Unterschied von Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) und Sicherheitsbeauftragter (SiBe)
Die Unterschiede zwischen einer Sicherheitsfachkraft und einem Sicherheitsbeauftragten sind oft unklar und können zu Verwirrung führen. Beide spielen eine wichtige Rolle in der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Allerdings gibt es einige Unterschiede zwischen den beiden Positionen und der Qualifikation beider Fachkräfte.
Sicherheitsbeauftragte sind von der Geschäftsführung bestellte Mitarbeiter und in erster Linie für die Unterstützung des Arbeitgebers bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen zuständig. Sie sind Ansprechpartner für die Mitarbeiter und dienen als Bindeglied zwischen ihnen und der Geschäftsleitung. Auf der anderen Seite sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit in der Regel externe, speziell ausgebildete Experten mit umfassenden Kenntnissen im Bereich der Arbeitssicherheit. Sie sind für die Beratung des Arbeitgebers und die Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften zuständig. Beide Positionen sind wichtig für die Sicherheit am Arbeitsplatz, jedoch haben sie jeweils unterschiedliche Aufgaben und Verantwortlichkeiten.
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Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi bzw. SiFa)
Definition - Fachkraft für Arbeitssicherheit
Eine "Fachkraft für Arbeitssicherheit" ist eine qualifizierte Person, die in einem Unternehmen oder einer Organisation tätig ist, um die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Sie ist verantwortlich für die Identifizierung und Kontrolle von Arbeitsrisiken, die Durchführung von Sicherheitsschulungen und die Förderung einer Kultur der Sicherheit am Arbeitsplatz.
Qualifikation der SiFa
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in der Regel eine extern beauftragte Person. Um Sicherheitsfachkraft zu werden, ist eine entsprechende SiFa Ausbildung erforderlich, die deutlich intensiver ist, als eine SiBe Weiterbildung. Grundvoraussetzung, um an der Fortbildung teilzunehmen, ist eine Qualifikation als Ingenieur, Meister oder Techniker oder eine vergleichbare Qualifikation erforderlich.
Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist verantwortlich für die Überwachung und Einhaltung von Arbeitssicherheitsvorschriften, um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Sie sind auch für die Durchführung von Schulungen und Beratungen zuständig, um das Bewusstsein für Sicherheitsmaßnahmen zu schärfen und Unfälle zu vermeiden. Eine qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit ist unerlässlich, um die Einhaltung von Vorschriften zu gewährleisten und ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen. Durch regelmäßige Überprüfungen und Analysen tragen sie dazu bei, Risiken zu erkennen und zu minimieren, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu schützen.
Zusammengefasst sind die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit:
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Beratung der Geschäftsleitung in Fragen des Arbeitsschutzes
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Überwachung der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften
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Durchführung von Sicherheitsschulungen für Mitarbeiter
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Untersuchung von Arbeitsunfällen
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Erarbeitung und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen
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Kooperation mit dem Betriebsarzt und Sicherheitsbeauftragten
Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
Gemäß DGUV Vorschrift 2 und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) muss jeder Betrieb ab 10 Beschäftigten eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. In welchem Umfang die Betreuung stattfindet, hängt von der Anzahl der Beschäftigten und dem individuellen Gefährdungspotenzial des Unternehmens ab.
Rechte und Haftung der SiFa
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist für die Qualität der sicherheitstechnischen Beratung verantwortlich und haftbar. Bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzungen gemäß §6 ASiG muss die SiFa mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
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Sicherheitsbeauftragter (SiBe)
Definition - Sicherheitsbeauftragter
Ein Sicherheitsbeauftragter ist eine Person, die in einer Organisation oder einem Unternehmen ernannt wird, um die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und -standards zu überwachen und zu gewährleisten. Sie sind dafür verantwortlich, potenzielle Sicherheitsrisiken zu identifizieren, präventive Maßnahmen zu ergreifen und im Falle eines Unfalls Untersuchungen durchzuführen.
Qualifikation der SiBe
Der Sicherheitsbeauftragte wird von der Geschäftsleitung beauftragt und übernimmt seine Aufgabe zusätzlich zu seiner eigentlichen Tätigkeit im Unternehmen. Um Sicherheitsbeauftragter zu werden ist eine mehrtätige Sibe Weiterbildung erforderlich. Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Fortbildung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung. Grundsätzlich kann jeder Mitarbeiter im Betrieb kann Sicherheitsbeauftragter werden, allerdings sollten Mitarbeiter mit Führungsverantwortung nicht für die Position ausgewählt werden, damit kein Interessenkonflikt entsteht.
Aufgaben Sicherheitsbeauftragter
Der Sicherheitsbeauftragte ist dafür zuständig, Gefahren zu erkennen, zu vermeiden und im Notfall schnell und effektiv zu handeln. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung von Arbeitsplätzen und die Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf Sicherheitsmaßnahmen. Der Sicherheitsbeauftragte arbeitet eng mit der Geschäftsleitung und anderen Abteilungen zusammen, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen und die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften zu gewährleisten. Eine sorgfältige Auswahl und regelmäßige Weiterbildung des Sicherheitsbeauftragten sind daher von großer Bedeutung für die Sicherheit des Unternehmens.
Zusammengefasst sind die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten:
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Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit
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Beobachtung der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
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Melden von sicherheitsrelevanten Mängeln
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Teilnahme an Sicherheitsbesprechungen und -schulungen
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Mitarbeit bei der Entwicklung von Sicherheitsmaßnahmen
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Förderung des Sicherheitsbewusstseins unter den Mitarbeitern
Bestellung von Sicherheitsbeauftragten
Für alle Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Mitarbeitern ist gemäß § 22 SGB VII mindestens ein Sicherheitsbeauftragter vorgeschrieben.
Rechte und Haftung des SiBe
Der SiBe nimmt seine Aufgabe ehrenamtlich und trägt keine formale Verantwortung für die Sicherheit seiner Kollegen. Der Sicherheitsbeauftragte ist nicht weisungsbefugt und es besteht kein besonderer Kündigungsschutz. Allerdings darf der SiBe laut DGUV Vorschrift 1 aufgrund seiner im Amt getroffenen Entscheidungen nicht benachteiligt oder gekündigt werden.
Sicherheitsfachkraft und Sicherheitsbeauftragte - Hand in Hand für die Sicherheit der Mitarbeiter
Sicherheitsfachkraft und Sicherheitsbeauftragte - Hand in Hand für die Sicherheit der Mitarbeiter
Beide Fachkräfte tragen zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bei. Mit Ihrer Kompetenz und ihrem Know-how können sie helfen, Unfälle zu vermeiden und die allgemeine Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu verbessern. Die Zusammenarbeit der beiden Sicherheitsexperten sollte in jedem Unternehmen eine Priorität sein, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.