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Brandschutzhelfer Anzahl
Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Unternehmen?
Laut DGUV Information 205-023 sind Brandschutzhelfer für jedes Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Nach ASR A2.2 gilt für Betriebe mit normaler Brandgefährdung ein Anteil von 5% der Beschäftigten als ausreichend. Die genaue Anzahl an notwendigen Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Wann ist ein Brandschutzhelfer Pflicht für Unternehmen?
Für jedes Unternehmen benötigt, egal wie viele Mitarbeiter, ist mindestens ein anwesender Brandschutzhelfer pflicht. In der Technischen Arbeitsstättenregel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ist definiert, dass bei normaler Brandgefährdung mindestens 5% der Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfern ausgebildet werden müssen. Da ein einzelner Mitarbeiter z.B. aufgrund von Schichtarbeit nicht ständig anwesend sein kann, sollten grundsätzlich mindestens 3 Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern ausgebildet werden.
Abschnitt 6.2 ASR A2.2 lautet:
“Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.“
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Die Technische Arbeitsstättenregel fordert, dass bei normaler Brandgefährdung (z. B. Büronutzung) mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer in Theorie und Praxis ausgebildet werden. Damit immer ausreichend Brandschutzhelfer anwesend sind, gelten folgende Richtwerte für die erforderliche Anzahl an Brandschutzhelfern:
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10 Mitarbeiter = mind. 3 Brandschutzhelfer
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50 Mitarbeiter = mind. 3 Brandschutzhelfer
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100 Mitarbeiter = mind. 5 Brandschutzhelfer
Berechnung: Wie viele Brandschutzhelfer benötigt ein Betrieb?
Darüber hinaus kann die Gefährdungsbeurteilung bei besonderen Brandgefahren und Risiken einen höheren Prozentsatz ergeben. Diese besonderen Risiken sind z.B.:
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Erhöhte Brandgefährdung durch „brandlastige“ Güter
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Tätigkeiten mit feuergefährlichen Substanzen
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Anwesenheit vieler betriebsfremder / mobilitätseingeschränkter Personen
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Große räumliche Ausdehnung der Arbeitsstätte
Unternehmer müssen gewährleisten, dass jederzeit eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern im Betrieb anwesend ist. Kommt es zu einem Brandfall, muss nachgewiesen werden, dass sofort ein Brandschutzhelfer einsatzbereit war, der seiner Aufgabe ordnungsgemäß nachgehen konnte.
Die Anzahl der ausgebildeten Brandschutzhelfer im Betrieb sollte regelmäßig geprüft werden. Sollten die Behörden eine zu geringe Anzahl feststellen, kann dies einen Bußgeldbescheid von bis zu 2.000€ nach sich ziehen.
Im betrieblichen Brandschutz sind neben den Brandschutzhelfern auch Evakuierungshelfer aktiv. Beide haben im Gefahrenfall ähnliche Aufgaben, sodass sich die beiden Positionen überschneiden können. Mehr Informationen zu Evakuierungshelfern
Was geschieht, wenn nicht ausreichend Brandschutzhelfer vorhanden sind?
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An der ExpertMe Akademie bieten wir eine flexible Ausbildung für Brandschutzhelfern inkl. Evakuierungshelfer an. In der hybriden online Ausbildung für anerkannte Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer wird den Teilnehmern das erforderliche Fachwissen vermittelt, um den Brandschutz in ihrem Betrieb sicherzustellen und den gesetzlichen Anforderungen nach §10 des Arbeitsschutzgesetzes zu erfüllen.
Es handelt sich dabei um eine duale Ausbildung – Eine Kombination aus online Theorieunterricht und Präsenz-Löschübung. So ist sichergestellt, dass auch auf die betriebsspezifischen Besonderheiten des Brandschutzes in jedem Unternehmen eingegangen werden kann.
Die Ausbildung und das Zertifikat zum Brandschutzhelfer ist lebenslang gültig und anerkannt. Der Gesetzgeber empfiehlt eine Auffrischung der Inhalte oder eine entsprechende Aufbauschulung alle 3-5 Jahre.