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Händehygiene

Anleitung für eine keimfreie Umgebung

Ein Hygieneplan ist eine schriftliche Sammlung von verbindlichen Anweisungen zur Einhaltung und Gewährleistung bestimmter Hygienestandards. Er richtet sich an alle Personen, die einen hygienischen Bereich betreten, und hat das Ziel, die Ausbreitung von Infektionen zu verhindern. Er beinhaltet konkrete Reinigungs- und Desinfektionspläne und eine schriftliche Dokumentation der Maßnahmen. 

 

Der Hygieneplan sollte regelmäßig aktualisiert werden, um den Gegebenheiten im Betrieb, dem Stand der Technik und neuen Regularien stets zu entsprechen. Damit der Hygieneplan sein Ziel erfüllen kann, muss er konsequent umgesetzt werden. Insbesondere in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen, Geschäften für körpernahe Dienstleistungen oder Arztpraxen gehören Viren, Bakterien und Pilze zum Berufsalltag – Umso wichtiger ist hier der Hygieneplan zum Schutz vor Krankheitserregern und Infektionsrisiken. 

 

Im Folgenden gehen wir im Detail auf die Erstellung von Hygieneplänen, die rechtlichen Grundlagen und die erfolgreiche Anwendung ein.

Definition

Definition: Was ist ein Hygieneplan?

Ein Hygieneplan ist eine Maßnahme zur Umsetzung des Infektionsschutzgestzes (IfSG). Er enthält schriftliche, verbindliche Anweisungen zur Einhaltung und Gewährleistung bestimmter Hygienestandards mit dem Ziel, der Verbreitung von Krankheiten und Infektionen vorzubeugen. Er beinhaltet neben konkreten Reinigungs- und Desinfektionsplänen auch eine schriftliche Dokumentation der Maßnahmen.

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Ziele
Inhalt

Ein Hygieneplan hat das Ziel, die Verbreitung von Krankheiten und Infektionen vorzubeugen und die Verschleppung von Keimen zu verhindern. Dank klar definierter Maßnahmen werden die Mitarbeiter genau angeleitet, den geforderten Hygienestatus in einem definierten Bereich sicherzustellen. 

 

Vor der Erstellung eines Hygieneplans müssen die hygienischen Anforderungen der unterschiedlichen Bereiche definiert werden. Der geforderte Hygienestatus stellt die Ausgangsbasis für die Erstellung des Hygieneplans dar. Ziel des Hygieneplans ist, durch gezielte Reinigungs- und Desinfektionsverfahren jeden einzelnen Einflussfaktor zu kontrollieren.

Ziele des Hygieneplans

Was beinhaltet ein Hygieneplan?

Ein Hygieneplan beinhaltet schriftliche Anweisungen zu Einhaltung der Hygiene-Richtlinien, Desinfektionspläne und eine schriftliche Dokumentation durchgeführter Hygiene-Maßnahmen. Zudem werden darin Verantwortlichkeiten festgelegt. Gemäß §23 IfSG muss ein Hygieneplan folgende Punkte beinhalten:

  • WAS ist der Fokus des Hygieneplans?

  • WIE genau soll vorgegangen werden?

  • WOMIT soll die Hygiene vorgenommen werden?

  • WER ist verantwortlich?

 

Wie der Hygieneplan in Form und Struktur aufgebaut ist, ist nicht vorgeschrieben.

 

Der Hygieneplan kann folgende Hygieneregelungen beinhalten:

  • Reinigungs- und Desinfektionspläne

  • Händehygiene und Hautschutz

  • Flächendesinfektion und Reinigung von medizinischen Geräten

  • Umgang mit Medikamenten (z.B. Injektionen)

  • Aufbereitung von Medizinprodukten

  • Persönliche Schutzmaßnahmen

  • Pläne zur Abfallentsorgung (z.B. Umgang mit infektiösen Müll)

  • Allgemeiner Arbeits- und Gesundheitsschutz

Was ist der Unterschied zwischen Hygieneplan und Hygienekonzept?

Ein Hygienekonzept ist Bestandteil des Qualitätsmanagements und enthält neben dem Hygieneplan weitere unterstützende Maßnahmen, Betriebsanweisungen, Checklisten etc. für das systematische Vorgehen im Gesundheits- und Infektionsschutz. 

 

Spätestens seit der Corona-Pandemie sind Hygienekonzepte aus dem Bereich  der Hotellerie, der Gastronomie und bei Veranstaltungen allgemein geläufig. Sie umfassen neben einem Desinfektionsplan und den bekannten AHA-Regeln (Abstand, Hygiene und Atemmaske) weitere Sicherheitsmaßnahmen wie Testregelungen etc.  

In welchen Einrichtungen ist ein Hygieneplan vorgeschrieben?

