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Hinweisgeberschutz-Beauftragter Ausbildung Online

Anerkannte Ausbildung zum Hinweisgeberschutz als Fernlehrgang

Fernlehrgang mit 10 Unterrichtseinheiten (á 45 Min.)

Insgesamt 15 Module – flexibel einteilbar 

Flexibler Start und Ausbildungsdauer

Hinweisgeberschutzgesetz (§15 Abs. 2 HinSchG) und EU-Whistleblowerrichtlinie

Abschluss als Hinweisgeberschutz-Beauftragter mit offiziellem Zertifikat

Teilnahmegebühr

Nur 911,- € (zzgl. MwSt.)

Proven Expert Top Empfehlung 2021
Fernstudium Direkt 4,8 Sterne
provenexpert-2023-auszeichnung
Siegel Sehr Empfehlenswert 4,6

Seminar-Nr.: 102002

  • Wer kann Brandschutzbeauftragter werden?
    An der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten kann grundsätzlich jeder Mitarbeiter teilnehmen. Um als Brandschutzbeauftragter bestellt zu werden, benötigt der Teilnehmer laut DGUV Information 205-003 eine abgeschlossene Berufsausbildung. Zudem sollten gewerbe- und branchenspezifische Kenntnisse der betrieblichen Abläufe und Gefahren sollten vorhanden sein und Teilnehmer sollten über ein angemessenes technisches Verständnis, ausreichende Kommunikationsstärke und eine hohe Zuverlässigkeit verfügen.
  • Wann ist ein Brandschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben?
    Brandschutzbeauftragte sind nicht grundlegend gesetzlich vorgeschrieben. Für die Umsetzung der Brandschutzvorgaben, als Ansprechpartner, Multiplikator, Fürsprecher und Vorbild sind Brandschutzbeauftragte jedoch in vielen Branchen etabliert. Zudem fordern bestimmte Institutionen oder Regelwerke explizit die Benennung von Brandschutzbeauftragten: Sachversicherern oder Muster-Verkaufsstättenverordnung (MVkVO) oder die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 "Maßnahmen gegen Brände". Gemäß den Industriebaurichtlinien einiger Bundesländer wenn die Geschossfläche größer als 5.000 m² ist. Brandschutzbeauftragte werden häufig abweichend von o.g. Rechtsvorschriften zusätzlich durch die Baugenehmigungsbehörden gefordert oder sind im genehmigten Brandschutzkonzept einer baulichen Anlage hinzuzuziehen. Weitere Informationen zur Bestellung von Brandschutzbeauftragten
  • Wie oft müssen sich Brandschutzbeauftragte fortbilden?
    Laut DGUV-Information 205-003 ist für Brandschutzbeauftragte eine regelmäßige Fortbildung notwendig, um ihre Fachkenntnisse entsprechend der aktuellen Erfordernisse sowie den sich ändernden Regelwerken und Vorschriften anzupassen. Damit sie ihre Aufgaben qualifiziert ausüben können, fordert die DGUV eine Fortbildung von Brandschutzbeauftragen alle drei Jahre. An der ExpertMe Akademie bieten wir einen Auffrischungskurs für Branschutzbeauftragte als Online Fortbildung an. Sie besteht aus 4 Modulen und umfasst ingesamt 16 Unterrichtseinheiten (16 x 45min.) Mehr Informationen zum Auffrischungskurs
  • Was sind die Aufgaben und Pflichten eines Brandschutzbeauftragten ?
    Die Rolle des Brandschutzbeauftragten beschreibt unterschiedliche Aufgaben und Anforderungen. Neben dem eigentlichen Hauptberuf übernimmt ein Mitarbeiter die Beauftragung zum Thema Brandschutz. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit diese Rolle in Vollzeit oder als externer Berater zu übernehmen. Hierunter fallen die Aufgaben eines Brandbeauftragten wie z.B: Aufklärung über Brandschutzrechtliche Pflichten Kontrolle und Mitwirken an der Umsetzung von Brandschutzvorschriften (vorbeugenden, abwehrenden sowie organisatorischen) und auch im Angelegenheiten von Notfällen und Katastrophen) Schulung, Sensibilisieren und Aufklärung von Kollegen zum Thema Brandschutz Unterstützung der Vorgesetzten zum Thema Brandschutz Im Tagesgeschäft ein wachsames Auge für den Brandschutz übernehmen Mehr Details zu den Aufgaben des Brandschutzbeauftragten im Unternehmen
  • Wie kann ich die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten nachweisen?
    Sie erhalten bei bestandener Prüfung das anerkannte Zertifikat zum Brandschutzbeauftragten per Post zugesendet. Dieses Zertifikat gilt als Teilnahmebestätigung und kann zur Vorlage für die Benennung zum Brandschutzbeauftragten verwendet werden.

