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Evakuierungshelfer: Aufgaben, Ausbildung und Vorschriften

Verantwortlichkeiten Evakuierung und Erste Hilfe im Gefahrenfall

Was ist ein Evakuierungshelfer

Ein Evakuierungshelfer (auch Räumungshelfer genannt) ist eine vom Unternehmen oder Betreiber beauftragte Person, die im Gefahrenfall die Evakuierung eines Gebäudes oder Objekts sicherstellt. Evakuierungshelfer sind Teil des betrieblichen Brandschutzes und wirken in ihrer Position parallel zu Brandschutzhelfern.

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Laut Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung (DGUV) sind Evakuierungshelfer Mitarbeiter des Unternehmens, die im Notfall besondere Aufgaben übernehmen. Sie unterstützen sowohl ortskundige Personen, wie die Angestellten, als auch ortsunkundige Personen wie beispielsweise Kunden und Besucher bei der sicheren und reibungslosen Evakuierung des Gebäudes.

 

Um Evakuierungshelfer zu werden, ist eine entsprechende vorherige Ausbildung erforderlich. Der Arbeitgeber muss angehenden Evakuierungshelfern die Teilnahme an einer Weiterbildung ermöglichen.  Ausgebildete Evakuierungshelfer erfüllen ihre Funktion unbefristet. Es gibt hierfür keinen festgelegten Zeitraum. Das Unternehmen kann allerdings die Möglichkeit, einen bereits benannten Evakuierungshelfer abzuberufen.

 

Im betrieblichen Brandschutz sind neben den Evakuierungshelfern auch Brandschutzhelfer aktiv. Beide haben im Gefahrenfall ähnliche Aufgaben, sodass sich die beiden Positionen überschneiden können. Im nächsten Abschnitt werden die Unterschiede der beiden Rollen genauer beleuchtet.

Was ist ein Evakuierungshelfer?

Unterschied zum Brandschutzhelfer

Die genauen Aufgaben der einzelnen Evakuierungshelfer muss das Unternehmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festlegen. So kann der Arbeitgeber die verschiedenen Bereiche des Gebäudes unter den Helfern aufteilen und genau festlegen, welcher Evakuierungshelfer für welche Zuständigkeiten verantwortlich ist.

 

Zu den typischen Aufgaben von Evakuierungshelfern zählen:

 

  • Einweisung und Schulung von Mitarbeitern in Evakuierungsprozeduren: Evakuierungshelfer sind verantwortlich dafür, dass alle Mitarbeiter wissen, wie sie im Notfall richtig reagieren und sich in Sicherheit bringen können.

  • Organisation und Durchführung von Evakuierungsübungen: Um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter im Notfall richtig reagieren können, müssen regelmäßig Evakuierungsübungen durchgeführt werden. Evakuierungshelfer organisieren und leiten diese Übungen.

  • Durchführung von Notfallplänen: Evakuierungshelfer sind verantwortlich dafür, dass Notfallpläne vorhanden sind und dass alle Mitarbeiter wissen, wie sie im Notfall richtig reagieren und sich in Sicherheit bringen können.

  • Erstellung von Berichten und Dokumentationen: Evakuierungshelfer sind verantwortlich dafür, dass alle Evakuierungsmaßnahmen dokumentiert werden. Sie erstellen Berichte über Evakuierungsübungen und Notfälle und sorgen dafür, dass diese Dokumente verfügbar sind, falls sie benötigt werden.

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Im Ernstfall haben Evakuierungshelfer folgende Aufgaben:

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  • Schnelle Evakuierung der zugewiesenen Verantwortungsbereiche (Abteilungen, Stockwerke, bestimmte Räume usw.)

  • Unterstützung von Ortsunkundige und mobilitätseingeschränkten Personen

  • Begleitung von evakuierten Personen an die Sammelstellen 

  • Sicherung bzw. Verhinderung der Nutzung von spezielle Wegen wie Aufzügen

  • Prüfung der evakuierten Räume auf noch anwesende Personen

  • Vollzähligkeitskontrolle nach abgeschlossener Evakuierung

  • Beaufsichtigung der Sammelstelle

 

Natürlich sollten Evakuierungshelfer bei der Ihrer Tätigkeit im Gefahrenfall niemals ihre eigene Gesundheit gefährden.

Aufgaben von Evakuierungshelfern

Evakuierungshelfer sorgen für die sichere Evakuierung von Gebäuden im Brand- oder Gefahrenfall. Brandschutzhelfer übernehmen speziell im Brandfall besondere Aufgaben. Dazu gehören die Unterstützung bei der Brandbekämpfung wie zum Beispiel der Umgang mit Feuerlöschern, was nicht zum Einsatzgebiet von Evakuierungshelfern zählt.

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Theoretisch übernehmen Brandschutz- und Evakuierungshelfer sehr unterschiedliche Funktionen – In der Praxis werden diese jedoch häufig miteinander kombiniert. Evakuierungshelfer sind also oft gleichzeitig auch Brandschutzhelfer.

 

Hierfür ist eine Qualifikation als „Brandschutz- und Evakuierungshelfer“ erforderlich.

Brandschutz- und Evakuierungshelfer – Unterschied

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​Brandschutz- und Evakuierungshelfer sorgen beide im Notfall für den Schutz der anwesenden Personen.

Evakuierungshelfer Pflicht

Die Ausbildung zum Evakuierungshelfer kann als eigenständige Ausbildung oder als Teil einer erweiterten Ausbildung zum Brandschutzhelfer erfolgen.

