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SiGeKo – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Aufgaben, Voraussetzungen und Kosten nach BaustellV

Inhalt dieser Seite

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist die zentrale Instanz für die Arbeitssicherheit auf Baustellen. Gemäß § 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) ist der Bauherr gesetzlich verpflichtet, einen Koordinator zu bestellen, sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander auf einer Baustelle tätig sind.

In diesem Leitfaden erfahren Sie alles über die essenziellen SiGeKo Aufgaben in der Planungs- und Ausführungsphase, die anfallenden Kosten sowie die rechtlichen Voraussetzungen und Haftungsfragen für Koordinatoren.

Definition - Was macht ein SiGeKo

Definition: Der SiGeKo koordiniert die Schutzmaßnahmen während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben, um Unfallgefahren zu minimieren. Der Bauherr kann diese Rolle bei entsprechender Qualifikation (gemäß RAB 30) selbst übernehmen, ansonsten muss ein geeigneter Dritter bestellt werden.

Definition
Aufgaben des SiGeKo

Aufgaben des SiGeKo - Was macht ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator?

Die Hauptaufgabe des SiGeKo ist die Koordination aller Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz von Bauvorhaben. Er informiert alle Auftragnehmer und führt Sicherheitsbesprechnungen durch. In §3 BaustellV sowie in RAB 30 sind die Aufgaben des SiGeKo definiert. Im Folgenden werdendie verschiedene Aufgaben in der Planungsphase sowie auch in der Ausführungsphase näher erläutert:

Welche Aufgaben hat der SiGeKo in der Planungsphase?

In der Planungsphase koordiniert der SiGeKo die Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 ArbschG  und sorgt dafür, dass die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen auf der Baustelle umgesetzt werden.  Deshalb ist es wichtig, dass die Bestellung des SiGeKo zu Beginn der Planungsphase erfolgt.

 

Außerdem ist der SiGeKo für die Erstellung des SiGe-Plans verantwortlich und passt ihn laufend an den Planungsprozess an. Unter anderem unterstützt er auch bei der Terminplanung auf der Baustelle, um Gefahren durch zeitliche Überschneidungen zu vermeiden.

 

Eine weitere wichtige Aufgabe des SiGeKo ist die Zusammenstellung einer Unterlage, welche die erforderlichen Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz liefert, die bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigen sind. Er sorgt dafür, dass Leistungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in Ausschreibungen, Vergabe- und Bauvertragsunterlagen Beachtung finden und unterstützt bei der Kommunikation mit der zuständigen Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz).

Aufgaben des SiGeKo während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens:

  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen koordinieren

  • Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)

  • Zusammenstellung einer Unterlage mit den erforderlichen Angaben zum Sicherheit und Gesundheitsschutz

Da der SiGeKo schon in der Planungsphase diverse Aufgaben übernimmt, ist es wichtig, dass die Bestellung des SiGeKo zu Beginn der Planungsphase erfolgt. Aus diesem Grund ist es auch dem Bauherrn untersagt, die Aufgaben des SiGeKo pauschal an eines der bauausführenden Unternehmen zu übertragen.

Welche Aufgaben übernimmt der SiGeKo in der Ausführungsphase?

In der Ausführungsphase stellt der SiGeKo sicherheits- und gesundheitsschutzrelevante Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Gewerken auf der Baustelle fest. Er koordiniert die Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 ArbSchG und achtet darauf, dass die Arbeitgeber und die Unternehmer ohne Beschäftigte ihre Pflichten nach dieser Verordnung erfüllen.

 

Er informiert alle Auftragnehmer über die Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz und führt entsprechende Sicherheitsbesprechungen und -begehungen durch. 

 

Aufgaben des SiGeKo während der Ausführung des Bauvorhabens:

  • Koordination der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach §4 des Arbeitsschutzgesetzes

  • Auf Einhaltung der Pflichten nach BaustellV achten

  • Anpassung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan bei Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens

  • Organisation der Zusammenarbeit der Arbeitgeber

  • Koordination der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber

Muss der SiGeKo bei allen Baubesprechungen dabei sein?

