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Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinators (Sigeko)

SiGeKo-Bestellung für umfassenden Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig sind, ist der Bauherr verpflichtet, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz­koordinator zu bestellen. Der Sigeko koordiniert die Arbeiten der verschiedenen Gewerke und sorgt für die Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen auf der Baustelle.

 

Dank seiner fundierten Kenntnisse über baufachliche und arbeitsschutzfachliche Vorschriften sowie spezielle Koordinatorenkenntnisse, optimiert der Sigeko die Bauabläufe und reduziert Unfall- und Gesundheitsgefahren.

Inhalt dieser Seite

Vorteile des Sigeko

Die Vorteile der Bestellung eines SiGe-Koordinators

Sowohl in der Planungsphase als auch in der Ausführung eines Bauvorhabens, übernimmt der SiGeKo Aufgaben (gem. § 3 BaustellV und RAB 30), die an vielen Stellen zur Optimierung des Bauablaufs beitragen.

 

So zeigt er unter anderem Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken auf und berät den Bauherr bei der Terminplanung der verschiedenen Arbeiten auf der Baustelle. Desweiteren überwacht der SiGeKo die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzmaßnahmen und unterstützt mit seiner Fachkenntnis den Unternehmer bei der Erfüllung der Arbeitsschutzpflichten.

 

Die Bestellung eines SiGeKos hat für den Ablauf und die Sicherheit auf der Baustelle diverse Vorteile:

  • Optimierung der Bauabläufe

  • Reduzierung der Bauzeit

  • Verhinderung von Verzögerungen

  • Minimierung von Unfallgefahren

  • Senkung des Haftungsrisikos durch den Einsatz qualifizierter Fachkräfte bei der Planung und Überwachung der Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzmaßnahmen.

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SiGeKo Angebot
Wann ist SiGeKo erforderlich?

Wann muss ein SiGeKo beauftragt werden?

Gemäß §3 der Baustellenverordnung (BaustellV) ist der Bauherr verpflichtet, einen SiGeKo zu bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander auf einer Baustelle tätig sind.

​

Die Bestellung eines SiGe-Koordinators findet idealerweise schon zu Beginn der Planungsphase statt. So wird sichergestellt, dass der SiGeKo von Anfang an in den Planungsprozess eingebunden ist und alle erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen gemäß §4 ArbschG auf der Baustelle berücksichtigt werden können.

Wann ist ein Sigeko erforderlich?

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SiGeKo Angebot
Wer muss SiGeKo bestellen?

Wer muss den SIGEKO bestellen?

Der Bauherr ist für die Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich. Gemäß §3 BaustellV liegt die Pflicht zur Bestellung eines Sigekos beim Bauherr. Denn dieser ist nicht nur für die Baustelle, sondern auch für die Sicherheit und Gesundheit der dort beschäf­tigten Menschen verantwortlich. Welche weiteren Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Bauherr hat, ist on der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen von 1998 geregelt.


Sobald Beschäftigte mehrerer Gewerke auf einer Baustelle arbeiten, muss der Bauherr einen SiGeKo beauftragen. Dies gilt es bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen. Sofern der Bauherr die erforderliche Eignung besitzt, kann er die Funktion des SiGeKo auch selbst übernehmen. Andernfalls muss eine geeigneter Dritter als SiGeKo bestellt werden.

Welche Eignung muss der SiGe-Koordinator nach Rab 30 besitzen?

Ein geeigneter SiGeKo nach RAB 30 sollte bauchfachliche und arbeitsschutzfachliche Kenntnisse, sowie mindestens 2 Jahre

Berufserfahrung in der Planung und/oder Ausführung von Bauvorhaben mitbringen.

Mehr Informationen zu den SiGeKo Voraussetzungen

Wie viel kostet es, einen externen SiGeKo zu bestellen?