 

An der ExpertMe Akademie bilden wir zukünftige Brandschutz- und Evakuierungshelfer online aus. In der hybriden online Ausbildung für anerkannte Brandschutzhelfer inkl. Evakuierungshelfer nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten "A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ wird den Teilnehmern das erforderliche Fachwissen vermittelt, um den Brandschutz in ihrem Betrieb sicherzustellen und den gesetzlichen Anforderungen nach §10 des Arbeitsschutzgesetzes zu erfüllen.

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Wie oft müssen Evakuierungshelfer geschult werden?

Gemäß ASR A2. 2 sollte die Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer alle drei bis fünf Jahre wiederholt werden – Und immer dann, wenn betriebliche Änderungen erfolgen.

So ist sichergestellt, dass die Brandschutz- und Evakuierungshelfer ihre Kompetenzen regelmäßig auffrischen und zu jeder Zeit auf die Gegebenheiten vor Ort eingestellt sind. 

 

Zusätzlich sollten die Evakuierungshelfer in regelmäßigen Abständen spezielle Evakuierungsübungen im Unternehmen durchführen, um alle Mitarbeiter für den Ernstfall zu sensibilisieren.

Evakuierungshelfer Ausbildung

Aufgaben Evakuierungshelfer

Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Unternehmer dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung festzulegen. Es gibt keine offizielle Pflicht, Evakuierungshelfer auszubilden und zu ernennen, aber sie helfen, der Pflicht zur schnellen und sicheren Evakuierung nachzukommen. 

Evakuierungshelfer - Pflicht für Unternehmen

Wie viele Evakuierungshelfer braucht ein Unternehmen?

Es gibt offiziell keine gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Evakuierungshelfern. Deshalb müssen Arbeitgeber eigenverantwortlich die erforderliche Anzahl in der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung ermitteln. Hierin wird dokumentiert, ob und wie viele Evakuierungshelfer benötigt werden und welche Aufgaben ihnen zugeteilt werden. Die Ausbildung und die Anzahl der Evakuierungshelfer muss dabei in einem angemessenen Verhältnis zu Anzahl der Beschäftigten und dem Gefährdungspotential des Unternehmens stehen.

 

In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 - "Maßnahmen gegen Brände" wird ergänzend die Bestellung von Brandschutzhelfern ausgeführt. Da beide Rollen sich ergänzen, können Brandschutzhelfer auch als Evakuierungshelfer ausgebildet werden, solange es insgesamt ausreichend Brandschutzhelfer im Unternehmen gibt. 

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Folgende Faktoren bestimmen maßgeblich, wie viele Evakuierungshelfer es in einem Unternehmen geben sollte:

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  • Anzahl der Mitarbeiter: Die Anzahl der Evakuierungshelfer sollte in einem angemessenen Verhältnis zur Anzahl der Beschäftigten stehen.

  • Betriebliches Gefährdungspotenzial: Je nach Art des Unternehmens besteht ein individuelles Gefährdungspotential, welches die Anzahl der erforderlichen Evakuierungshelfer beeinflusst.

  • Anzahl von Personen mit Behinderung: Sind im Unternehmen auch Personen mit Behinderungen angestellt, die ggfs. das Gebäude nicht selbstständig sicher verlassen können, erhöht sich die Anzahl der erforderlichen Evakuierungshelfer.

  • Anzahl betriebsfremder Personen: Wenn sich regelmäßig betriebsfremde Personen im Unternehmen aufhalten, die sich in den Räumlichkeiten weniger gut auskennen, beeinflussen dies ebenfalls die erforderliche Menge an Evakuierungshelfern.

Gesetzliche Grundlagen für Evakuierungshelfer

Für die Unterweisung, Ausbildung und Aufgaben von Evakuierungshelfern gelten verschiedene Gesetze und Vorschriften. Dazu gehören folgende Werke:

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  • § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)Das Arbeitsschutzgesetz legt fest, dass Arbeitgeber verpflichtet sind,, für eine sichere Evakuierung der anwesenden Personen zu sorgen.

  • DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention": Grundlegenden Anforderungen an den Arbeitsschutz, enthält Regelungen zur Organisation und Durchführung von Evakuierungsübungen.

  • DGUV Information 205-033 „Alarmierung und Evakuierung“Definition der Aufgaben und Pflichten von Evakuierungshelfern

  • VDI 4062 „Evakuierung von Personen im Gefahrenfall“Anforderungen an die Evakuierung von Personen in Gebäuden und Anlagen, einschließlich Organisation, Gestaltung von Evakuierungsrouten und Schulung von Evakuierungshelfern

  • Brandschutzverordnung (BauO) Teil CVorschriften zur Vermeidung und Bekämpfung von Bränden in Gebäuden, einschließlich Anforderungen an Rettungs- und Fluchtwege.

  • Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 - "Maßnahmen gegen Brände"Vorschriften zur Gestaltung von Arbeitsstätten, die für die Evakuierung im Notfall relevant sind​​

Ausbildung

Online Ausbildung für Brandschutz- inkl. Evakuierungshelfer

Brandschutz- und Evakuierungshelfer flexibel online ausbilden.
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Sie erhalten per Mail ein unverbindliches Angebot als PDF und eine Ausbildungsbroschüre mit allen Informationen zur Online Ausbildung für Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer.

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Autor und Geschäftsführer Manuel Zabe

Manuel Zabe

Erstellt am 22.03.2023

Zuletzt geändert 31.08.2023

Geschäftsführer der ExpertMe GmbH und Experte für Arbeitssicherheit

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