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Aufgaben, Voraussetzungen und Ausbildung
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ist für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen zuständig. Gemäß §3 der Baustellenverordnung (BaustellV) ist der Bauherr verpflichtet, einen (oder gar mehrere) SiGe-Koordinatoren zu bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig sind. Die Funktion des SiGeKo kann der Bauherr selbst übernehmen, sofern er die erforderliche Eignung besitzt. Andernfalls muss eine geeigneter Dritter als SiGeKo bestellt werden.
Ein SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) ist für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben zuständig. Gemäß §3 der Baustellenverordnung (BaustellV) ist der Bauherr verpflichtet, einen odermehrere SiGeKos zu bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig sind.
Definition: Was ist ein Sigeko?
Aufgaben des SiGeKo - Was macht ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator?
Die Hauptaufgabe des SiGeKo ist die Koordination aller Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz von Bauvorhaben. Er informiert alle Auftragnehmer und führt Sicherheitsbesprechnungen durch. In §3 BaustellV sowie in RAB 30 sind die Aufgaben des SiGeKo definiert. Im Folgenden werdendie verschiedene Aufgaben in der Planungsphase sowie auch in der Ausführungsphase näher erläutert:
Aufgaben des Sigeko in der Planungsphase
In der Planungsphase koordiniert der SiGeKo die Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 ArbschG und sorgt dafür, dass die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen auf der Baustelle umgesetzt werden. Deshalb ist es wichtig, dass die Bestellung des SiGeKo zu Beginn der Planungsphase erfolgt.
Außerdem ist der SiGeKo für die Erstellung des SiGe-Plans verantwortlich und passt ihn laufend an den Planungsprozess an. Unter anderem unterstützt er auch bei der Terminplanung auf der Baustelle, um Gefahren durch zeitliche Überschneidungen zu vermeiden.
Eine weitere wichtige Aufgabe des SiGeKo ist die Zusammenstellung einer Unterlage, welche die erforderlichen Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz liefert, die bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigen sind. Er sorgt dafür, dass Leistungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in Ausschreibungen, Vergabe- und Bauvertragsunterlagen Beachtung finden und unterstützt bei der Kommunikation mit der zuständigen Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz).
Aufgaben des SiGeKo während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens:
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Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen koordinieren
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Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
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Zusammenstellung einer Unterlage mit den erforderlichen Angaben zum Sicherheit und Gesundheitsschutz
Da der Sigeko schon in der Planungsphase diverse Aufgaben übernimmt, ist es wichtig, dass die Bestellung des SiGeKo zu Beginn der Planungsphase erfolgt. Aus diesem Grund ist es auch dem Bauherrn untersagt, die Aufgaben des SiGeKo pauschal an eines der bauausführenden Unternehmen zu übertragen.
Aufgaben des Sigeko in der Ausführungsphase
In der Ausführungsphase stellt der SiGeKo sicherheits- und gesundheitsschutzrelevante Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Gewerken auf der Baustelle fest. Er koordiniert die Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 ArbSchG und achtet darauf, dass die Arbeitgeber und die Unternehmer ohne Beschäftigte ihre Pflichten nach dieser Verordnung erfüllen.
Er informiert alle Auftragnehmer über die Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz und führt entsprechende Sicherheitsbesprechungen und -begehungen durch.
Aufgaben des SiGeKo während der Ausführung des Bauvorhabens:
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Koordination der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach §4 des Arbeitsschutzgesetzes
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Auf Einhaltung der Pflichten nach BaustellV achten
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Anpassung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan bei Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens
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Organisation der Zusammenarbeit der Arbeitgeber
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Koordination der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber
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SiGeKo Voraussetzungen – Wer kann SiGeKo werden?
Grundvoraussetzung für den SiGeKo ist neben einer Ausbildung im baufachlichen Bereich auch mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung. Damit der SiGeKo seine Aufgaben im Sinne der BaustellV ordnungsgemäß erfüllen kann, ist eine gewisse Qualifikation erforderlich, die in der SiGeKo Ausbildung vermittelt wird.
