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Aufgaben

Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten

Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind vielseitig und hängen von der Größe und Art der Organisation ab, in der er tätig ist, als auch von den Gesetzen und Vorschriften, die für die Organisation gelten. Gemäß Art. 39 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat ein Datenschutzbeauftragter folgende Aufgaben und Pflichten. Grundsätzlich gilt: Je umfangreicher und komplexer die Verarbeitungsvorgänge eines Unternehmens sind, desto umfangreicher sollte das Fachwissen des Datenschutzbeauftragten sein.

Die Aufgaben des Datenschutzeauftragten kurz zusammengefasst:

  • Der Datenschutzbeauftragter berät die Verantwortlichen in allen datenschutzrechtlichen Belangen

  • Unterstützung bei der Umsetzung der datenschutzrechtlicher Anforderungen

  • Ansprechpartner für den Arbeitgeber, die Arbeitnehmer, den Betriebsrat, als auch für Externe

  • Mitwirkung bei der Schulung der Mitarbeiter, um diese mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen ihrer täglichen Arbeit vertraut zu machen

  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde, erste Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde im Zusammenhang mit allen datenschutzrechtlichen Fragestellungen

Bei Erfüllung seiner Aufgaben ist der Datenschutzbeauftragte weisungsfrei. Gleichzeitig ist er aber nicht weisungsbefugt und darf keine selbstständigen Entscheidungen über die Umsetzung des Datenschutzes treffen. Der Verantwortliche bleibt für die Einhaltung der Datenschutzrechtlichen Pflichten verantwortlich.

1. Beratung in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten

​Der Datenschutzbeauftragte unterstützt das Unternehmens bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften, in dem er Führungskräfte und andere Entscheidungsträger in datenschutzrechtlichen Fragen berät und sie bei der Entwicklung von Datenschutzverfahren und -richtlinien unterstützt. Er muss sicherstellen, dass er über die aktuell geltenden Richtlinien informiert ist und sich hierzu regelmäßig weiterbilden.

2. Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten:

Der Datenschutzbeauftragte gewährleistet die Einhaltung aller Datenschutzgesetze und -vorschriften in der Organisation. Dies beinhaltet die Durchführung von Datenschutz-Audits, Überwachung der Prozesse und Richtlinien, sowie die Berichterstattung an die entsprechenden Stellen.

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

3. Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen:

Der Datenschutzbeauftragte unterstützt den Verantwortlichen bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen, insbesondere wenn neue Technologien oder Arbeitsverfahren zum Einsatz kommen.

Der Datenschutzbeauftragten berät, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist, zum Vorgehen bei Rückfragen und bei der vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehörden.

4. Schulungen und Informationsveranstaltungen:

Zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten zählt die Unterrichtung und Beratung der Mitarbeiter. Er

muss sicherstellen, dass alle Mitarbeiter der Organisation über die geltenden Datenschutzvorschriften und -verfahren informiert sind. Dazu kann er Schulungen und Informationsveranstaltungen durchführen oder entsprechende Materialien bereitstellen. Die Schulungen können allgemein oder bei Bedarf auch bereichspazifisch durchgeführt werden, um besser auf spezifische Fragen der Mitarbeiter eingehen können.

 

Der Datenschutzbeauftragte kann die Schulungen selbst durchführen, oder zumindest die ordnungsgemäße Durchführung der Mitarbeiterschulungen überwachen und bei der Konzeption der Schulung mitwirken. 

5. Zusammenarbeit mit der zuständigen Aufsichtsbehörde:

Der Datenschutzbeauftragte fungiert als Kontaktperson zur zuständigen Aufsichtsbehörde und stellt sicher, dass die Organisation alle geltenden Vorschriften und Anforderungen der Aufsichtsbehörde einhält.

Rolle und Verantwortung

Verantwortung des Datenschutzbeauftragten: Wichtiger Schutz für Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte

Der Datenschutzbeauftragte soll sicherstellen, dass die Daten einer Organisation sicher und vertraulich behandelt werden und dass alle geltenden Gesetze und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten eingehalten werden. In der heutigen digitalen Welt werden immer größere Mengen personenbezogener Daten von Unternehmen und Organisationen gesammelt, verarbeitet und gespeichert. Diese Daten können von Hackern gestohlen oder missbraucht werden, was zu erheblichen Schäden für die Betroffenen und die Organisation führen kann. Ein Datenschutzbeauftragter unterstützt den Verantwortlichen bzw. Unternehmer, solche Risiken zu minimieren.

