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SiGeKo Aufgaben, Voraussetzungen und Ausbildung

Informationen zu Voraussetzungen und Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Was ist ein SiGeKo?

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz­koordinator ist für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen zuständig. Gemäß §3 der Baustellenverordnung (BaustellV) ist der Bauherr verpflichtet, einen (oder gar mehrere) SiGe-Koordinatoren zu bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig sind.

 

Die Funktion des SiGeKo kann der Bauherr selbst übernehmen, sofern er die erforderliche Eignung besitzt. Andernfalls muss eine geeigneter Dritter als SiGeKo bestellt werden.

Aufgaben des SiGeKo

Was sind die Aufgaben des SiGeKo?

Die Aufgaben des SiGeKo sind in § 3 Absatz 2 und 3 BaustellV sowie in der RAB 30 (Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen) definiert. Er übernimmt verschiedene Aufgaben in der Planungsphase von Bauvorhaben sowie auch in der Ausführungsphase vor Ort. 

Aufgaben des Sigeko in der Planungsphase

In der Planungsphase koordiniert der SiGeKo die Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 ArbschG  und sorgt dafür, dass die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen auf der Baustelle umgesetzt werden.  Deshalb ist es wichtig, dass die Bestellung des SiGeKo zu Beginn der Planungsphase erfolgt.

 

Außerdem ist der SiGeKo für die Erstellung des SiGe-Plans verantwortlich und passt ihn laufend an den Planungsprozess an. Unter anderem unterstützt er auch bei der Terminplanung auf der Baustelle, um Gefahren durch zeitliche Überschneidungen zu vermeiden.

 

Eine weitere wichtige Aufgabe des SiGeKo ist die Zusammenstellung einer Unterlage, welche die erforderlichen Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz liefert, die bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigen sind. Er sorgt dafür, dass Leistungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in Ausschreibungen, Vergabe- und Bauvertragsunterlagen Beachtung finden und unterstützt bei der Kommunikation mit der zuständigen Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz).

Aufgaben des SiGeKo während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens:

  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen koordinieren (gemäß § 2 Abs. 1)

  • Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)

  • Zusammenstellung einer Unterlage mit den erforderlichen Angaben zum Sicherheit und Gesundheitsschutz

Da der Sigeko schon in der Planungsphase diverse Aufgaben übernimmt, ist es wichtig, dass die Bestellung des SiGeKo zu Beginn der Planungsphase erfolgt. Aus diesem Grund ist es auch dem Bauherrn untersagt, die Aufgaben des SiGeKo pauschal an eines der bauausführenden Unternehmen zu übertragen.

Aufgaben des Sigeko in der Ausführungsphase

In der Ausführungsphase stellt der SiGeKo sicherheits- und gesundheitsschutzrelevante Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Gewerken auf der Baustelle fest. Er koordiniert die Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 ArbSchG und achtet darauf, dass die Arbeitgeber und die Unternehmer ohne Beschäftigte ihre Pflichten nach dieser Verordnung erfüllen.

 

Er informiert alle Auftragnehmer über die Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz und führt entsprechende Sicherheitsbesprechungen und -begehungen durch. 

 

Aufgaben des SiGeKo während der Ausführung des Bauvorhabens:

  • Koordination der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach §4 des Arbeitsschutzgesetzes

  • Auf Einhaltung der Pflichten nach BaustellV achten

  • Anpassung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan bei Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens

  • Organisation der Zusammenarbeit der Arbeitgeber

  • Koordination der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber

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Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen muss ein SiGeKo erfüllen?