Nicht zwangsläufig. Aber es ist ratsam, den SiGeKo bei sicherheitsrelevanten Besprechungen dabei zu haben. Gerade, wenn neue Firmen auf die Baustelle kommen oder sich die Abläufe ändern, sollte er informiert sein.

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Voraussetzungen

SiGeKo Voraussetzungen – Wer kann SiGeKo werden?

Grundvoraussetzung für den SiGeKo ist neben einer Ausbildung im baufachlichen Bereich auch mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung. Damit der SiGeKo seine Aufgaben im Sinne der BaustellV ordnungsgemäß erfüllen kann, ist eine gewisse Qualifikation erforderlich, die in der SiGeKo Ausbildung vermittelt wird.

 

Diese Voraussetzungen muss ein SiGeKo mitbringen:

  • Baufachliche Kenntnisse

  • Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse

  • Koordinatorenkenntnisse

  • Zweijährige Berufserfahrung in der Planung oder Ausführung von Bauvorhaben

Was braucht man, um SiGeKo zu werden?

​Neben der fachlichen Qualifikation sollte ein SiGeKo auch gewisse persönliche Voraussetzungen mitbringen und bereit sein, sich aktiv für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle einzusetzen. Im Sinne der BaustellV verfügt ein geeigneter SiGe-Koordinator über die Fähigkeit, Arbeitsabläufe systematisch und gewerkeübergreifend zu durchdenken, Gefährdungen im Vorfeld zu erkennen und die erforderlichen Koordinierungsmaßnahmen zu treffen. Zudem sollte er ​ein gewisses Maß an Team- und Kommunikationsfähigkeit mitbringen.

Die entsprechenden arbeitsschutzfachlichen und arbeitsschutzrechtlichen Kenntnisse, sowie koordinative Fähigkeiten werden in der SiGeKo Ausbildung vermittelt.

Wann ist SiGeKo erforderlich?

Wann ist ein SiGeKo erforderlich?

Wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind, ist gemäß §3 der Baustellenverordnung ein SiGeKo erforderlich. Er übernimmt sowohl in der Planungsphase als auch in der Ausführungsphase des Bauvorhabens verschiedene Aufgaben zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der anwesenden Personen.

Die Bestellung eines SiGe-Koordinators sollte rechtzeitig erfolgen, am besten schon zu Beginn der Planungsphase. So kann sichergestellt werden, dass der SiGeKo von Anfang an im Planungsprozess beteiligt ist und alle erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen gemäß §4 ArbschG auf der Baustelle berücksichtigt werden.

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Haftung & Pflichten

Haftung und Pflichten des SiGeKo

Der SiGeKo unterstützt den Bauherrn in Bezug auf den Arbeitsschutz aller auf der Baustelle tätigen Personen und Parteien. Der Bauherr wird durch die Bestellung eines SiGeKo aber nicht von seiner Verantwortung entbunden. Der Unternehmer bleibt für die Erfüllung seiner Arbeitsschutzpflichten verantwortlich. 


Der Unternehmer erstellt mit dem SiGeKo einen Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten aller Personen, die sich berechtigterweise auf der Baustelle aufhalten. Im Falle einer Pflichtverletzung haftet der SiGeKo bei einem Unfall diesen Personen gegenüber (Quelle: baunetz.de und schluendler.info)

Ist der SiGeKo weisungsbefugt?

Die SiGeKo ist in der Regel nicht weisungsbefugt, sofern dies nicht vertraglich durch den Bauherrn so bestimmt wurde. Der Bauherr hat allerdings den SiGe-Plan und sowie die Hinweise des SiGeKo zu berücksichtigen.

Wann haftet der SiGeKo?

Grundsätzlich ist der Bauherr für alles, was auf der Baustelle passiert, verantwortlich.

Der SiGe-Koordinator haftet nur dann, wenn er gegen seinen Vertrag oder gegen die Baustellenverordnung verstößt und seine Pflichtverletzung Ursache für den entstandenen Schaden ist. Die Beweislast liegt beim Geschädigten.