Unverbindliches Angebot anfordern

Informieren Sie sich jetzt kostenfrei über die digitale Fortbildung zum Hinweisgeberschutz-Beauftragten.

Sie erhalten per Mail ein unverbindliches Angebot als PDF und eine Ausbildungsbroschüre mit allen Informationen zur Fortbildung.

Hinweisgeberschutz-Beauftragter-ExpertMe

Vorteile der Online Ausbildung für Beauftragte für Hinweisgeberschutz

Ausbildung zum Hinweisgeberschutz-Beauftragten jetzt buchen

Die digitale Ausbildung für Hinweisgeberschutz-Beauftragte ist eine anerkannte Ausbildung gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

24/7 Zugang zur Online Lernplattform

Gedrucktes Zertifikat nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung

Direkter Kontakt zu Anwalt für Datenschutz während und nach der Ausbildung

expertme-akademie-fernlehrgang.webp

Nettopreis (zzgl. Mwst)

911,00 €

Mehr als 1279 erfolgreich ausgebildete Beauftragte an der ExpertMe Akademie

Die wichtigsten Fragen
zum Hinweisgeberschutz

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist da

Hinweisgeberschutzgesetz aktueller Stand Deutschland und was Arbeitgeber ab sofort beachten müssen

Image by Tingey Injury Law Firm

Hinweisgebersystem umsetzen

Die Umsetzung einer internen Meldestelle als Teil des Hinweisgebersystem

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist da
  • Wer kann Brandschutzbeauftragter werden?
    An der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten kann grundsätzlich jeder Mitarbeiter teilnehmen. Um als Brandschutzbeauftragter bestellt zu werden, benötigt der Teilnehmer laut DGUV Information 205-003 eine abgeschlossene Berufsausbildung. Zudem sollten gewerbe- und branchenspezifische Kenntnisse der betrieblichen Abläufe und Gefahren sollten vorhanden sein und Teilnehmer sollten über ein angemessenes technisches Verständnis, ausreichende Kommunikationsstärke und eine hohe Zuverlässigkeit verfügen.
  • Wann ist ein Brandschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben?
    Brandschutzbeauftragte sind nicht grundlegend gesetzlich vorgeschrieben. Für die Umsetzung der Brandschutzvorgaben, als Ansprechpartner, Multiplikator, Fürsprecher und Vorbild sind Brandschutzbeauftragte jedoch in vielen Branchen etabliert. Zudem fordern bestimmte Institutionen oder Regelwerke explizit die Benennung von Brandschutzbeauftragten: Sachversicherern oder Muster-Verkaufsstättenverordnung (MVkVO) oder die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 "Maßnahmen gegen Brände". Gemäß den Industriebaurichtlinien einiger Bundesländer wenn die Geschossfläche größer als 5.000 m² ist. Brandschutzbeauftragte werden häufig abweichend von o.g. Rechtsvorschriften zusätzlich durch die Baugenehmigungsbehörden gefordert oder sind im genehmigten Brandschutzkonzept einer baulichen Anlage hinzuzuziehen. Weitere Informationen zur Bestellung von Brandschutzbeauftragten
  • Wie oft müssen sich Brandschutzbeauftragte fortbilden?
    Laut DGUV-Information 205-003 ist für Brandschutzbeauftragte eine regelmäßige Fortbildung notwendig, um ihre Fachkenntnisse entsprechend der aktuellen Erfordernisse sowie den sich ändernden Regelwerken und Vorschriften anzupassen. Damit sie ihre Aufgaben qualifiziert ausüben können, fordert die DGUV eine Fortbildung von Brandschutzbeauftragen alle drei Jahre. An der ExpertMe Akademie bieten wir einen Auffrischungskurs für Branschutzbeauftragte als Online Fortbildung an. Sie besteht aus 4 Modulen und umfasst ingesamt 16 Unterrichtseinheiten (16 x 45min.) Mehr Informationen zum Auffrischungskurs
