Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
Definition und Basiswissen
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) spielt eine entscheidende Rolle im Rahmen der Baustellensicherheit. Gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV), die seit 1998 in Kraft ist, ist der Bauherr dazu verpflichtet, einen oder mehrere Koordinatoren zu bestellen, wenn auf der Baustelle Mitarbeiter verschiedener Arbeitgeber tätig sind. Dieser Koordinator, auch SiGeKo genannt, hat die Aufgabe, das Bauvorhaben von Anfang bis Ende sicher zu gestalten.
In der Planungsphase eines Bauvorhabens ist es die Verantwortung des SiGeKo, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen abzustimmen und einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) zu erstellen. Dieser Plan enthält unter anderem Arbeitsschutzbestimmungen und Sicherheitsvorkehrungen für gefährliche Arbeiten.
Während der Bauphase ist der SiGeKo für die Organisation und Koordination der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Arbeitgebern hinsichtlich des Arbeitsschutzes verantwortlich. Er überwacht die Arbeitsverfahren, um sicherzustellen, dass die Sicherheitsstandards eingehalten werden. Damit trägt der SiGeKo wesentlich zur Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter auf der Baustelle bei.
Die Funktion des SiGeKo kann der Bauherr selbst übernehmen, sofern er die erforderliche Eignung besitzt. Andernfalls muss eine geeigneter Dritter als SiGeKo bestellt werden.
Was macht ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator?
Definition: Was ist ein Sigeko?
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sigeko) ist für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen zuständig. Gemäß §3 der Baustellenverordnung (BaustellV) ist der Bauherr verpflichtet, einen (oder gar mehrere) SiGe-Koordinatoren zu bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig sind.
Was muss man einen Sigeko bestellen?
Die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) auf Baustellen, auf denen mehrere Arbeitgeber tätig sind, ist gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV) geregelt. Nach § 3 der BaustellV ist die Bestellung eines SiGe-Koordinators verpflichtend. Der Bauherr kann diese Aufgabe selbst übernehmen, sofern er die erforderlichen Qualifikationen und Weiterbildungen besitzt. Andernfalls besteht die Pflicht, einen oder sogar mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Diese Koordinatoren sind für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf der Baustelle verantwortlich. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Bestellung eines Koordinators den Bauherrn oder den beauftragten Dritten nicht von ihrer grundlegenden Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz entbindet.
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