 

Wie unter anderem das Urteil des OLG Köln vom 23.11.2016 zeigt, ist der Beweis aber selten zu führen. Im diesem Fall ist die Ursache für den Schaden zwischen zwei Kontrollterminen des SiGeKo entstanden, sodass er nicht für den entstandenen Schaden verantwortlich gemacht werden konnte.

Was kostet ein SiGeKo?

Die Kosten für einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator hängen von der Bausumme und der Dauer des Projekts ab. In der Regel kalkuliert man mit einem Honorar von 0,4 % bis 1,5 % der Nettobausumme. Die Abrechnung erfolgt meist nach den Kostengruppen der DIN 276. Bei ExpertMe erfahren Sie nicht nur alles über die Kosten, sondern auch, wie Sie die notwendige Qualifikation selbst erlangen können.

SiGeKo Ausbildung

Ausbildung zum SiGeKo

Um als SiGeKo aktiv zu werden, ist entsprechende Fachkenntnis erforderlich. Diese können angehende SiGe-Koordinatoren in einer Schulung bzw. Ausbildung erlernen. An der ExpertMe Akademie bieten wir die SiGeKo Ausbildung nach RAB 30 B, C, D und §3 Baustellenverordnung als flexible Online Fortbildung an. So sparen Teilnehmer Reisezeit und -Kosten und können die Inhalte der Weiterbildung in eigenem Tempo ohne feste Termine durcharbeiten.

 

Die Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) besteht aus 27 Modulen und umfasst ingesamt 65 Unterrichtseinheiten. In der Fortbildung werden die Grundlagen des Arbeitsschutzes und die ensprechenden DGUV und BG Kontaktpunkte besprochen, Gefährdungen auf Baustellen geklärt, besondere Unfallgefahren aufgezeigt. Zudem lernen Teilnehmer effizientes Verantwortungsmanagent, die Erstellung eines SiGe-Plans und wie die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Gewerken optimal verläuft.

 

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhalten die Teilnehmer ihr Zertifikat – dieses ist lebenslang gültig und offiziell anerkannt.

Wie lange dauert eine SiGeKo Ausbildung?

Die Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) dauert an der ExpertMe Akademie in der Regel 5 Tage. Sie umfasst insgesamt 65 Unterrichtseinheiten à 45 min, welche die Teilnehmer in ihrem eigenem Tempo durcharbeiten. 

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SiGeKo Angebot

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Gesetzliche Vorschriften

Vorschriften und gesetzlich Regelungen für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle

In der Baustellenverordnung und in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) sind neben der Bestellung des SiGeKo weitere Vorgaben definiert, die bei einem Bauvorhaben zu berücksichtigen sind.

Baustellenverordnung (BaustellV)

Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen vom 10. Juni 1998 beschreibt in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz

auf zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen Baustellen. In § 3 Abs. 2 und 3 der Baustellenverordnung sind die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators definiert: 

  • Beratung des Bauherrn zur Koordination in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in den Bauprozessen, Bauverfahren und Arbeitsweisen sowie in der späteren Nutzung und Instandhaltung des Bauwerks

  • die dazugehörige Gestaltung einer effektiven Kommunikation, Moderation und Kooperation

(Quelle: baua.de)

Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)

Der Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) beschreibt in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) den aktuellen Stand der Technik. Sie werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt gegeben. In Regel 30 werden die erforderliche Qualifikation und die Aufgaben des SiGeKo beschrieben.

​Vorankündigung

Gemäß § 2 BaustellV ist eine Vorankündigung für jede Baustelle nötig, wenn

  • die voraussichtliche Dauer mehr als 30 Arbeitstage beträgt und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder

  • wenn der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage übersteigt

 

Die Vorankündigung ist spätestens 2 Wochen vor Errichtung der Baustelle an die zuständige Behörde zu übermitteln und sichtbar auszuhängen. Der SiGeKo übernimmt diese Vorankündigung.

SiGe-Plan

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) gibt einen Überblick über die auf der Baustelle durchzuführenden Arbeiten. Darin werden neben einer zeitlichen Einordnung auch die Gefährdungen inkl. der erforderlichen Schutzmaßnahmen beschrieben.

