein Brandschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben?Brandschutzbeauftragte sind nicht grundlegend gesetzlich vorgeschrieben. Für die Umsetzung der Brandschutzvorgaben, als Ansprechpartner, Multiplikator, Fürsprecher und Vorbild sind Brandschutzbeauftragte jedoch in vielen Branchen etabliert. Zudem fordern bestimmte Institutionen oder Regelwerke explizit die Benennung von Brandschutzbeauftragten: Sachversicherern oder Muster-Verkaufsstättenverordnung (MVkVO) oder die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 "Maßnahmen gegen Brände". Gemäß den Industriebaurichtlinien einiger Bundesländer wenn die Geschossfläche größer als 5.000 m² ist. Brandschutzbeauftragte werden häufig abweichend von o.g. Rechtsvorschriften zusätzlich durch die Baugenehmigungsbehörden gefordert oder sind im genehmigten Brandschutzkonzept einer baulichen Anlage hinzuzuziehen. Weitere Informationen zur Bestellung von Brandschutzbeauftragten
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Wie oft müssen sich Brandschutzbeauftragte fortbilden?Laut DGUV-Information 205-003 ist für Brandschutzbeauftragte eine regelmäßige Fortbildung notwendig, um ihre Fachkenntnisse entsprechend der aktuellen Erfordernisse sowie den sich ändernden Regelwerken und Vorschriften anzupassen. Damit sie ihre Aufgaben qualifiziert ausüben können, fordert die DGUV eine Fortbildung von Brandschutzbeauftragen alle drei Jahre. An der ExpertMe Akademie bieten wir einen Auffrischungskurs für Branschutzbeauftragte als Online Fortbildung an. Sie besteht aus 4 Modulen und umfasst ingesamt 16 Unterrichtseinheiten (16 x 45min.) Mehr Informationen zum Auffrischungskurs
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Was sind die Aufgaben und Pflichten eines Brandschutzbeauftragten ?Die Rolle des Brandschutzbeauftragten beschreibt unterschiedliche Aufgaben und Anforderungen. Neben dem eigentlichen Hauptberuf übernimmt ein Mitarbeiter die Beauftragung zum Thema Brandschutz. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit diese Rolle in Vollzeit oder als externer Berater zu übernehmen. Hierunter fallen die Aufgaben eines Brandbeauftragten wie z.B: Aufklärung über Brandschutzrechtliche Pflichten Kontrolle und Mitwirken an der Umsetzung von Brandschutzvorschriften (vorbeugenden, abwehrenden sowie organisatorischen) und auch im Angelegenheiten von Notfällen und Katastrophen) Schulung, Sensibilisieren und Aufklärung von Kollegen zum Thema Brandschutz Unterstützung der Vorgesetzten zum Thema Brandschutz Im Tagesgeschäft ein wachsames Auge für den Brandschutz übernehmen Mehr Details zu den Aufgaben des Brandschutzbeauftragten im Unternehmen
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Wie kann ich die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten nachweisen?Sie erhalten bei bestandener Prüfung das anerkannte Zertifikat zum Brandschutzbeauftragten per Post zugesendet. Dieses Zertifikat gilt als Teilnahmebestätigung und kann zur Vorlage für die Benennung zum Brandschutzbeauftragten verwendet werden.
Vorteile der Hybrid Online Brandschutzhelfer Ausbildung
Jetzt Brandschutzhelfer Ausbildung online buchen
Die hybrid Ausbildung für Brandschutzhelfer ist eine anerkannte Ausbildung gemäß §10 des Arbeitsschutzgesetzes und ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
Nettopreis (zzgl. Mwst)
274,00 €
24/7 Zugang zur Online Lernplattform, Termin für Löschübungen frei wählbar.
Gedrucktes Zertifikat nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung
Direkter Kontakt zu Sicherheits- und Brandschutzsingenieuren während und nach der Ausbildung
Mehr als 1279 erfolgreiche Teilnehmer unserer Fernlehrgänge
Die wichtigsten Fragen zur Ausbildung von Brandschutzhelfern
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Wer kann Brandschutzbeauftragter werden?An der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten kann grundsätzlich jeder Mitarbeiter teilnehmen. Um als Brandschutzbeauftragter bestellt zu werden, benötigt der Teilnehmer laut DGUV Information 205-003 eine abgeschlossene Berufsausbildung. Zudem sollten gewerbe- und branchenspezifische Kenntnisse der betrieblichen Abläufe und Gefahren sollten vorhanden sein und Teilnehmer sollten über ein angemessenes technisches Verständnis, ausreichende Kommunikationsstärke und eine hohe Zuverlässigkeit verfügen.