Ein Hygieneplan ist in verschiedenen Einrichtungen vorgeschrieben, insbesondere in solchen, die im Gesundheits- und Pflegebereich tätig sind. Dazu zählen Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeheime, Rehabilitationszentren und ambulante Pflegedienste. Darüber hinaus sind auch Kindertagesstätten, Schulen und gastronomische Betriebe verpflichtet, einen Hygieneplan zu erstellen und umzusetzen, um die Gesundheit und Sicherheit von Patienten, Bewohnern, Kindern und Gästen zu gewährleisten. Die Einhaltung dieser Vorschriften dient der Prävention von Infektionen und der Sicherstellung eines hohen Hygienestandards.

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Erstellung

Wie erfolgt die Erstellung eines Hygieneplans?

Für die Gestaltung des Hygieneplans gibt es keine Vorgaben. Es ist sowohl eine Tabellenform als auch ein fortlaufender Text zulässig.

 

Es liegt im Ermessen des jeweiligen Verantwortlichen, den Plan an die individuellen Gegebenheiten anzupassen und dafür Sorge zu tragen, dass alle betroffenen Bereiche berücksichtigt werden und die Maßnahmen tatsächlich geeignet sind, einen hygienischen Zustand herzustellen. In jedem Falle sollte ein Hygieneplan gründlich erarbeitet und jährlich aktualisiert werden.

Üblicherweise werden für unterschiedliche Bereiche und Anforderungen jeweils eigene Hygienepläne verfasst. Diese können inhaltlich stark voneinander abweichen. Vor der Erstellung sollten bei einer Bestandsaufnahme alle Einflussfaktoren wie beispielsweise die Einstufung des hygienischen Umfelds und die Frequenz an Mitarbeitern genau festgehalten und berücksichtigt werden. 

 

Eine beispielhafte Gliederung für einen Hygieneplan könnte so aussehen:

  1. Einleitung

  2. Risikobewertung der Arbeitsumgebung

  3. Bestehende Hygienestruktur

  4. Verantwortlichkeiten

  5. Maßnahmen für die Basishygiene

  6. Beschreibung spezieller Behandlungen

  7. Über die Basishygiene hinausgehende Schritte

  8. Hinweise zur Hygiene im Wohnumfeld

  9. Liste der Reinigungs- und Desinfektionsmittel

  10. Meldepflicht

Wer erstellt den Hygieneplan?

Der Arbeitgeber bzw. Betreiber ist für die Hygiene im Unternehmen verantwortlich und somit auch für die Erstellung des Hygieneplans zuständig. Er hat die Verantwortung, einen Hygieneplan zu erstellen. In der Tat übernimmt jedoch häufig der Hygienebeauftragte diese Aufgabe, der den Arbeitgeber bei der Umsetzung von Infektionsschutzmaßnahmen unterstützt.

Rechtliche Grundlagen

Gemäß §23 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind Krankenhäuser, Praxen, Tageskliniken, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Rettungsdienste und Rehabilitationseinrichtungen zur Erstellung von Hygieneplänen verpflichtet.

Für wen ist ein Hygieneplan Pflicht?

Hygieneplan: Rechtliche Grundlagen

In bestimmten Branchen ist ein Hygieneplan vorgeschrieben. So sind gemäß der Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV) Arztpraxen und Institutionen für ambulantes Operieren zur Erstellung eines Hygieneplans verpflichtet. 

 

Gemäß §23 Nosokomiale Infektionen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) haben die “Die Leiter folgender Einrichtungen sicherzustellen, dass innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festgelegt sind:”

 

  1. Krankenhäuser,

  2. Einrichtungen für ambulantes Operieren,

  3. Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen,

  4. Dialyseeinrichtungen,

  5. Tageskliniken,

  6. Entbindungseinrichtungen,

  7. Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind,

  8. Rettungsdienste und Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes.

Wie oft muss der Hygieneplan aktualisiert werden?

Eine Aktualisierung des Hygieneplans sollte jährlich erfolgen, damit dieser stets den aktuellen Regularien und Gegebenheiten im Betrieb entspricht. Alle Mitarbeiter sollten zudem mindestens einmal pro Jahr über den Hygieneplan aufgeklärt werden. Für unterjährig eingestellte Mitarbeiter oder externe Personen sollten zusätzliche Unterweisungen erfolgen.

Anwendung

Umsetzung und Anwendung des Hygieneplans

Damit der Hygieneplan im Tagesgeschäft konsequent angewendet werden kann, müssen alle Mitarbeiter entsprechend unterrichtet werden. Durch regelmäßige Unterweisungen kann sichergestellt werden, dass alle Mitarbeiter und externe Personen den Hygieneplan kennen, ihn verstehen und die Hygienemaßnahmen umsetzen können. 

 

Die jährlichen Hygiene-Unterweisungen und die routinemäßige Reinigung und Desinfektion sollten schriftlich dokumentiert werden. Das stärkt zum einen das Verpflichtungsbewusstsein, weil der einzelne Mitarbeiter durch seine Unterschrift für die Arbeiten verantwortlich ist. Zum anderen können Abweichungen dank der Dokumentation personell nachvollzogen werden. 

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Autor und Geschäftsführer Manuel Zabe

Manuel Zabe

Erstellt am: 01.06.2023
Zuletzt geändert: 30
.10.2023

Geschäftsführer der ExpertMe GmbH und Experte für Arbeitssicherheit

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