  • Was sind die Aufgaben und Pflichten eines Brandschutzbeauftragten ?
    Die Rolle des Brandschutzbeauftragten beschreibt unterschiedliche Aufgaben und Anforderungen. Neben dem eigentlichen Hauptberuf übernimmt ein Mitarbeiter die Beauftragung zum Thema Brandschutz. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit diese Rolle in Vollzeit oder als externer Berater zu übernehmen. Hierunter fallen die Aufgaben eines Brandbeauftragten wie z.B: Aufklärung über Brandschutzrechtliche Pflichten Kontrolle und Mitwirken an der Umsetzung von Brandschutzvorschriften (vorbeugenden, abwehrenden sowie organisatorischen) und auch im Angelegenheiten von Notfällen und Katastrophen) Schulung, Sensibilisieren und Aufklärung von Kollegen zum Thema Brandschutz Unterstützung der Vorgesetzten zum Thema Brandschutz Im Tagesgeschäft ein wachsames Auge für den Brandschutz übernehmen Mehr Details zu den Aufgaben des Brandschutzbeauftragten im Unternehmen
  • Wie kann ich die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten nachweisen?
    Sie erhalten bei bestandener Prüfung das anerkannte Zertifikat zum Brandschutzbeauftragten per Post zugesendet. Dieses Zertifikat gilt als Teilnahmebestätigung und kann zur Vorlage für die Benennung zum Brandschutzbeauftragten verwendet werden.

Beauftragte für Hinweisgebersysteme spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes und des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes in Unternehmen. Sie betreuen die von Unternehmen einzurichtende Meldestelle (auch Meldestellenbeauftragter genannt) und sind die Schnittstelle zu den Whistleblowern (Hinweisgebern).

Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), welches am 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist, sind Unternehmen dazu verpflichtet, eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten.

Diese online Schulung zum Hinweisgeberschutzgesetz richtet sich an Unternehmer und Angestellte, die ein internes Meldesystem einrichten wollen, um den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzs rechtssicher nachzukommen.

Hinweisgeberschutz-Ausbildung: online, stressfrei und ohne Terminsuche

Hinweisgeberschutzbeauftragter werden

Sie haben noch Fragen zur Ausbildung?

Ihr Ansprechpartner der ExpertMe Akademie - Manuel Zabe

Ihr Ansprechpartner:

Manuel Zabe

Wir beraten Sie gerne zu unseren Ausbildungsmöglichkeiten. Am besten erreichen Sie uns via E-Mail. 

Mitarbeiter online zu Hinweisgeberschutz-Beauftragten ausbilden

Die zeitgemäße Art, Mitarbeiter flexibel, kostengünstig & anerkannt auszubilden.

Sie legen die gewünschte Fortbildung in den Warenkorb und zahlen bequem per Rechnung oder Kreditkarte.

Der Teilnehmer bearbeitet die Inhalte der Ausbildung flexibel online im Selbststudium – ganz ohne feste Termine.

Sie bzw. Ihr Mitarbeiter erhält die Zugangsdaten per Email und kann direkt mit der Fortbildung beginnen.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird dem Teilnehmer das anerkannte Zertifikat per Post zugeschickt.

Dank des offiziell anerkannten Zertifikats kann der Kollege nun zum Beauftragten benannt werden.

2. Sofort starten

1. Fortbildung buchen

3. Flexibel ausbilden

4. Zertifikat erhalten

5. Beauftragte ernennen

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