Das Honorar für die Leistungen des SiGeKo liegt üblicherweise in Höhe von 0,4% der Nettobausumme. Die Vergütung der SiGeKo-Tätigkeit setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: 

1. Honorar für unbedingte Grundleistungen während der Planung der Ausführung der Baumaßnahme (Phasen A.1 und A.2)

2. Honorar für unbedingte Grundleistungen während der Ausführung der Baumaßnahme (Phase B)

3. Honorar für zuschlagsfähige Grundleistungen (C)

4. Honorar für Besondere Leistungen (D)

 

Allerdings lässt die ausschließliche Anlehnung an die Baukosten als Grundlage zur Berechnung der Vergütung des Sigeko den tatsächlichen Leistungsumfang völlig außer Acht. Deshalb empfiehlt sich für die Ermittlung der Vergütung der SiGeKo-Leistungen nach BaustellV eine freie Kalkulation. Hierbei sollten folgende Faktoren mit einbezogen werden:

  • Art und Umfang der baulichen Maßnahme

  • Lage der baulichen Maßnahme

  • Einflüsse aus Grundstück und Nachbarschaft

  • Dauer der Bauzeit

  • Dauer der Bauzeit in Personentagen der Beschäftigten

  • Anzahl der vor Ort tätigen Beschäftigten

  • Anzahl der beteiligten Sonderfachleute

  • Anzahl der Gewerke, die auf der Baustelle gleichzeitig oder zeitversetzt tätig sind

  • Anforderungsgrad an dem Gesundheitsschutz in Bezug auf Bauzeit und Intensität

  • Grad des Detaillierungsanspruchs an SiGePlan und Unterlage

  • Umfang der besonders gefährlichen Arbeiten gemäß Anhang zur BaustellV

  • Schwierigkeitsgrad der Arbeit

  • für die Baumaßnahme erforderliche fachliche Qualifikation

  • Erteilung oder Nichterteilung einer Weisungsbefugnis

 

Wird dem Sigeko vertraglich eine Weisungsbefugnis übertragen, ist dies haftungsrelevant sowie risikoerhöhend und bei der Kalkulation der Vergütung unbedingt zu berücksichtigen.

 

(Quelle: vgl. https://www.akbw.de/fileadmin/download/Freie_Dokumente/Service/Baupraxis/Baustellenverordnung/SiGeKo-Honorar-komplett.pdf)

Was passiert, wenn kein SiGeKo bestellt wird?

Es kann vorkommen, dass der Bauherr versäumt, einen SiGeKo zu bestellen. Diese Ordnungswidrigkeit gem. §25 ArbSchG kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Nicht selten fällt dies erst bei einer Überprüfung durch die BG Bau nach einem Arbeitsunfall auf. Es besteht zudem ein Haftungsrisiko für den Bauherrn gegenüber der Bauberufsgenossenschaft aufgrund der Nichteinhaltung der Baustellenverordnung. Der Bauherr muss in solch einem Fall mit einer Beteiligung an den Schadenskosten für den Verunfallten rechnen. 

 

Sollte der Bauherr allerdings vorsätzlich keinen SiGeKo bestellen und dadurch Leben oder Gesundheit von Beschäftigten gefährden, liegt gem. §26 ArbSchG eine Straftat vor, die mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden kann.

SiGeKo Kosten
Risiko für den Bauherr
  • LinkedIn
  • Xing
Autor und Geschäftsführer Manuel Zabe

Manuel Zabe

Erstellt am: 15.08.2023
Zuletzt geändert 27.08.2023

Geschäftsführer der ExpertMe GmbH und Experte für Arbeitssicherheit

Aufgaben eines SiGeKo

Aufgaben und Pflichten des SiGe-Koordinators

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Baustellensicherheit

Arbeitsschutz auf der Baustelle und die Rolle des SiGeKo

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Was ist ein Sigeko?

Definition und Basiswissen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

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Der SiGe-Plan

Vorschriften, Inhalte und FAQ zum SiGe-Plan

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Weiterführende Artikel zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator

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