Diese Voraussetzungen muss ein SiGeKo mitbringen:
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Baufachliche Kenntnisse
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Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse
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Koordinatorenkenntnisse
-
Zweijährige Berufserfahrung in der Planung oder Ausführung von Bauvorhaben
Neben der fachlichen Qualifikation sollte ein SiGeKo auch gewisse persönliche Voraussetzungen mitbringen und bereit sein, sich aktiv für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle einzusetzen. Im Sinne der BaustellV verfügt ein geeigneter SiGe-Koordinator über die Fähigkeit, Arbeitsabläufe systematisch und gewerkeübergreifend zu durchdenken, Gefährdungen im Vorfeld zu erkennen und die erforderlichen Koordinierungsmaßnahmen zu treffen. Zudem sollte er ein gewisses Maß an Team- und Kommunikationsfähigkeit mitbringen.
Die entsprechenden arbeitsschutzfachlichen und arbeitsschutzrechtlichen Kenntnisse, sowie koordinative Fähigkeiten werden in der SiGeKo Ausbildung vermittelt.
Wann ist ein SiGeKo erforderlich?
Wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind, ist gemäß §3 der Baustellenverordnung ein SiGeKo erforderlich. Er übernimmt sowohl in der Planungsphase als auch in der Ausführungsphase des Bauvorhabens verschiedene Aufgaben zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der anwesenden Personen.
Die Bestellung eines SiGe-Koordinators sollte rechtzeitig erfolgen, am besten schon zu Beginn der Planungsphase. So kann sichergestellt werden, dass der SiGeKo von Anfang an im Planungsprozess beteiligt ist und alle erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen gemäß §4 ArbschG auf der Baustelle berücksichtigt werden.
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Haftung und Pflichten des SiGeKo
Der SiGeKo unterstützt den Bauherrn in Bezug auf den Arbeitsschutz aller auf der Baustelle tätigen Personen und Parteien. Der Bauherr wird durch die Bestellung eines SiGeKo aber nicht von seiner Verantwortung entbunden. Der Unternehmer bleibt für die Erfüllung seiner Arbeitsschutzpflichten verantwortlich.
Der Unternehmer erstellt mit dem SiGeKo einen Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten aller Personen, die sich berechtigterweise auf der Baustelle aufhalten. Im Falle einer Pflichtverletzung haftet der SiGeKo bei einem Unfall diesen Personen gegenüber (Quelle: baunetz.de und schluendler.info)
Ist der SiGeKo weisungsbefugt?
Die SiGeKo ist in der Regel nicht weisungsbefugt, sofern dies nicht vertraglich durch den Bauherrn so bestimmt wurde. Der Bauherr hat allerdings den SiGe-Plan und sowie die Hinweise des SiGeKo zu berücksichtigen.
Wann haftet der SiGeKo?
Grundsätzlich ist der Bauherr für alles, was auf der Baustelle passiert, verantwortlich.
Der SiGe-Koordinator haftet nur dann, wenn er gegen seinen Vertrag oder gegen die Baustellenverordnung verstößt und seine Pflichtverletzung Ursache für den entstandenen Schaden ist. Die Beweislast liegt beim Geschädigten.
Wie unter anderem das Urteil des OLG Köln vom 23.11.2016 zeigt, ist der Beweis aber selten zu führen. Im diesem Fall ist die Ursache für den Schaden zwischen zwei Kontrollterminen des SiGeKo entstanden, sodass er nicht für den entstandenen Schaden verantwortlich gemacht werden konnte.
Ausbildung zum SiGeKo
Um als SiGeko aktiv zu werden, ist entsprechende Fachkenntnis erforderlich. Diese können angehende SiGe-Koordinatoren in einer Schulung bzw. Ausbildung erlernen. An der ExpertMe Akademie bieten wir die SiGeKo Ausbildung nach RAB 30 B, C, D und §3 Baustellenverordnung als flexible Online Fortbildung an. So sparen Teilnehmer Reisezeit und -Kosten und können die Inhalte der Weiterbildung in eigenem Tempo ohne feste Termine durcharbeiten.
Die Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) besteht aus 27 Modulen und umfasst ingesamt 65 Unterrichtseinheiten. In der Fortbildung werden die Grundlagen des Arbeitsschutzes und die ensprechenden DGUV und BG Kontaktpunkte besprochen, Gefährdungen auf Baustellen geklärt, besondere Unfallgefahren aufgezeigt. Zudem lernen Teilnehmer effizientes Verantwortungsmanagent, die Erstellung eines SiGe-Plans und wie die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Gewerken optimal verläuft.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhalten die Teilnehmer ihr Zertifikat – dieses ist lebenslang gültig und offiziell anerkannt.
