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Voraussetzungen und Qualifikation von Datenschutzbeauftragten

Welche Qualifikationen ist erforderlich, um Datenschutzbeauftragter zu werden?

Ein Datenschutzbeauftragter ist eine Person, die von einem Unternehmen oder einer Organisation beauftragt wird, die Einhaltung von Datenschutzgesetzen und -bestimmungen zu überwachen und sicherzustellen. In Deutschland ist gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) jedes Unternehmen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, wenn es regelmäßig und in größerem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet.

Inhalt dieser Seite

Voraussetzungen

Um als Datenschutzbeauftragter tätig zu werden, gibt es keine festen Voraussetzungen oder Zertifizierungen, die man erfüllen muss. Allerdings ist es wichtig, dass eine Person über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um die Aufgaben erfolgreich erfüllen zu können.

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Dazu gehören unter anderem ein tiefes Verständnis der geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften, Kenntnisse in der Informationssicherheit und der IT-Sicherheit sowie die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich zu kommunizieren. Es kann daher sinnvoll sein, eine Ausbildung oder Weiterbildung in den Bereichen Datenschutz, Recht oder Informationstechnologie zu absolvieren, um die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben.

Voraussetzungen für Datenschutzbeauftragte

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Wer kann DSB werden?

Wer kann Datenschutzbeauftragter werden?

Grundsätzlich kann jeder Mitarbeiter, mit Ausnahme von leitenden Mitarbeitern und der Geschäftsführung, als interner Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Voraussetzung sind die notwendige berufliche Qualifikation und Fachwissen im Bereich Datenschutzrecht und der Datenschutzpraxis.

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Für die Rolle als Datenschutzbeauftragter sind besonders Personen geeignet, die über eine hohe Zuverlässigkeit und Neutralität verfügen. Als interne Datenschutzbeauftragte sollten Personen gewählt werden, bei denen aufgrund ihrer Position kein Interessenkonflikt entstehen kann. Neben der fachlichen Eignung spielt auch die persönliche Eignung bei der Benennung eines Datenschutzbeauftragten eine große Rolle. Bei der Auswahl der geeigneten Personen werden folgende Voraussetzungen berücksichtigt:

 

  • Fachliche Eignung
    Verfügt die Person über umfassende Fachkenntnisse im Bereich des innerbetrieblichen Datenschutzes, des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis? Kann die ausgewählte Person diese Qualifikation durch Schulungen und / oder Zertifikate nachweisen?

  • Persönliche Eignung
    Ist die Person zuverlässig und  verfügt über gute Kommunikationsfähigkeiten, um Datenschutzmaßnahmen im Unternehmen durchführen zu können?

  • Neutrale Stellung im Unternehmen
    Kann die Person weisungsfrei agieren und hat eine neutrale Position im Unternehmen, sodass der Datenschutz ohne Interessenkonflikt umgesetzt werden kann? (Hier ist auch der besondere Kündigungsschutz von DSBs zu berücksichtigen)

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In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, eine Person mit einer juristischen oder informatischen Ausbildung als Datenschutzbeauftragten zu benennen, da diese Personen in der Regel über das notwendige Fachwissen verfügen, um die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten erfolgreich zu erfüllen. Es ist jedoch auch möglich, dass eine Person ohne solche formale Ausbildung, aber mit umfangreicher Erfahrung in der Datenschutzpraxis, als Datenschutzbeauftragter tätig wird.

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Wer sollte nicht als Datenschutzbeauftragter benannt werden?

Der DSB muss die verantwortlichen Personen kontrollieren und muss unabhängig sein. Damit seine Unabhängigkeit nicht beeinträchtigt werden könnte, darf er also beispielsweise nicht direkt dem Vorstand unterstehen und muss ausreichend Ressourcen und Zeit zur Verfügung haben, um seine Aufgaben erfüllen zu können. Geschäftsführer und Personen in Führungspositionen können aus diesem Grund nicht selbst Datenschutzbeauftragte werden.

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Qualifikation

Für eine Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen. Sowohl für interne als auch externe Datenschutzbeauftragte gibt es keine klassische Ausbildung oder Mindestqualifikation – Dennoch benötigen sie spezifische Kenntnisse auf den Gebieten des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis. Auf welchem Weg Datenschutzbeauftragte dieses Know-How erlangen, ist nicht offiziell geregelt oder vorgeschrieben. Es ist angehenden Datenschutzbeauftragten demnach selbst überlassen, wie sie sich für die Rolle vorbereiten bzw. ausbilden wollen.

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Es ist demnach möglich, dass ein Datenschutzbeauftragter ohne spezielle Zertifizierung oder Ausbildung tätig wird, solange er über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Allerdings ist es in der Praxis häufig eine Weiterbildung erforderlich, um spezielle Datenschutz-rechtliche Kenntnisse zu erwerben.

Qualifikation und Ausbildung für Datenschutzbeauftragte

Ausbildung

Um Datenschutzbeauftragter zu werden, ist nicht zwingend juristische Vorerfahrung oder gar ein Studium erforderlich. Allerdings ist es durchaus empfehlenswert, eine Schulung, ein Seminar oder eine Ausbildung zu absolvieren, um entsprechendes Fachwissen zu erlangen. Neben dem Grundwissen im Bereich des Datenschutzes und der Datenschutzpraxis ist auch Kenntnis der aktuellen Entwicklungen im Datenschutz erforderlich, um in der Praxis den Datenschutz im Betrieb erfolgreich umzusetzen. 

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In der digitalen Ausbildung für anerkannte Datenschutzbeauftragte wird den Teilnehmern das erforderliche Fachwissen im neuen Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG-NEU) vermittelt, um den Datenschutz rechtssicher umzusetzen. Die Ausbildung richtet sich an Unternehmer, die den rechtlichen Nachweispflichten nachkommen wollen, an Mitarbeiter, die den Datenschutz intern umsetzen wollen, sowie an externe Berater, die ihr Fachwissen im neuen Datenschutzrecht erstmalig erwerben, auffrischen oder nachweisen wollen.

Ausbildung von Datenschutzbeauftragten

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Autor und Geschäftsführer Manuel Zabe

Manuel Zabe

Erstellt am: 15.02.2023
Zuletzt geändert: 05.10.2023

Geschäftsführer der ExpertMe GmbH und Experte für Arbeitssicherheit

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