Online Sicherheitsunterweisung
Sicherheitsunterweisung auf Knopfdruck - rechtssicher dokumentiert
DGUV zugelassene und 100% rechtssichere Unterweisung
Auswahl aus 46 Unterweisungsthemen auf PC und APP
Für jeden Mitarbeiter die passende Sicherheitsunterweisung
Selbsterklärende Zuordnung und Auswertung
Pauschalpreise pro Mitarbeiter - keine versteckten Kosten
Teilnahmegebühr
ab 4,- € pro Mitarbeiter
Auszug aus der letzten Präsentation ansehen:
IAG (Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) als Prüf- und Zertifizierungsstelle für Blended-Learning-Programme im Arbeitsschutz: Geprüftes Blended Learning-Programm im Arbeitsschutz.
Unternehmen, die uns vertrauen:
5 Beauftragte ausgebildet
> 20 Beauftragte ausgebildet
2 Beauftragte ausgebildet
1 Beauftragten ausgebildet
1 Beauftragten ausgebildet
1 Beauftragte ausgebildet
1 Beauftragte Auffrischung
>40 Beauftragte Auffrischung
Sicherheitsunterweisung Online
Mitarbeiter ohne Terminsuche, stressfrei online unterweisen
Die regelmäßige und kontinuierliche Schulung der Mitarbeiter in einem Unternehmen ist essenziell, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Deswegen ist jeder Unternehmer bzw. Vorgesetzter verpflichtet, seine Beschäftigten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit (Erstunterweisung) und danach regelmäßig, mindestens einmal jährlich (Wiederholungsunterweisung), über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Grundlage hierfür sind § 4 der DGUV Vorschrift "Grundsätze der Prävention" und § 12 Arbeitsschutzgesetz.
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Wer kann Brandschutzbeauftragter werden?An der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten kann grundsätzlich jeder Mitarbeiter teilnehmen. Um als Brandschutzbeauftragter bestellt zu werden, benötigt der Teilnehmer laut DGUV Information 205-003 eine abgeschlossene Berufsausbildung. Zudem sollten gewerbe- und branchenspezifische Kenntnisse der betrieblichen Abläufe und Gefahren sollten vorhanden sein und Teilnehmer sollten über ein angemessenes technisches Verständnis, ausreichende Kommunikationsstärke und eine hohe Zuverlässigkeit verfügen.
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Wann ist ein Brandschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben?Brandschutzbeauftragte sind nicht grundlegend gesetzlich vorgeschrieben. Für die Umsetzung der Brandschutzvorgaben, als Ansprechpartner, Multiplikator, Fürsprecher und Vorbild sind Brandschutzbeauftragte jedoch in vielen Branchen etabliert. Zudem fordern bestimmte Institutionen oder Regelwerke explizit die Benennung von Brandschutzbeauftragten: Sachversicherern oder Muster-Verkaufsstättenverordnung (MVkVO) oder die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 "Maßnahmen gegen Brände". Gemäß den Industriebaurichtlinien einiger Bundesländer wenn die Geschossfläche größer als 5.000 m² ist. Brandschutzbeauftragte werden häufig abweichend von o.g. Rechtsvorschriften zusätzlich durch die Baugenehmigungsbehörden gefordert oder sind im genehmigten Brandschutzkonzept einer baulichen Anlage hinzuzuziehen. Weitere Informationen zur Bestellung von Brandschutzbeauftragten
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Wie oft müssen sich Brandschutzbeauftragte fortbilden?Laut DGUV-Information 205-003 ist für Brandschutzbeauftragte eine regelmäßige Fortbildung notwendig, um ihre Fachkenntnisse entsprechend der aktuellen Erfordernisse sowie den sich ändernden Regelwerken und Vorschriften anzupassen. Damit sie ihre Aufgaben qualifiziert ausüben können, fordert die DGUV eine Fortbildung von Brandschutzbeauftragen alle drei Jahre. An der ExpertMe Akademie bieten wir einen Auffrischungskurs für Branschutzbeauftragte als Online Fortbildung an. Sie besteht aus 4 Modulen und umfasst ingesamt 16 Unterrichtseinheiten (16 x 45min.) Mehr Informationen zum Auffrischungskurs