Wie lange dauert eine SiGeKo Ausbildung?
Die Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) dauert an der ExpertMe Akademie in der Regel 5 Tage. Sie umfasst insgesamt 65 Unterrichtseinheiten à 45 min, welche die Teilnehmer in ihrem eigenem Tempo durcharbeiten.
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Vorschriften und gesetzlich Regelungen für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle
In der Baustellenverordnung und in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) sind neben der Bestellung des SiGeKo weitere Vorgaben definiert, die bei einem Bauvorhaben zu berücksichtigen sind.
Baustellenverordnung (BaustellV)
Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen vom 10. Juni 1998 beschreibt in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz
auf zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen Baustellen. In § 3 Abs. 2 und 3 der Baustellenverordnung sind die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators definiert:
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Beratung des Bauherrn zur Koordination in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in den Bauprozessen, Bauverfahren und Arbeitsweisen sowie in der späteren Nutzung und Instandhaltung des Bauwerks
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die dazugehörige Gestaltung einer effektiven Kommunikation, Moderation und Kooperation
(Quelle: baua.de)
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)
Der Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) beschreibt in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) den aktuellen Stand der Technik. Sie werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt gegeben. In Regel 30 werden die erforderliche Qualifikation und die Aufgaben des SiGeKo beschrieben.
Vorankündigung
Gemäß § 2 BaustellV ist eine Vorankündigung für jede Baustelle nötig, wenn
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die voraussichtliche Dauer mehr als 30 Arbeitstage beträgt und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder
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wenn der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage übersteigt
Die Vorankündigung ist spätestens 2 Wochen vor Errichtung der Baustelle an die zuständige Behörde zu übermitteln und sichtbar auszuhängen. Der SiGeKo übernimmt diese Vorankündigung.
SiGe-Plan
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) gibt einen Überblick über die auf der Baustelle durchzuführenden Arbeiten. Darin werden neben einer zeitlichen Einordnung auch die Gefährdungen inkl. der erforderlichen Schutzmaßnahmen beschrieben.
Ein SiGe-Plan ist erforderlich, wenn
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Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden und
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eine Vorankündigung notwendig ist, oder
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oder besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang 2 BaustellV ausgeführt werden
Weitere Häufige Fragen zum SiGeKo
Wie viel kostet ein SiGeKo?
Die Kosten für einen SigeKo betragenüblicherweise ca. 0,4% der Nettobausumme. Das Honorer des SiGeKo richtet sich nach den Kostengruppen 200 bis 500 der DIN 276. Bei einem Bauvorhaben mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 5.000.000 € entspricht das SiGeKo Honorar bei einer Bauzeit von 6 Monaten etwa 10.500 Euro (3.000 € für die Planungsphase und 7.500 € für die Ausführungsphase).
Wer muss den SiGeKo stellen?
Der Bauherr kann selbst die Funktion des SiGeKo übernehmen, sofern er die erforderliche Eignung besitzt. Andernfalls muss er eine oder mehrere geeignete Personen als Koordinatoren beauftragen.
Was verdient ein Sicherheitskoordinator?
Das durchschnittliche Gehalt eines Sicherheits- u. Gesundheitsschutzkoordinators liegt in Deutschland bei etwa 56.250 €. Die monatliche Gehaltsspanne liegt zwischen 4.000 € und 5.000 € Brutto.
Wie oft muss ein SiGeKo auf der Baustelle sein?
Eine Baustelle unterliegt in der Regel einem ständigen Veränderungsprozess. Deswegen ist es wichtig, dass der SiGeKo regelmäßig auf der Baustelle vor Ort ist, um die Einhaltung der Sicherheitskonzepte zu überprüfen.
Wie oft der SiGeko auf der Baustelle anwesend sein muss, ist nicht gesetzlich geregelt. Für eine erfolgreiche Sicherheits- und Gesundheitssschutzkoordination sollte der SiGeko regelmäßige oder mindestens bedarfsbezogene Baustellenbesuche durchführen. Wenn verschiedene Gewerke beispielsweise über Wochen dieselbe Tätigkeit gemeinsam ausführen, sind mitunter zweiwöchentliche Baustellenbesuche ausreichend. Je nach Bedarf können in gewissen Bauphasen aber auch tägliche Besuche erforderlich sein.