Damit der Sigeko seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann, ist eine gewisse Qualifikation erforderlich. Die Grundvoraussetzungen, um Sigeko zu werden sind:

  • Baufachliche Kenntnisse

  • Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung auf dem Bau

  • Fähigkeit, die Koordinationskenntnisse und arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse anzuwenden

 

Neben der fachlichen Qualifikation sollte ein SiGeKo auch gewisse persönliche Voraussetzungen wie Team- und Kommunikationsfähigkeit mitbringen. Im Sinne der BaustellV verfügt ein geeigneter Koordinator über:

  • ausreichende und einschlägige baufachliche Kenntnisse,

  • Kenntnisse der Sicherheitstechnik und des Gesundheitsschutzes

  • spezielle Koordinatorenkenntnisse

  • mindestens zweijährige berufliche Erfahrung in der Planung und/oder Ausführung von Bauvorhaben

  • die Fähigkeit, Arbeitsabläufe systematisch und gewerkeübergreifend zu durchdenken, Gefährdungen im Vorfeld zu erkennen und die erforderlichen Koordinierungsmaßnahmen zu treffen

 

Die entsprechenden arbeitsschutzfachlichen und arbeitsschutzrechtlichen Kenntnisse, sowie koordinative Fähigkeiten werden in der Ausbildung zum Sicherheits- u. Gesundheitssschutzkoordinator vermittelt.

Wann ist SiGeKo erforderlich?

Wann ist ein SiGeKo erforderlich?

Wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind, ist gemäß §3 der Baustellenverordnung ein SiGeKo erforderlich. Er übernimmt sowohl in der Planungsphase als auch in der Ausführungsphase des Bauvorhabens verschiedene Aufgaben zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der anwesenden Personen.

Die Bestellung eines SiGe-Koordinators sollte rechtzeitig erfolgen, am besten schon zu Beginn der Planungsphase. So kann sichergestellt werden, dass der SiGeKo von Anfang an im Planungsprozess beteiligt ist und alle erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen gemäß §4 ArbschG auf der Baustelle berücksichtigt werden.

Wann ist ein Sigeko erforderlich?

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Haftung & Pflichten

Haftung und Pflichten des SiGeKo

Der SiGeKo unterstützt den Bauherrn in Bezug auf den Arbeitsschutz aller auf der Baustelle tätigen Personen und Parteien. Der Bauherr wird durch die Bestellung eines SiGeKo aber nicht von seiner Verantwortung entbunden. Der Unternehmer bleibt für die Erfüllung seiner Arbeitsschutzpflichten verantwortlich. 


Der Unternehmer erstellt mit dem SiGeKo einen Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten aller Personen, die sich berechtigterweise auf der Baustelle aufhalten. Im Falle einer Pflichtverletzung haftet der SiGeKo bei einem Unfall diesen Personen gegenüber (Quelle: baunetz.de und schluendler.info)

Ist der SiGeKo weisungsbefugt?

Die SiGeKo ist in der Regel nicht weisungsbefugt, sofern dies nicht vertraglich durch den Bauherrn so bestimmt wurde. Der Bauherr hat allerdings den SiGe-Plan und sowie die Hinweise des SiGeKo zu berücksichtigen.

SiGeKo Ausbildung

Ausbildung zum SiGeKo

Um als SiGeko aktiv zu werden, ist entsprechende Fachkenntnis erforderlich. Diese können angehende SiGe-Koordinatoren in einer Schulung bzw. Ausbildung erlernen. 

 

An der ExpertMe Akademie bieten wir die SiGeKo Ausbildung nach RAB 30 B, C, D und §3 Baustellenverordnung als flexible Online Fortbildung an. So sparen Teilnehmer Reisezeit und -Kosten und können die Inhalte der Weiterbildung in eigenem Tempo ohne feste Termine durcharbeiten.

 

Die Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) besteht aus 8 Modulen und umfasst insgesamt 65 Unterrichtseinheiten:

  • Modul 1: Grundlagen des Arbeitsschutzes in Deutschland (Von der Geschichte des Arbeitsschutzes bis zur Baustellenverordnung)

  • Modul 2: Aufgaben und Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft

  • Modul 3: Gefährdungen auf Baustellen (Von Abbruchanweisungen über Kräne bis Verkehrswege

  • Modul 4: Deine Rolle und Aufgabe als SiGeKo inkl. Checklisten

  • Modul 5: Erste Hilfe und Brandschutz

  • Modul 6: Der SiGe-Plan

  • Modul 7: Verantwortung (Planung und Vorbereitung)

  • Bonus-Modul 8: Covid-19 auf Baustellen

 

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhalten die Teilnehmer ihr Zertifikat – dieses ist lebenslang gültig und offiziell anerkannt.