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Was sind die Aufgaben und Pflichten eines Brandschutzbeauftragten ?Die Rolle des Brandschutzbeauftragten beschreibt unterschiedliche Aufgaben und Anforderungen. Neben dem eigentlichen Hauptberuf übernimmt ein Mitarbeiter die Beauftragung zum Thema Brandschutz. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit diese Rolle in Vollzeit oder als externer Berater zu übernehmen. Hierunter fallen die Aufgaben eines Brandbeauftragten wie z.B: Aufklärung über Brandschutzrechtliche Pflichten Kontrolle und Mitwirken an der Umsetzung von Brandschutzvorschriften (vorbeugenden, abwehrenden sowie organisatorischen) und auch im Angelegenheiten von Notfällen und Katastrophen) Schulung, Sensibilisieren und Aufklärung von Kollegen zum Thema Brandschutz Unterstützung der Vorgesetzten zum Thema Brandschutz Im Tagesgeschäft ein wachsames Auge für den Brandschutz übernehmen Mehr Details zu den Aufgaben des Brandschutzbeauftragten im Unternehmen
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Wie kann ich die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten nachweisen?Sie erhalten bei bestandener Prüfung das anerkannte Zertifikat zum Brandschutzbeauftragten per Post zugesendet. Dieses Zertifikat gilt als Teilnahmebestätigung und kann zur Vorlage für die Benennung zum Brandschutzbeauftragten verwendet werden.
Unverbindliches Angebot anfordern
Die ExpertMe Akademie bietet Sicherheitsunterweisungen Online via E-Learning an. Über diesen Weg können zum einen über kleine Wissenstests das Verständnis und die Anwesenheit der Teilnehmer bestätigt werden, zum anderen die Organisation der Unterweisungsthemen und die pünktliche Wiederholung der Unterweisung digital gesteuert werden – und das auf Knopfdruck. Die Online Unterweisungen lassen sich außerdem auf jedem Computer und auf unserer kostenfreien App durchführen.
Informiere dich kostenfrei über die online Unterweisung auf Knopfdruck, erhalte unsere PDF Broschüre und profitiere vom unserem transparenten Abomodell.
Die Einführung der Online-Sicherheitsunterweisung
ist in 3 Schritte aufgeteilt:
Schritt 1:
Du übermittelst uns die Daten deiner Mitarbeiter und wir pflegen diese für dich in unsere Plattform ein.
(DSGVO-Konforme Schnittstelle)
Schritt 2:
Die Mitarbeiter werden, je nach Wunsch, entweder von uns oder von dir selbst auf der Plattform für die Unterweisungen eingetragen.
Schritt 3:
Deine Mitarbeiter werden automatisch per E-Mail über die neuen Unterweisungen informiert und rechtzeitig daran erinnert.
Nach erfolgreichem Abschluss einer Unterweisung samt bestandenem Wissenstest erhält der User ein rechtssicheres Abschlusszertifikat.
Eine Wiederholung der Inhalte in zeitlich vorgegebenen Abständen ist möglich und kann automatisiert durchgeführt werden.
Administratoren können intern jederzeit auf die Statistiken Ihrer Mitarbeiter zugreifen und erhalten so einen Gesamtüberblick. Unterweisungsnachweise und Auswertungen können z.B. bei Kontrollen durch Aufsichtsbehörden blitzschnell heruntergeladen werden.
Sicherheitsunterweisung online buchen
Sofort verfügbar und 24/7 Zugang zur Online Lernplattform
Für jeden Mitarbeiter die richtige Unterweisung
Zufriedene Mitarbeiter durch schnelle Hilfe und einfache Anwendung
Teilnahmegebühr
4,- € pro Monat und Mitarbeiter
Konform nach:
§ 12 Arbeitsschutzgesetz
§ 4 DGUV Vorschrift 1
Zusätzlich buchbar:
Persönliches Onboarding inkl. Einarbeitung eines Ansprechpartners
Individuelle 1:1 Videotelefonate per Zoom mit unserem technischen Spezialisten.
Leistungen: Einarbeitung und Erläuterung aller Funktionen. Anlage Ihrer Mitarbeiter auf der Plattform.
