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Brandschutzhelfer: Aufgaben und Voraussetzungen

Verantwortung für Brandschutz und Erste Hilfe

Brandschutzhelfer leisten einen wichtigen Beitrag im Arbeitsalltag eines Unternehmens. Sie übernehmen innerhalb eines Betriebes die Aufgabe, alle Mitarbeiter für den vorbeugenden Brandschutz zu sensibilisieren und so Brände zu verhindern. In einem Brandfall schützen sie die anwesenden Personen und unterstützen bei der Brandbekämpfung. Hierfür werden die Brandschutzhelfer regelmäßig geschult.

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Brandschutzhelder ist keine eigenständige berufliche Tätigkeit, sondern ein Amt, das zusätzlich zur eigentlichen Tätigkeit ausgeübt wird. Im Gegensatz zu Brandschutzbeauftragten, die direkt der Geschäftsführung unterstellt sind, unterstützten Brandschutzhelfer täglich im vorbeugenden Brandschutz.

Aufgaben

1. Kontrolle der Brandschutzeinrichtungen

Brandschutzhelfer sind für die regelmäßige Kontrolle der Brandschutzeinrichtungen verantwortlich. Sie überwachen und pflegen Feuerlöscher, Wandhydranten, Rauchmelder, Notbeleuchtung sowie die Flucht- und Rettungspläne. Dabei achten sie auf Vollständigkeit, korrekte Kennzeichnung und Einsatzfähigkeit.

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2. Brandmeldung und Brandbekämpfung

In einem Brandfall sind die Brandschutzhelfer für die Organisation und Durchführung von Notfallmaßnahmen verantwortlich, d.h. Alarmierung und Einweisung der Feuerwehr, Benutzung von Feuerlöschgeräten. Sie sind allerdings nicht in erster Linie für das Löschen eines Brandes zuständig. 

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Brandschutzhelfer sollten nur bei Entstehungsbränden selbst bei der Brandbekämpfung tätig werden – aber auch nur, wenn für sie keine Eigengefährdung besteht. In jedem Fall ist sofort die Feuerwehr zu alarmieren. Die kann automatisch über eine Brandmeldeanlage oder manuell über Druckknopfmelder bzw. das Telefon erfolgen. Diese wichtige Aufgabe sollten immer die Brandschutzhelfer übernehmen, da sie für den Notruf geschult sind und über alle relevanten Informationen, wie z.B. zusätzlich Gefahrenquellen und Fluchtwege, Bescheid wissen.

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3. Entrauchung im Brandfall

Bei einem Brand entstehen giftige Brandgase, die eine große gesundheitliche Gefahr für Menschen darstellen. Deshalb kommt den Brandschutzhelfern die wichtige Aufgabe zu, im Brandfall für die Entrauchung des Gebäudes zu sorgen.

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Es ist ihre Aufgabe, den manuellen Rauch- und Wärmeabzug zu öffnen und darauf achten, dass Fenster und Türen geschlossen werden, damit kein Sauerstoff den Brandherd weiter anheizt und sich der Rauch weiter im Gebäude ausbreiten kann.

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4. Menschenrettung und Erste Hilfe

Brandschutzhelfer sind in der Regel auch für die Versorgung von Verletzten im Notfall verantwortlich und unterstützen bei der Evakuierung von Personen aus gefährdeten Bereichen.

 

Gemäß § 10 des Arbeitsschutzgesetzes können zusätzlich zu den Brandschutzhelfer auch sogenannte Evakuierungshelfer bestellt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, Brandschutzhelfer zusätzlich als Evakuierungshelfer auszubilden. Bei besonderem Gefährdungspotenzial oder einer hohen Anzahl von Personen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen kann dies eine sinnvolle Ergänzung sein. Die erforderliche Anzahl von Evakuierungshelfern wird in der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung ermittelt.

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5. Alarmübungen und Aufklärung

Brandschutzhelfer sollten auch dafür sorgen, dass die Mitarbeiter und Besucher des Unternehmens über Brandschutzmaßnahmen informiert sind und wissen, wie sie sich im Brandfall verhalten sollen. Deshalb zählt die Durchführung von Brandschutzübungen und Evakuierungsübungen ebenfalls zu den Kernaufgaben der Brandschutzhelfer.

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Zusammengefasst sind die wichtigsten Aufgaben von Brandschutzhelfern:

  • Unterstützung im vorbeugenden Brandschutz

  • Bedienung und Kontrolle der Brandschutzeinrichtungen

  • Durchführung von Notfallmaßnahmen und Entrauchung im Brandfall

  • Einweisung der Feuerwehr

  • Alarmübungen und Sensibilisierung 

Welche Aufgaben hat ein Brandschutzhelfer?

Die Aufgaben von Brandschutzhelfern lassen sich in 5 Teilgebiete unterteilen:

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Evakuierungs- und Brandschutzhelfer: Unterschiedliche Aufgaben für den Schutz von Personen im Brandfall

Brandschutz- und Evakuierungshelfer sorgen im Gefahrenfall beide für den Schutz der anwesenden Personen und arbeiten zusammen. In einem Brandfall unterstützen die Brandschutzhelfer bei der Brandbekämpfung, während die Evakuierungshelfer die sichere Evakuierung der Belegschaft übernehmen.

 

In der Praxis werden beide Funktionen häufig miteinander verbunden. Evakuierungshelfer und Brandschutzhelfer werden oftmals in einer Kombi-Ausbildung ausgebildet.