Wie lange dauert eine SiGeKo Ausbildung?

Die Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) umfasst insgesamt 65 Unterrichtseinheiten à 45 min. Sie besteht aus 8 Modulen, die in eigenem Tempo durchgearbeitet werden können. In der Regel dauert die Ausbildung zum SiGeKo 5 Tage.

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Gesetzliche Vorschriften

Vorschriften und gesetzlich Regelungen für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle

In der Baustellenverordnung und in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) sind neben der Bestellung des SiGeKo weitere Vorgaben definiert, die bei einem Bauvorhaben zu berücksichtigen sind.

Baustellenverordnung (BaustellV)

Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen vom 10. Juni 1998 beschreibt in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz

auf zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen Baustellen. In § 3 Abs. 2 und 3 der Baustellenverordnung sind die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators definiert: 

  • Beratung des Bauherrn zur Koordination in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in den Bauprozessen, Bauverfahren und Arbeitsweisen sowie in der späteren Nutzung und Instandhaltung des Bauwerks

  • die dazugehörige Gestaltung einer effektiven Kommunikation, Moderation und Kooperation

(Quelle: baua.de)

Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)

Der Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) beschreibt in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) den aktuellen Stand der Technik. Sie werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt gegeben. In Regel 30 werden die erforderliche Qualifikation und die Aufgaben des SiGeKo beschrieben.

Vorankündigung

Gemäß § 2 BaustellV ist eine Vorankündigung für jede Baustelle nötig, wenn

  • die voraussichtliche Dauer mehr als 30 Arbeitstage beträgt und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder

  • wenn der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage übersteigt

 

Die Vorankündigung ist spätestens 2 Wochen vor Errichtung der Baustelle an die zuständige Behörde zu übermitteln und sichtbar auszuhängen. Der SiGeKo übernimmt diese Vorankündigung.

SiGe-Plan

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) gibt einen Überblick über die auf der Baustelle durchzuführenden Arbeiten. Darin werden neben einer zeitlichen Einordnung auch die Gefährdungen inkl. der erforderlichen Schutzmaßnahmen beschrieben.

 

Ein SiGe-Plan ist erforderlich, wenn

  • Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden und

  • eine Vorankündigung notwendig ist, oder

  • oder besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang 2 BaustellV ausgeführt werden

FAQ

Weitere Häufige Fragen zum SiGeKo

Wie viel kostet ein SiGeKo?

Die Kosten für einen SigeKo betragenüblicherweise ca. 0,4% der Nettobausumme. Das Honorer des SiGeKo richtet sich nach den Kostengruppen 200 bis 500 der DIN 276. Bei einem Bauvorhaben mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 5.000.000 € entspricht das SiGeKo Honorar bei einer Bauzeit von 6 Monaten etwa 10.500 Euro (3.000 € für die Planungsphase und 7.500 € für die Ausführungsphase).

Wer muss den SiGeKo stellen?

Der Bauherr kann selbst die Funktion des SiGeKo übernehmen, sofern er die erforderliche Eignung besitzt. Andernfalls muss er eine oder mehrere geeignete Personen als Koordinatoren beauftragen.

Was verdient ein Sicherheitskoordinator?

Das durchschnittliche Gehalt eines Sicherheits- u. Gesundheitsschutzkoordinators liegt in Deutschland bei etwa 56.250 €. Die monatliche Gehaltsspanne liegt zwischen 4.000 € und 5.000 € Brutto.

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Autor und Geschäftsführer Manuel Zabe

Manuel Zabe

Erstellt am: 15.06.2023
Zuletzt geändert 27.08.2023

Geschäftsführer der ExpertMe GmbH und Experte für Arbeitssicherheit

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Was ist ein Sigeko?

Definition und Basiswissen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Informationen zur Baustellensicherheit

Bestellung eines SiGeKo

Informationen zur Bestellung eines SiGe-Koordinators nach §3 BaustellV

Die Aufgaben und Voraussetzungen des SiGeKo

Baustellensicherheit

Arbeitsschutz auf der Baustelle und die Rolle des SiGeKo

Baustelle

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