 

Ein SiGe-Plan ist erforderlich, wenn

  • Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden und

  • eine Vorankündigung notwendig ist, oder

  • oder besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang 2 BaustellV ausgeführt werden

FAQ

FAQ: Alles Wissenswerte zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)

Wann ist ein SiGeKo auf der Baustelle gesetzlich Pflicht?

Ein SiGeKo muss nach der Baustellenverordnung (BaustellV) bestellt werden, sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätig sind und der Umfang der Arbeiten eine Vorankündigung erfordert (z. B. bei mehr als 30 Arbeitstagen und über 20 Beschäftigten gleichzeitig oder bei einem Gesamtaufwand von über 500 Personentagen). Auch bei besonders gefährlichen Arbeiten ist die Bestellung zwingend.

Wer muss den SiGeKo stellen?

Verantwortlich für die Bestellung ist der Bauherr. Er kann die Funktion des SiGeKo selbst übernehmen, sofern er über die erforderliche fachliche Eignung verfügt. Andernfalls ist er gesetzlich verpflichtet, einen oder mehrere geeignete Koordinatoren (intern oder extern) zu beauftragen.

Was sind die wichtigsten Aufgaben eines SiGeKo?

Die Aufgaben unterteilen sich in die Planungs- und die Ausführungsphase. In der Planung erstellt der SiGeKo den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) und stellt die Unterlage für spätere Arbeiten zusammen. In der Ausführungsphase koordiniert er die Zusammenarbeit der Gewerke, überwacht die Einhaltung der Schutzmaßnahmen und passt den SiGe-Plan bei Änderungen im Bauablauf an.

Wie oft muss ein SiGeKo auf der Baustelle vor Ort sein?

Da eine Baustelle einem ständigen Veränderungsprozess unterliegt, ist eine regelmäßige Präsenz unerlässlich. Die genaue Häufigkeit ist gesetzlich nicht starr geregelt, sollte aber bedarfsbezogen erfolgen. Je nach Bauphase können zweiwöchentliche Besuche ausreichen, in kritischen Phasen (z. B. beim gleichzeitigen Einsatz vieler Gewerke) sind jedoch auch tägliche Kontrollen notwendig.

Wie viel kostet ein SiGeKo für ein Bauprojekt?

Die Kosten liegen üblicherweise zwischen 0,4 % und 1,5 % der Nettobausumme. Das Honorar richtet sich nach der Komplexität des Projekts und den Kostengruppen 200 bis 500 der DIN 276. Bei 5 Mio. € Bausumme liegt das Honorar oft bei ca. 10.500 €.

Kann ein SiGeKo mehrere Baustellen gleichzeitig betreuen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Der Koordinator muss jedoch sicherstellen, dass er die Aufgaben für jedes Projekt in vollem Umfang wahrnehmen kann. Bei sehr komplexen Großprojekten kann eine Aufteilung auf mehrere Personen sinnvoll sein, um die Sicherheit lückenlos zu gewährleisten.

Was verdient ein SiGeKo im Durchschnitt?

Das durchschnittliche Gehalt eines angestellten SiGeKo in Deutschland liegt meist zwischen 45.000 € und 65.000 € brutto pro Jahr. In Metropolregionen oder bei der Leitung von spezialisierten Großprojekten kann die Vergütung – je nach Verantwortung und Berufserfahrung – auch deutlich über diesem Bereich liegen.

Autor und Geschäftsführer Manuel Zabe

Manuel Zabe

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  • Xing

Geschäftsführer der ExpertMe GmbH und Experte für Arbeitssicherheit

Erstellt am: 15.06.2023
Zuletzt geändert 16.02.2026

Weitere Informationen für Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatoren

Bestellung eines SiGeKo

Informationen zur Bestellung eines SiGe-Koordinators nach §3 BaustellV

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Baustellensicherheit

Arbeitsschutz auf der Baustelle und die Rolle des SiGeKo

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Der SiGe-Plan

Vorschriften, Inhalte und FAQ zum SiGe-Plan

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SiGeKo Ausbildung

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