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Wann ist ein Brandschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben?Brandschutzbeauftragte sind nicht grundlegend gesetzlich vorgeschrieben. Für die Umsetzung der Brandschutzvorgaben, als Ansprechpartner, Multiplikator, Fürsprecher und Vorbild sind Brandschutzbeauftragte jedoch in vielen Branchen etabliert. Zudem fordern bestimmte Institutionen oder Regelwerke explizit die Benennung von Brandschutzbeauftragten: Sachversicherern oder Muster-Verkaufsstättenverordnung (MVkVO) oder die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 "Maßnahmen gegen Brände". Gemäß den Industriebaurichtlinien einiger Bundesländer wenn die Geschossfläche größer als 5.000 m² ist. Brandschutzbeauftragte werden häufig abweichend von o.g. Rechtsvorschriften zusätzlich durch die Baugenehmigungsbehörden gefordert oder sind im genehmigten Brandschutzkonzept einer baulichen Anlage hinzuzuziehen. Weitere Informationen zur Bestellung von Brandschutzbeauftragten
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Wie oft müssen sich Brandschutzbeauftragte fortbilden?Laut DGUV-Information 205-003 ist für Brandschutzbeauftragte eine regelmäßige Fortbildung notwendig, um ihre Fachkenntnisse entsprechend der aktuellen Erfordernisse sowie den sich ändernden Regelwerken und Vorschriften anzupassen. Damit sie ihre Aufgaben qualifiziert ausüben können, fordert die DGUV eine Fortbildung von Brandschutzbeauftragen alle drei Jahre. An der ExpertMe Akademie bieten wir einen Auffrischungskurs für Branschutzbeauftragte als Online Fortbildung an. Sie besteht aus 4 Modulen und umfasst ingesamt 16 Unterrichtseinheiten (16 x 45min.) Mehr Informationen zum Auffrischungskurs
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Was sind die Aufgaben und Pflichten eines Brandschutzbeauftragten ?Die Rolle des Brandschutzbeauftragten beschreibt unterschiedliche Aufgaben und Anforderungen. Neben dem eigentlichen Hauptberuf übernimmt ein Mitarbeiter die Beauftragung zum Thema Brandschutz. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit diese Rolle in Vollzeit oder als externer Berater zu übernehmen. Hierunter fallen die Aufgaben eines Brandbeauftragten wie z.B: Aufklärung über Brandschutzrechtliche Pflichten Kontrolle und Mitwirken an der Umsetzung von Brandschutzvorschriften (vorbeugenden, abwehrenden sowie organisatorischen) und auch im Angelegenheiten von Notfällen und Katastrophen) Schulung, Sensibilisieren und Aufklärung von Kollegen zum Thema Brandschutz Unterstützung der Vorgesetzten zum Thema Brandschutz Im Tagesgeschäft ein wachsames Auge für den Brandschutz übernehmen Mehr Details zu den Aufgaben des Brandschutzbeauftragten im Unternehmen
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Wie kann ich die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten nachweisen?Sie erhalten bei bestandener Prüfung das anerkannte Zertifikat zum Brandschutzbeauftragten per Post zugesendet. Dieses Zertifikat gilt als Teilnahmebestätigung und kann zur Vorlage für die Benennung zum Brandschutzbeauftragten verwendet werden.
Weitere Informationen zu Brandschutzhelfern
DGUV Vorschriften & Regeln für Brandschutzhelfer
Alle Mitarbeiter müssen mindestens jährlich über das Verhalten im Gefahrfall und die Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen in ihrem Arbeitsbereich unterwiesen werden, um im Not- bzw. Gefahrfall richtig reagieren zu können. Für den Brandfall müssen allerdings noch zusätzlich betriebliche Brandschutzhelfer bestellt werden. Durch ihre theoretische und praktische Ausbildung, in der sie den Umgang mit Löscheinrichtungen geübt und erlernt haben, sind sie in der Lage, ohne Selbstgefährdung Entstehungsbrände zu löschen. (§ 10 ArbSchG, § 22 DGUV V1 und DGUV Information 205-023):
Technische Regeln für Arbeitsstätten - ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abs. 7.3 "Brandschutzhelfer"
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
Unfallverhütungsvorschrift - Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) § 22 Abs. 2
Der Unternehmer hat eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
Die Brandschutzhelfer Ausbildung orientiert sich an den gesetzlichen Grundlagen:
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Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): §10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen" (Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen.)
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Technische Regeln für Arbeitsstätten: ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abs. 7.3 "Brandschutzhelfer"
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Unfallverhütungsvorschrift: Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
Branschutzhelfer übernehmen innerhalb eines Betriebes die Aufgabe, alle Mitarbeiter für den vorbeugenden Brandschutz zu sensibilisieren und so Brände zu verhindern. In einem Brandfall schützen sie die anwesenden Personen und unterstützen bei der Brandbekämpfung. Hierfür werden die Brandschutzhelfer regelmäßig geschult. Brandschutzhelfer übernehmen ihr Amt zusätzlich zu ihrer eigentlichen Tätigkeit.
Zu den typischen Aufgaben eines Brandschutzhelfers zählen:
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Unterstützung des Arbeitgebers im vorbeugenden Brandschutz.
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Brandschutzeinrichtungen kontrollieren und im Ernstfall bedienen
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Alarmübungen unterstützen
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Einweisung der Feuerwehr
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Entrauchung im Brandfall
In einem Brand- oder Gefahrenfall werden zusätzlich zu den Brandschutzhelfern auch Evakuierungshelfer aktiv. Letztere sorgen für die sichere Evakuierung von Gebäuden. In der Praxis werden beide Funktionen häufig miteinander kombiniert. Brandschutzhelfer fungieren oftmals auch als Evakuierungshelfer.
Aufgaben von Brandschutzhelfern
Brandschutzhelferhelfer Ausbildung
Sie haben noch Fragen zur Ausbildung von Brandschutzhelfern?
Ihr Ansprechpartner:
Manuel Zabe
Wir beraten Sie gerne zu unseren Ausbildungsmöglichkeiten.
Am besten erreichen Sie uns via E-Mail.