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Baustellensicherheit

Arbeitsschutz auf der Baustelle und die Rolle des SiGeKo

Inhalt dieser Seite

Die Baustellensicherheit ist von essenzieller Bedeutung für die Bauindustrie. Sie dient dem Schutz der Mitarbeiter, der reibungslosen Projektdurchführung und der Sicherheit der Öffentlichkeit. Diese Einführung gibt einen Überblick über die Ziele, die rechtlichen Grundlagen und die grundlegenden Konzepte der Baustellensicherheit. Von der Risikoerkennung bis zur effektiven Prävention und Mitarbeiterschulung – die Baustellensicherheit ist ein entscheidender Aspekt für den Erfolg von Bauprojekten.

Gesetze und Vorschriften

Die Baustellensicherheit wird in Deutschland durch eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften geregelt, die darauf abzielen, die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern auf Baustellen zu gewährleisten. Hier sind einige der wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen:

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Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das Arbeitsschutzgesetz bildet die Grundlage für den Schutz der Beschäftigten vor Gefahren und Belastungen bei der Arbeit, einschließlich auf Baustellen. Es legt allgemeine Prinzipien des Arbeitsschutzes fest und verpflichtet Arbeitgeber, die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu treffen.
 

Baustellenverordnung (BaustellV)

Die Baustellenverordnung regelt spezifische Anforderungen an den Arbeitsschutz auf Baustellen. Sie legt Pflichten für Bauherren, Unternehmer und Koordinatoren fest und definiert Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsgefährdungen.
 

DGUV Vorschriften und Regeln

Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (bisher BGV A1) enthält grundlegende Regeln für die Organisation des Arbeitsschutzes, einschließlich der Verantwortlichkeiten von Arbeitgebern und Führungskräften. In DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (bisher BGV A2) werden die Anforderungen an Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit definiert, die auf Baustellen zur Unterstützung des Arbeitsschutzes notwendig sind.
 

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Diese Regeln geben technische Anforderungen an Arbeitsstätten vor, um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Bestimmte ASR können auf Baustellen relevant sein, je nach Art der Tätigkeiten.
 

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Die Arbeitsstättenverordnung enthält Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten in Arbeitsstätten, die auch für Baustellen relevant sein können.

 

Diese Gesetze und Vorschriften sind nur ein Auszug aus der umfassenden rechtlichen Landschaft, die die Baustellensicherheit in Deutschland regelt. Die Einhaltung dieser Regelungen ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass auf Baustellen sichere Arbeitsbedingungen geschaffen werden und Risiken minimiert werden.

Überblick über relevante Gesetze und Vorschriften zur Baustellensicherheit

Verantwortlichkeiten

Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz auf Baustellen

Die Sicherheit und Gesundheit auf Baustellen erfordern klare Verantwortlichkeiten, um Gefahren zu minimieren und Unfälle zu verhindern. Verschiedene Akteure tragen zu einem umfassenden Arbeitsschutz auf Baustellen bei:

 

  1. Bauherr:

    • Der Bauherr ist verantwortlich für die Sicherheitskoordination und die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten.

    • Er muss bereits in der Planungsphase die notwendigen Vorkehrungen treffen, um spätere Sicherheitsmaßnahmen zu ermöglichen.

  2. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo):

    • Der SiGeKo plant, koordiniert und überwacht die Sicherheitsmaßnahmen auf der Baustelle.

    • Er erstellt den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und sorgt für dessen Umsetzung. (Mehr Informationen zu den Aufgaben des SiGeKo)

  3. Arbeitgeber/Unternehmer:

    • Arbeitgeber haben die Pflicht, die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.

    • Sie müssen Risiken bewerten, Schutzmaßnahmen treffen und für eine angemessene Unterweisung sorgen.

  4. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte:

    • Diese Experten unterstützen Arbeitgeber bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsförderung.

    • Sie beraten, überwachen und unterstützen bei der Gefährdungsbeurteilung.

  5. Mitarbeiter:

    • Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die geltenden Sicherheitsregeln und Anweisungen zu befolgen.

    • Sie tragen aktiv zur Erhaltung ihrer eigenen Sicherheit und der ihrer Kollegen bei.

  6. Lieferanten und Subunternehmer:

    • Lieferanten und Subunternehmer müssen ihre Arbeit sicher ausführen und kooperativ zum Arbeitsschutz beitragen.

  7. Berufsgenossenschaften:

    • Berufsgenossenschaften geben branchenspezifische Empfehlungen und Regeln heraus, die zur Einhaltung des Arbeitsschutzes beitragen.

 

Die effektive Koordination und Zusammenarbeit dieser Akteure gewährleistet ein umfassendes Arbeitsschutzsystem auf Baustellen. Jeder Beteiligte trägt seinen Teil dazu bei, Gefahren zu erkennen, zu minimieren und die Sicherheit aller an Bauarbeiten Beteiligten zu gewährleisten.