Aufsetzen von Mitarbeitergruppen nach Abteilungen oder Standorten. Support bei technischer Anbindung an Ihr HR-System.
850,00 € (zzgl. MwSt.)
Unterweisung von Fremdfirmen, Besuchern und Gästen
Ihre vorhandene Unterweisung wird auf der ExpertMe GmbH Plattform hochgeladen und in eine digitale Unterweisungsform inkl. Test gebracht.
Jeder Besucher / Gast erhält zum Pauschalpreis eine digitale Unterweisung zu Ihren individuellen Inhalten bzw. Unterweisungsinhalten. Leistung: Erstellung einer digitalen Unterweisung nach Ihren inhaltlichen Vorgaben (PDF, Powerpoint, Word oder Videodatei)
3.500,00 € (zzgl. MwSt.)
Branding Paket - Unterweisung in Ihrem Unternehmensdesign
Gebrandete Plattform nach Ihrem Corporate Design mit eigener Domain, Anmeldeseite und Impressum. Leistungen: Anmeldeseite, URL, Datenschutzerklärung, AGB´s, Impressum, Logo, Menüfarben, Erinnerungs- und Informations-Mails werden nach Ihren wünschen individualisiert und nach Ihren Vorgaben angepasst. (Auf der Plattform vorhandene Unterweisungsinhalte werden nicht geändert) Voraussetzung: SSL-Zertifikat vorhanden
5.000,00 € (zzgl. MwSt.)
Mehr als 1279 erfolgreich ausgebildete Beauftragte an der ExpertMe Akademie
Das Einführungsvideo zur "Unterweisung auf Knopfdruck"
Häufige Fragen zur Sicherheitsunterweisung
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Wer kann Brandschutzbeauftragter werden?An der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten kann grundsätzlich jeder Mitarbeiter teilnehmen. Um als Brandschutzbeauftragter bestellt zu werden, benötigt der Teilnehmer laut DGUV Information 205-003 eine abgeschlossene Berufsausbildung. Zudem sollten gewerbe- und branchenspezifische Kenntnisse der betrieblichen Abläufe und Gefahren sollten vorhanden sein und Teilnehmer sollten über ein angemessenes technisches Verständnis, ausreichende Kommunikationsstärke und eine hohe Zuverlässigkeit verfügen.
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Wann ist ein Brandschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben?Brandschutzbeauftragte sind nicht grundlegend gesetzlich vorgeschrieben. Für die Umsetzung der Brandschutzvorgaben, als Ansprechpartner, Multiplikator, Fürsprecher und Vorbild sind Brandschutzbeauftragte jedoch in vielen Branchen etabliert. Zudem fordern bestimmte Institutionen oder Regelwerke explizit die Benennung von Brandschutzbeauftragten: Sachversicherern oder Muster-Verkaufsstättenverordnung (MVkVO) oder die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 "Maßnahmen gegen Brände". Gemäß den Industriebaurichtlinien einiger Bundesländer wenn die Geschossfläche größer als 5.000 m² ist. Brandschutzbeauftragte werden häufig abweichend von o.g. Rechtsvorschriften zusätzlich durch die Baugenehmigungsbehörden gefordert oder sind im genehmigten Brandschutzkonzept einer baulichen Anlage hinzuzuziehen. Weitere Informationen zur Bestellung von Brandschutzbeauftragten
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Wie oft müssen sich Brandschutzbeauftragte fortbilden?Laut DGUV-Information 205-003 ist für Brandschutzbeauftragte eine regelmäßige Fortbildung notwendig, um ihre Fachkenntnisse entsprechend der aktuellen Erfordernisse sowie den sich ändernden Regelwerken und Vorschriften anzupassen. Damit sie ihre Aufgaben qualifiziert ausüben können, fordert die DGUV eine Fortbildung von Brandschutzbeauftragen alle drei Jahre. An der ExpertMe Akademie bieten wir einen Auffrischungskurs für Branschutzbeauftragte als Online Fortbildung an. Sie besteht aus 4 Modulen und umfasst ingesamt 16 Unterrichtseinheiten (16 x 45min.) Mehr Informationen zum Auffrischungskurs
