Betrieblicher Brandschutz – Vorschriften, Rollen & Verantwortlichkeiten
Alle Vorschriften und Akteure im betrieblichen Brandschutz im Überblick
Ein Brand im Betrieb kann Menschenleben gefährden und enorme wirtschaftliche Schäden verursachen. Laut Brandschutz-Zentrale meldet rund jeder zweite Betrieb nach einem Großbrand Insolvenz an. Umso wichtiger ist ein funktionierender betrieblicher Brandschutz, der nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllt, sondern auch organisatorisch klar geregelt ist.
In Deutschland verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG) Arbeitgeber dazu, Maßnahmen für den Brandfall zu treffen. Dazu zählen die Bestellung und Ausbildung von Brandschutzhelfern, Evakuierungshelfern und – je nach Gefährdungslage – auch eines Brandschutzbeauftragten. Technische Regeln wie die ASR A2.2 und die DGUV Informationen 205-001 und 205-003 konkretisieren diese Anforderungen.
Diese Seite gibt einen Überblick über gesetzliche Grundlagen, Rollen und Verantwortlichkeiten im betrieblichen Brandschutz – und zeigt, wie Unternehmen ihre Pflichten praxisnah und effizient umsetzen können.
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Warum betrieblichen Brandschutz ernst nehmen?
Ein Brandereignis im Unternehmen bedeutet nicht nur Gefahr für Menschenleben, sondern auch eine massive wirtschaftliche Bedrohung. Statistiken zeigen: Rund die Hälfte aller betroffenen Unternehmen kann nach einem Großbrand nicht weiter bestehen. Neben materiellen Schäden drohen auch lange Betriebsunterbrechungen, Kundenverluste und Imageeinbußen.
Der betriebliche Brandschutz ist daher nicht nur gesetzliche Pflicht – er ist ein elementarer Teil der Unternehmenssicherheit. Nur wer klare Verantwortlichkeiten schafft und Mitarbeitende vorbereitet, kann im Ernstfall richtig reagieren.
Gesetzliche Grundlagen im Brandschutz
Arbeitsschutzgesetz & ASR A2.2
Gemäß § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, Notfallmaßnahmen zu treffen – darunter fällt auch der Brandschutz. Die Technische Regel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ konkretisiert die Anforderungen für Betriebe.
DGUV Informationen 205-001 und 205-003
Diese beiden Regelwerke der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung regeln die Aufgaben, Qualifikation und Bestellung von Brandschutzbeauftragten (DGUV 205-003) und stellen allgemeine Anforderungen an die Organisation des betrieblichen Brandschutzes (DGUV 205-001).
Rollen und Verantwortlichkeiten im Brandschutz
1. Brandschutzbeauftragte
Brandschutzbeauftragte übernehmen eine koordinierende und beratende Funktion im Unternehmen. Sie analysieren Gefährdungen, wirken bei baulichen, organisatorischen und anlagentechnischen Maßnahmen mit und sorgen für die Einhaltung geltender Vorschriften.
2. Brandschutzhelfer
Brandschutzhelfer sind operativ verantwortlich für das Verhalten im Brandfall – sie unterstützen bei der Räumung, nutzen Löschmittel bei Entstehungsbränden und sensibilisieren Kolleg:innen für Brandgefahren. Bei normaler Gefährdungslage müssen mindestens 5 % der Beschäftigten entsprechend unterwiesen sein.
3. Evakuierungshelfer
Evakuierungshelfer sorgen im Ernstfall für eine geordnete Räumung des Gebäudes. Sie begleiten gefährdete Personen, prüfen Räume und sorgen für die Kommunikation mit Einsatzkräften. Ihre Funktion ist eng mit der des Brandschutzhelfers verknüpft – dennoch sollte die Benennung klar geregelt sein.
Schulung & Ausbildung im Brandschutz
Für alle genannten Rollen gibt es rechtlich anerkannte Ausbildungen. An der ExpertMe Akademie können Unternehmen ihre Mitarbeitenden flexibel online schulen – sowohl für die Rolle des Brandschutzhelfers als auch des Brandschutzbeauftragten (inkl. Löschübung).
Die Schulungen entsprechen den Vorgaben der DGUV und beinhalten sowohl Theorie als auch Praxis. Eine regelmäßige Auffrischung der Kenntnisse wird im Abstand von 3–5 Jahren empfohlen.
Weiterführende Themen zum betrieblichen Brandschutz
Häufige Fragen zum betrieblichen Brandschutz (FAQ)
Was versteht man unter betrieblichem Brandschutz?
Der betriebliche Brandschutz umfasst alle technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen, um Brände im Unternehmen zu verhindern oder deren Auswirkungen zu minimieren. Dazu zählen unter anderem Brandschutzkonzepte, Unterweisungen, die Benennung von Brandschutzhelfern und -beauftragten sowie regelmäßige Übungen.
Wer ist für den Brandschutz im Unternehmen verantwortlich?
Die Verantwortung für den betrieblichen Brandschutz liegt beim Arbeitgeber bzw. der Geschäftsführung. Sie muss geeignete Maßnahmen treffen, Verantwortlichkeiten definieren und entsprechende Personen schulen oder benennen. Unterstützt wird sie dabei häufig durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder externe Berater.
Wann muss ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden?
Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist nicht generell gesetzlich vorgeschrieben. Sie wird aber von verschiedenen Vorschriften (z. B. Landesbauordnungen, BGI/GUV-I 5182) und Berufsgenossenschaften für bestimmte Branchen oder Gefährdungssituationen verlangt. Die Gefährdungsbeurteilung gibt hier den Ausschlag.
Mehr zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten
Wie viele Brandschutzhelfer braucht mein Betrieb?
Laut ASR A2.2 müssen bei normaler Brandgefährdung mindestens 5 % der Mitarbeitenden als Brandschutzhelfer geschult sein. Bei Schichtbetrieb, erhöhten Brandrisiken oder großen Gebäuden kann ein deutlich höherer Anteil erforderlich sein.
Berechnung der Brandschutzhelfer-Anzahl
Was ist der Unterschied zwischen einem Brandschutzhelfer und einem Evakuierungshelfer?
Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen bei der Räumung. Evakuierungshelfer hingegen übernehmen die Organisation und Durchführung der Evakuierung. In der Praxis werden beide Rollen oft gemeinsam geschult – ihre Aufgaben sind jedoch unterschiedlich definiert.
Aufgaben und Ausbildung von Evakuierungshelfern
Wie lange ist die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gültig?
Die Ausbildung ist in der Regel unbefristet gültig. Es wird jedoch empfohlen, spätestens alle 3–5 Jahre eine Auffrischungsschulung zu absolvieren, um neue rechtliche Anforderungen und technische Entwicklungen zu berücksichtigen.

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