 

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Die Rolle es SiGeKo

Koordination von Sicherheitsmaßnahmen und die Rolle des SiGeKo

Die Sicherheitskoordination auf Baustellen spielt eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung eines sicheren Arbeitsumfelds für alle Beteiligten. In diesem Kontext übernimmt der Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator, kurz SiGeKo, eine zentrale Funktion. Der SiGeKo agiert als Schnittstelle zwischen den verschiedenen Gewerken und sorgt dafür, dass sämtliche Sicherheitsvorschriften und -maßnahmen strikt eingehalten werden.

 

Die Hauptaufgabe des SiGeKos besteht darin, die Sicherheitsbelange von Beginn bis zum Abschluss eines Bauprojekts zu koordinieren. Während der Planungsphase analysiert der SiGeKo potenzielle Risiken, erarbeitet präventive Maßnahmen und integriert diese in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan. Dieser Plan legt die grundlegenden Sicherheitsrichtlinien und -verfahren fest, um Arbeitsunfälle zu minimieren und die Gesundheit der Arbeitskräfte zu schützen.

 

Während der Bauphase überwacht der SiGeKo die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen vor Ort. Er sorgt dafür, dass alle beteiligten Parteien – von den Bauarbeitern bis zu den Subunternehmern – sich an die festgelegten Vorgaben halten. Der SiGeKo fungiert auch als Ansprechpartner für Sicherheitsfragen, unterstützt bei der Einhaltung der Vorschriften und reagiert proaktiv auf auftretende Sicherheitsbedenken.

Der SiGeKo trägt dazu bei, Arbeitsunfälle zu minimieren, die Effizienz auf der Baustelle zu steigern und das Projekt erfolgreich abzuschließen. Seine Expertise und Erfahrung in den Bereichen Sicherheit und Gesundheitsschutz sind von unschätzbarem Wert, um ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sich alle Beteiligten sicher fühlen können. Insgesamt spielt die Rolle des SiGeKos eine bedeutende Rolle bei der Förderung einer positiven Sicherheitskultur auf Baustellen und bei der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen im Hinblick auf Baustellensicherheit.

 

Sige-Plan als wesentlicher Bestandteil der Baustellensicherheit

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (Sige-Plan) ist ein zentraler Baustein für umfassende Sicherheit auf Baustellen. Dieses Dokument wird bereits in der Planungsphase erstellt und begleitet das gesamte Bauprojekt. Ziel des Sige-Plans ist es, Risiken zu identifizieren, präventive Maßnahmen zu definieren und Verantwortlichkeiten klar festzulegen. Der Sige-Plan wird vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) entwickelt und beinhaltet Strategien zur Notfallbewältigung und Erste-Hilfe-Maßnahmen. Er gewährleistet nicht nur die Sicherheit der Mitarbeiter, sondern auch die Effizienz und die gesetzeskonforme Umsetzung von Bauprojekten. Als dynamisches Instrument ist der Sige-Plan von grundlegender Bedeutung, um eine sichere und erfolgreiche Bauumgebung zu schaffen.

Die Vorankündigung

Vorschriften und Inhalte der Vorankündigung von größeren Bauvorhaben

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Vorankündigung als Grundlage für die Sicherheitsplanung

Die Vorankündigung eines Bauprojekts erfüllt nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern bildet auch die Grundlage für eine umfassende Sicherheitsplanung. Sie beinhaltet alle relevanten Projektinformationen wie Art, Umfang, Dauer und geplante Sicherheitsmaßnahmen, die an Behörden und beteiligte Parteien übermittelt werden. Dadurch erfolgt eine frühzeitige Risikobewertung und die Einführung entsprechender Schutzmaßnahmen. Baustellen mit mehr als 20 Beschäftigten, die länger als 30 Arbeitstage oder 500 Personentage dauern, müssen zudem gemäß Vorschriften vorab bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Diese Vorankündigung obliegt dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo), der auch für die Erstellung eines umfassenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans verantwortlich ist. Die Vorankündigung muss spätestens 2 Wochen vor Baubeginn an die Behörde übermittelt werden, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen rechtzeitig etabliert werden und die Baustelle den gültigen Standards und Vorgaben entspricht.

Der SiGe-Plan

Arbeitsschutz auf der Baustelle und die Rolle des SiGeKo

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SiGe-Plan
Vorankündigung
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Autor Manuel Zabe - Geschäftsführer und Experte für Arbeitssicherheit

Manuel Zabe

Erstellt am: 15.08.2023
Zuletzt geändert: 27.08.2023

Geschäftsführer der ExpertMe GmbH und Experte für Arbeitssicherheit

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Was ist ein SiGeKo?

Definition und Basiswissen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

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Aufgaben des SiGeKo

Aufgaben und Pflichten des SiGe-Koordinators

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Bestellung eines SiGeKo

Informationen zur Bestellung eines SiGe-Koordinators nach §3 BaustellV

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Baustellensicherheit und die Rolle des SiGeKo für den Arbeitsschutz auf Baustellen

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