Der Datenschutzbeauftragte sorgt dafür, dass die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitern und Kunden geschützt werden. Er berät Mitarbeiter und die Führungskräfte in datenschutzrechtlichen Fragen und unterstützt sie bei der Entwicklung von Datenschutzverfahren und -richtlinien.

Welche Verantwortung hat ein Datenschutzbeauftragter?

Der Datenschutzbeauftragter soll sicherzustellen, dass die Verarbeitung von Daten im Einklang mit den geltenden Datenschutz-Desetzen erfolgt. Er überwacht die Einhaltung des Datenschutzes und steht dem Verantwortlichen beratend zur Seite. Die Gesamtverantwortung für die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben kann der Verantwortliche nicht auf den Datenschutzbeauftragten übertragen.

Die Rolle des Datenschutzbeauftragten im Unternehmen: Ansprechpartner in allen datenschutzrechtlichen Belangen

Der Datenschutzbeauftragte spielt eine zentrale Rolle sowohl als Ansprechpartner für "Interne" als auch "Externe" in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten. Intern berät er den Arbeitgeber, die Arbeitnehmer und den Betriebsrat, während er extern für Kunden, Lieferanten und andere betroffene Personen erreichbar sein muss. Daher ist es wichtig, dass die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten leicht zugänglich sind. Dies kann durch die dauerhafte Bereitstellung der Kontaktdaten auf der Webseite, im Intranet oder auf Vertragsbeiblättern erfolgen. Diese Informationen sollten die Postanschrift und die E-Mail-Adresse enthalten, während die Angabe der Telefonnummer optional ist.

Zusätzlich dazu fungiert der Datenschutzbeauftragte als kompetenter Ansprechpartner der Aufsichtsbehörden, um die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften in Unternehmen oder Organisationen sicherzustellen. Er ist verpflichtet, die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Aufsichtsbehörde zu melden und bei Anfragen, Kontrollen und vorherigen Konsultationen der Aufsichtsbehörde bei besonders risikoreichen Datenverarbeitungen zur Verfügung zu stehen.

Rechtliche Grundlagen zum Datenschutzbeauftragten

Art. 39 DSGVO - Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

(1) Dem Datenschutzbeauftragten obliegen zumindest folgende Aufgaben:

a) Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach dieser Verordnung sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten;

b) Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung, anderer Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten sowie der Strategien des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen;

c) Beratung – auf Anfrage – im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Artikel 35;

d) Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde;

Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß Artikel 36, und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen.

(2) Der Datenschutzbeauftragte trägt bei der Erfüllung seiner Aufgaben dem mit den Verarbeitungsvorgängen verbundenen Risiko gebührend Rechnung, wobei er die Art, den Umfang, die Umstände und die Zwecke der Verarbeitung berücksichtigt.
Quelle: dsgvo-gesetz.de/art-39-dsgvo/

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Autor und Geschäftsführer Manuel Zabe

Manuel Zabe

Erstellt am: 15.02.2023
Zuletzt geändert: 28.08.2024

Geschäftsführer der ExpertMe GmbH und Experte für Arbeitssicherheit

Ein Datenschutzbeauftragter ist eine Person, die für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und -verfahren in einem Unternehmen oder einer Organisation verantwortlich ist. Dazu gehört insbesondere die Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften zum Schutz von personenbezogenen Daten, die Beratung von Mitarbeitern und Führungskräften in datenschutzrechtlichen Fragen und die Zusammenarbeit mit der zuständigen Aufsichtsbehörde. Der Datenschutzbeauftragte hat somit eine wichtige Funktion in der Organisation, insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Privatsphäre und Persönlichkeitsrechten von Mitarbeitern und Kunden. Er ist für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und -verfahren verantwortlich und muss sicherstellen, dass die Daten der Organisation sicher und vertraulich behandelt werden. Auf dieser Seite erhalten Sie einen detaillierten Überblick über die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten.

Was sind die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten und welche Rolle übernimmt er im Unternehmen?

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