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Was sind die Aufgaben und Pflichten eines Brandschutzbeauftragten ?Die Rolle des Brandschutzbeauftragten beschreibt unterschiedliche Aufgaben und Anforderungen. Neben dem eigentlichen Hauptberuf übernimmt ein Mitarbeiter die Beauftragung zum Thema Brandschutz. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit diese Rolle in Vollzeit oder als externer Berater zu übernehmen. Hierunter fallen die Aufgaben eines Brandbeauftragten wie z.B: Aufklärung über Brandschutzrechtliche Pflichten Kontrolle und Mitwirken an der Umsetzung von Brandschutzvorschriften (vorbeugenden, abwehrenden sowie organisatorischen) und auch im Angelegenheiten von Notfällen und Katastrophen) Schulung, Sensibilisieren und Aufklärung von Kollegen zum Thema Brandschutz Unterstützung der Vorgesetzten zum Thema Brandschutz Im Tagesgeschäft ein wachsames Auge für den Brandschutz übernehmen Mehr Details zu den Aufgaben des Brandschutzbeauftragten im Unternehmen
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Wie kann ich die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten nachweisen?Sie erhalten bei bestandener Prüfung das anerkannte Zertifikat zum Brandschutzbeauftragten per Post zugesendet. Dieses Zertifikat gilt als Teilnahmebestätigung und kann zur Vorlage für die Benennung zum Brandschutzbeauftragten verwendet werden.
Wann und wie oft muss eine Sicherheitsunterweisung erfolgen?
Unterweisungen müssen bereits vor Aufnahme der Tätigkeit oder aufgrund bestimmter Anlässe, wie Veränderungen im Aufgabenbereich oder bei Einführung neuer Arbeitsmittel, erfolgen. Unterweisungen müssen mindestens jährlich wiederholt werden und schriftlich mit Datum, Unterweisungsinhalten und Unterschrift nachgewiesen werden.
Nach § 29 JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz) müssen besonders bei der Beschäftigung von Jugendlichen Unterweisungen sogar mindestens halbjährlich wiederholt werden. Dies gilt auch für einige weitere Fälle. Daneben können auch noch besondere Unterweisungen, beispielsweise für den Umgang mit toxischen oder krebserregenden Gefahrstoffen oder spezielle Übungen, zum Beispiel für die Persönliche Schutzausrüstung, die vor tödlichen Gefahren schützt, notwendig sein.
Zahlreiche weitere gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften, wie § 63 StrlSchV (Strahlenschutzverordnung) oder § 6 ArbStättV, schreiben jährliche Unterweisungen vor. In § 14 GefStoffV, § 14 BioStoffV oder § 12 BetrSichV wird darüber hinaus ausdrücklich verlangt, dass Unterweisungen in verständlicher Form und Sprache abgehalten werden.
Es werden drei Arten von Sicherheitsunterweisungen unterschieden:
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Erstunterweisung
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Erstunterweisungen müssen vor der Aufnahme einer Tätigkeit, sei es bei einer Neueinstellung, einem Arbeitsplatzwechsel oder einem neuen Arbeitsmittel oder -verfahren, stattfinden.
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Wiederholungsunterweisung
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Die Unterweisung muss anschließend regelmäßig, jedoch in den meisten Fällen mindestens einmal jährlich, wiederholt werden.
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Nach § 29 JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz) müssen besonders bei der Beschäftigung von Jugendlichen Unterweisungen sogar mindestens halbjährlich wiederholt werden.
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Unterweisung aus besonderem Grund
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Besondere Situationen wie Unfälle, Beinahe-Unfälle oder Erkrankungen, sicherheitswidrige Verhaltensweisen, Aufgaben mit besonders hohen Gefährdungen oder auch ungewöhnliche, seltene Tätigkeiten können ein Anlass sein, diesen Zeitraum deutlich zu verkürzen.
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Es können zusätzlich besondere Unterweisungen, beispielsweise für den Umgang mit toxischen oder krebserregenden Gefahrstoffen oder spezielle Übungen, zum Beispiel für die Persönliche Schutzausrüstung, die vor tödlichen Gefahren schützt, notwendig sein.
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Wir beraten Sie gerne zu unseren Ausbildungsmöglichkeiten. Am besten erreichen Sie uns via E-Mail.