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Verantwortung und Haftung

Die Verantwortung für den betrieblichen Brandschutzes trägt allein der Unternehmer. Brandschutzhelfer haben lediglich eine unterstützende Funktion im vorbeugenden Brandschutz, und zwar im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Der Gesetzgeber stellt den Personenschutz an erster Stelle: Menschenrettung vor Brandbekämpfung. Für Brandschutzhelfer stellt sich die Frage, was konkret in einem Brandfall von Ihnen verlangt wird. 

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Laut § 323c des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) können Brandschutzhelfer, wenn Sie ihren Aufgaben im Notfall nicht nachkommen, wegen unterlassender Hilfeleistung sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe gehandet werden. Natürlich nur, wenn die Hilfeleistung den Umständen entsprechend zumutbar ist und die eigene Gesundheit dabei nicht gefährdet wird.

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Dabei orientiert sich der gesetzliche Maßstab für das Maß der Hilfe auch nach den individuellen, persönlichen Fähigkeiten des Brandschutzhelfers. Das heißt, dass von den Brandschutzhelfern nicht mehr verlangt werden darf, als ihrer Persönlichkeit zugemutet werden kann. Eine erheblich eigene Gefährdung ist in jedem Fall auszuschließen. Der Tatbestand einer Straftat ist aber nur gegeben, wenn die Hilfeleistung vorsätzlich unterlassenen wird. (Quelle: www.feuertrutz.de)

Verantwortung und Haftung der Brandschutzhelfer

Rechtliche Grundlagen

Laut § 10 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind Arbeitgeber zur Benennung von Brandschutzhelfern verpflichtet. Ihre Anzahl muss in einem angemessenen Verhältnis zur Anzahl der Beschäftigten und zum Gefährdungspotenzial des Unternehmens stehen.

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Nach § 22 Abs.2 DGUV Vorschrift 1 und Punkt 6.2 der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" hat der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. Dabei sind grundsätzlich auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. durch Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.

Rechtliche Grundlagen für Brandschutzhelfer

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Voraussetzung

Grundsätzlich kann jeder Mitarbeiter im Betrieb als Brandschutzhelfer im Unternehmen aktiv werden. Voraussetzung ist gemäß DGUV Information 205-023 eine Brandschutzhelfer-Ausbildung, um entsprechende Fachkenntnis zu erlangen. Eine Ausnahme gilt, wenn Beschäftigte gewisse Vorkenntnisse wie beispielsweise eine feuerwehrtechnische Grundausbildung nachweisen können. Diese Personen können auch ohne Weiterbildung als Brandschutzhelfer bestellt werden.

Brandschutzhelfer Voraussetzungen: Wer kann Brandschutzhelfer werden?

Wer kann Brandschutzhelfer ausbilden?

In der DGUV Information “Brandschutzhelfer” ist auch aufgeführt, wer Brandschutzhelfer schulen darf: Diese Aufgabe übernimmt der betriebliche Brandschutzbeauftragte. Aber auch Mitarbeiter, die nebenberuflich als Gruppenführer bei der Feuerwehr aktiv sind, dürfen Brandschutzhelfer ausbilden.

Ausbildung

Die erforderliche Fachkenntnis können angehende Brandschutzhelfer in einer Schulung bzw. Ausbildung erlernen. Gemäß DGUV Information 205-023 sind für die Ausbildung von Brandschutzhelfern folgende 6 Themen vorgesehen:

  • Grundzüge des Brandschutzes

  • Betriebliche Brandschutzorganisation

  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen

  • Gefahren durch Brände

  • Verhalten im Brandfall

  • Praxis

 

An der ExpertMe Akademie bieten wir eine flexible Ausbildung für Brandschutzhelfern inkl. Evakuierungshelfer an. Es handelt sich dabei um eine duale Ausbildung – Eine Kombination aus online Theorieunterricht und Präsenz-Löschübung. So ist sichergestellt, dass auch auf die betriebsspezifischen Besonderheiten des Brandschutzes in jedem Unternehmen eingegangen werden kann.

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Die Brandschutzhelfer Ausbildung besteht aus 5 Unterrichtseinheiten á 45 min und beinhaltet folgende Module:

Modul 1: Grundlagen des Brandschutzes, Aufgaben des Brandschutzhelfers

Modul 2: Grundlagen der Evakuierung & Aufgaben des Evakuierungshelfer, Gefahren im Brandfall

Modul 3: Das Verhalten von Menschen in Ausnahmesituationen, Gefahren im Brandfall,

Modul 4: Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen

Modul 5: Betriebliche Brandschutzorganisation, Verhalten im Ernstfall

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Der Gesetzgeber empfiehlt eine Auffrischung der Brandschutzhelfer-Ausbildung alle 3 bis 5 Jahre. 

Ausbildung von Brandschutzhelfern

In DGUV Information 205-023 ist vorgesehen, dass Die Brandschutzhelfer-Ausbildung alle drei bis fünf Jahre wiederholt wird, um die Kenntnisse aufzufrischen. Bei betrieblichen Änderungen kann gegebenenfalls eine Auffrischung in kürzeren Abständen sinnvoll sein.

Wie oft muss ein Brandschutzhelfer geschult werden?

  • LinkedIn
  • Xing
Autor und Geschäftsführer Manuel Zabe

Manuel Zabe

Erstellt am: 13.02.2023
Zuletzt geändert: 20.07.2023

Geschäftsführer der ExpertMe GmbH und Experte für Arbeitssicherheit

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