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Fachkraft für Arbeitssicherheit
Voraussetzungen, Bestellung und Ausbildung
Um als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig zu werden, gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Zunächst einmal ist eine entsprechende Ausbildung im Bereich Arbeitssicherheit erforderlich, die in der Regel mindestens 480 Stunden umfasst. Diese kann entweder an einer staatlichen oder privaten Bildungseinrichtung absolviert werden. Des Weiteren ist eine mehrjährige Berufserfahrung in einem technischen oder handwerklichen Beruf von Vorteil, da hier bereits ein grundlegendes Verständnis für sicherheitstechnische Aspekte vorhanden ist.
Alternativ kann auch ein abgeschlossenes Studium im Bereich Ingenieurwesen oder Naturwissenschaften eine geeignete Grundlage für die Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit bieten. Nicht zuletzt sind auch persönliche Eigenschaften wie Verantwortungsbewusstsein, Kommunikationsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen wichtig, um den Anforderungen des Berufs gerecht zu werden.
Definition: Was ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine wichtige Position in Unternehmen, da sie für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter verantwortlich ist. Um diese verantwortungsvolle Aufgabe ausüben zu können, gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Eine wichtige Voraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung oder ein Studium im Bereich Arbeitssicherheit, Gesundheitsmanagement oder einer Qualifikation als Meister, Techniker oder Ingenieur. Außerdem sollte die Person über fundierte Kenntnisse in den Bereichen Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gefahrenanalyse verfügen. Auch eine mehrjährige Berufserfahrung in diesem Bereich ist oft eine Voraussetzung. Darüber hinaus sind gute kommunikative Fähigkeiten, Durchsetzungsvermögen und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein von großer Bedeutung für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die Sicherheitsfachkraft (SiFa) trägt die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Dabei geht es nicht nur um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern auch um die Schaffung einer angenehmen und gesunden Arbeitsumgebung. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt das Unternehmen bei der Identifizierung und Bewertung von potenziellen Gefahren und erarbeitet gemeinsam mit den Verantwortlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsschäden. Durch ihre Expertise trägt die Sicherheitsfachkraft maßgeblich zur Steigerung der Arbeitsqualität und -effizienz bei und leistet somit einen wichtigen Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens.
Voraussetzungen für die Fachkraft für Arbeitssicherheit
Als Grundvoraussetzung für die Fortbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit gilt Qualifikation als Ingenieur/in, Techniker/in oder Meister/in und entsprechende mehrjährige Berufserfahrung. Außerdem sollten fundierte Kenntnisse im Arbeits- und Gesundheitsschutz vorhanden sein. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Fähigkeit zur Kommunikation und Teamarbeit, da die Fachkraft für Arbeitssicherheit eng mit verschiedenen Abteilungen und Mitarbeitern zusammenarbeitet. Auch eine hohe Belastbarkeit und Flexibilität sind in diesem Beruf von Vorteil, da es oft zu unvorhergesehenen Situationen und Herausforderungen kommen kann. Nicht zuletzt ist eine kontinuierliche Weiterbildung und Fortbildung unerlässlich, um stets auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Vorgaben und Entwicklungen im Bereich der Arbeitssicherheit zu bleiben.
Um als Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt zu werden, muss die Person gemäß DGUV über die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Diese gilt als nachgewiesen, wenn die Person:
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berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur oder Ingenieurin zu führen bzw. einen Bachelor- oder Masterabschluss der Studienrichtung Ingenieurwissenschaften erworben haben oder eine Prüfung als staatlich anerkannter Techniker / staatlich anerkannte Technikerin bzw. Meister / Meisterin erfolgreich absolviert haben,
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danach eine praktische Tätigkeit in diesem Beruf mindestens zwei Jahre lang ausgeübt hat und
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einen staatlichen oder von Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung veranstalteten oder anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Ausbildungsträgers mit Erfolg abgeschlossen hat.
Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
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Relevante Gesetze und Vorschriften für die Fachkraft für Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts und dient dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Unfällen und Gesundheitsschäden am Arbeitsplatz. Es legt unter anderem fest, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, eine geeignete Arbeitsplatzgestaltung, Maßnahmen zur Unfallverhütung und regelmäßige Unterweisungen der Beschäftigten in Arbeitssicherheitsmaßnahmen sicherzustellen. Zudem regelt das ASiG die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung in Fragen der Arbeitssicherheit und die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten. Das Ziel des Gesetzes ist es, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung für alle Beschäftigten zu gewährleisten.
DGUV Vorschriften
Die DGUV Vorschriften sind ein wichtiger Bestandteil des deutschen Arbeitsschutzrechts. Sie werden von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erstellt und regeln die Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für Unternehmen und Beschäftigte. Ziel ist es, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden und die Arbeitsbedingungen stetig zu verbessern. Die DGUV Vorschriften umfassen unter anderem Themen wie Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Arbeitsmedizin und Ergonomie. Durch die Einhaltung dieser Vorschriften tragen Unternehmen nicht nur zur Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter bei, sondern erfüllen auch ihre gesetzlichen Pflichten.
Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist ein wichtiger Schritt für jedes Unternehmen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Zunächst müssen die Verantwortlichkeiten und Aufgaben der Fachkraft definiert werden. Anschließend wird ein Auswahlverfahren durchgeführt, um die geeignete Person für diese Position zu finden. Nach der Bestellung erfolgt eine gründliche Einarbeitung und Schulung, um die Fachkraft auf die spezifischen Anforderungen des Unternehmens vorzubereiten. Eine regelmäßige Überprüfung und Weiterbildung ist ebenfalls Teil des Prozesses, um sicherzustellen, dass die Fachkraft stets auf dem neuesten Stand der Arbeitssicherheit ist. Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist somit ein wichtiger Schritt für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Vorteile einer bestellten Fachkraft für Arbeitssicherheit
Eine bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit bringt viele Vorteile mit sich. Sie ist speziell ausgebildet und verfügt über umfangreiches Fachwissen im Bereich der Arbeitssicherheit. Dadurch kann sie Gefahren am Arbeitsplatz frühzeitig erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um Unfälle zu vermeiden. Die regelmäßige Schulung der Mitarbeiter gehört ebenfalls zu ihren Aufgaben, um das Bewusstsein für Sicherheitsmaßnahmen zu stärken. Durch die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit können Unternehmen nicht nur die Sicherheit ihrer Mitarbeiter erhöhen, sondern auch gesetzliche Vorgaben erfüllen und somit mögliche Bußgelder vermeiden. Zudem trägt eine bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit dazu bei, dass das Betriebsklima positiv beeinflusst wird und die Produktivität gesteigert wird.
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Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat eine Reihe von Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Sie ist dafür verantwortlich, die Einhaltung der Arbeitssicherheitsvorschriften zu überwachen und sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter die notwendige Sicherheitsschulung erhalten haben. Sie muss auch regelmäßige Sicherheitsinspektionen durchführen und mögliche Gefahren am Arbeitsplatz identifizieren. Darüber hinaus ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit dafür verantwortlich, bei Unfällen oder Verletzungen am Arbeitsplatz zu intervenieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Vorfälle zu verhindern. Sie muss auch sicherstellen, dass alle Sicherheitsausrüstungen ordnungsgemäß gewartet und verwendet werden.
Überwachung und Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen
Die Überwachung und konsequente Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen ist von entscheidender Bedeutung für den Schutz von Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen. Mit der zunehmenden Digitalisierung und Vernetzung ist es wichtiger denn je, sensible Daten und Systeme vor potenziellen Bedrohungen zu schützen. Eine regelmäßige Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen sowie deren konsequente Umsetzung sind daher unerlässlich. Nur so können mögliche Schwachstellen frühzeitig erkannt und behoben werden, um mögliche Angriffe zu verhindern. Zusätzlich ist es wichtig, dass alle Beteiligten, sei es das Management, die IT-Abteilung oder die Mitarbeiter, für das Thema Sicherheit sensibilisiert werden und entsprechende Maßnahmen konsequent umsetzen. Nur durch eine kontinuierliche Überwachung und Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen kann ein effektiver Schutz gewährleistet werden.
Beratung von Unternehmern und Mitarbeitern
Die Beratung von Unternehmern und Mitarbeitern ist ein wichtiger Bestandteil für den Erfolg eines Unternehmens. Dabei geht es nicht nur um die fachliche Unterstützung bei der Umsetzung von Geschäftsideen, sondern auch um die persönliche Weiterentwicklung der Mitarbeiter. Durch eine gezielte Beratung können Unternehmer ihre Führungsqualitäten stärken und lernen, ihre Mitarbeiter motiviert und effektiv zu führen. Gleichzeitig können Mitarbeiter durch die Beratung ihre Stärken und Potenziale besser erkennen und nutzen, um sich beruflich weiterzuentwickeln. Eine gute Beratung trägt somit maßgeblich zum Wachstum und langfristigen Erfolg eines Unternehmens bei.
Unterschiede zwischen Sicherheitsfachkraft und Sicherheitsbeauftragter
Die Unterschiede zwischen einer Sicherheitsfachkraft und einem Sicherheitsbeauftragten sind oft unklar und können zu Verwirrung führen. Eine Sicherheitsfachkraft ist eine speziell ausgebildete Person, die für die Durchführung von sicherheitstechnischen Aufgaben in einem Unternehmen zuständig ist. Dazu gehören unter anderem die Durchführung von Sicherheitsunterweisungen, die Kontrolle der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und die Erstellung von Sicherheitskonzepten. Im Gegensatz dazu ist ein Sicherheitsbeauftragter eine von der Geschäftsführung bestellte Person, die als Bindeglied zwischen der Geschäftsleitung und den Beschäftigten fungiert. Er oder sie ist für die Überwachung der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen und die Meldung von Mängeln zuständig. Beide Positionen spielen eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz, jedoch unterscheiden sie sich in ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten.
Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
SiFa 3.0 Ausbildung als Hybridkonzept in Voll- oder Teilzeit
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Weiterbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit - SiFa 3.0
Die ExpertMe Akademie bietet eine flexible Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Sie bequem in Ihren Berufsalltag integrieren können. Die Ausbildung erstreckt sich über 8 Monate und kann wahlweise in Vollzeit oder in Teilzeit absolviert werden. Dank einem hybridem Ausbildungskonzept bestehend aus online Selbstlernphasen, Seminaren und Praktika bietet die SiFa Ausbildung viel Flexibilität bei der Einteilung der Lernzeiten.
Unsere erfahrenen Dozenten vermitteln praxisnahes Wissen und unterstützen Sie dabei, Ihre Karriereziele zu erreichen. Mit einer digitalen Weiterbildung an der ExpertMe Akademie bleiben Sie wettbewerbsfähig und können sich erfolgreich in der schnelllebigen Arbeitswelt von heute behaupten. Nutzen Sie die Chance und erweitern Sie Ihre beruflichen Fähigkeiten mit der digitalen Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit an der ExpertMe Akademie.
Ablauf der Ausbildung
Der Lehrgang besteht aus einer Kombination von Seminaren, selbstorganisierter Lernzeit und Praktika. Während der Seminarphasen lernen Sie gemeinsam mit anderen Teilnehmenden in unserer Partner-Akademie in Düsseldorf und setzen sich mit typischen Handlungssituationen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit auseinander.
In der selbstorganisierten Lernzeit eignen Sie sich selbstständig oder in Gruppen die relevanten Inhalte an, bearbeiten praktische Fallbeispiele (Arbeitssituationen) und vertiefen Ihr Fachwissen. Über die Online-Lernwelt bleiben Sie mit den anderen Teilnehmenden in Verbindung und tauschen sich aus.
Während der Praktikumsphasen wenden Sie Ihre erworbenen Kompetenzen in Ihrer betrieblichen Praxis an, indem Sie entsprechende Aufgabenstellungen bearbeiten. Abgeschlossen wird die Ausbildung schließlich mit einem branchenspezifischen Teil nach Vorgaben einer Berufsgenossenschaft.
Inhalte der Weiterbildung
Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in folgende 6 Lernfelder gegliedert:
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Einführung und Aufgaben der SiFa
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Arbeitssystem und betriebliche Organisation
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Beurteilung von Arbeitsbedingungen
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Arbeitssystemgestaltung
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Integration des Arbeitsschutzes in betriebliche Organisation
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Branchenspezifischer Teil
Steigern Sie Ihre Karrierechancen mit unserer SiFa 3.0 Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die ExpertMe Akademie bietet Ihnen eine umfassende und praxisnahe Ausbildung, die Sie auf die Herausforderungen in der Arbeitswelt vorbereitet.
Zukünftige Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit
In der heutigen Arbeitswelt sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit unerlässlich, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Durch den technologischen Fortschritt und den stetigen Wandel in der Arbeitswelt werden auch die Anforderungen an Fachkräfte zunehmen. Voraussetzung, um ihre Rolle aus in Zukunft erfolgreich erfüllen zu können, ist nicht nur fundiertes Fachwissen und eine solide Ausbildung, sondern auch die Fähigkeit, sich schnell an neue Technologien und Arbeitsprozesse anzupassen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen sich kontinuierlich weiterbilden und auf dem neuesten Stand bleiben, um den zukünftigen Anforderungen der Arbeitswelt gerecht zu bleiben.
Weitere Häufige Fragen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Welche Unternehmen müssen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen?
Gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz in Deutschland sind alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche, verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Je nach Gefährdungspotenzial und Art des Unternehmens sowie seiner Größe sind in DGUV Vorschrift 2 konkrete Vorgaben definiert. In kleineren Betriebe unterhalb einer bestimmten Mitarbeiterzahl kann, mit dem sogenannten Unternehmermodell, der Unternehmer die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen, wobei er sich in regelmäßigen Abständen fortbilden muss.
Wie lange dauert eine Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit erstreckt sich über 8 Monate und kann wahlweise in Vollzeit oder in Teilzeit absolviert werden.
Ist die SiFa weisungsbefugt?
Bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde ist die Sifa weisungsfrei und untersteht unmittelbar dem Leiter des Betriebes.
Wann haftet die Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Sicherheitsfachkraft muss bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzungen gemäß §6 ASiG mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Das heißt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit haftet, wenn sie einen Unfall oder Schaden vorsätzlich (bewusst oder gewollt) oder fahrlässig (durch Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht) herbeigeführt hat.
Kann man sich als Fachkraft für Arbeitssicherheit selbstständig machen?
Ja, es besteht die Möglichkeit, sich als Fachkraft für Arbeitssicherheit selbstständig zu machen. Hierbei handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit, bei welcher keine Gewerbesteuer zu entrichten ist.
Wie oft muss sich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit weiterbilden?
Grundsätzlich besteht für Fachkräfte für Arbeitssicherheit keine offizielle Pflicht zur Weiterbildung. Regelmäßige Fortbildungen sind trotzdem empfehlenswert, damit die FaSi den Arbeitgeber stets kompetent beraten kann.