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Beauftragte im Unternehmen
Informationen zu Aufgaben, Voraussetzungen und der Bestellung von Beauftragten
„Beauftragte Personen“ werden in Betrieben benannt, um ihnen übertragene Pflichten eigenständig zu übernehmen. Sie werden grundsätzlich schriftlich vom Unternehmer bestellt.benannt, um ihnen übertragene Pflichten eigenständig zu übernehmen. Sie werden grundsätzlich schriftlich vom Unternehmer bestellt.
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