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Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist da

Whistleblower-Richtlinie: Aktueller Stand in Deutschland

Hintergrund – Warum ein Schutz für Whistleblower?

Oftmals sind es Angestellte, die als erste auf Missstände in Unternehmen und Behörden aufmerksam werden. Diese Hinweisgeber, auch Whistleblower genannt, spielen eine wichtige Rolle bei der Aufdeckung, Untersuchung, Verfolgung und Verhinderung von Rechtsverstößen. Sie übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor möglichen Nachteilen, die ihnen aufgrund ihrer Meldungen drohen können.

Inhalt dieser Seite

Überblick

Alle Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten sind seit dem 2. Juli 2023 dazu verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten müssen das Gesetz sofort umsetzen. Unternehmen, die weniger als 250 Angestellte beschäftigen, haben etwas mehr Zeit und müssen das interne Meldesystem bis spätestens zum 17. Dezember 2023 umsetzen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juli 2023 in Deutschland in Kraft getreten.

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Aktueller Stand

Hinweisgeberschutzgesetz – Aktueller Stand in Deutschland

Am 2. Juli 2023 ist das neue Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG) in Kraft getreten.

Einen ersten Entwurf des Gesetzes hatte das Bundesministerium der Justiz bereits am 13. April 2022 vorgestellt. Der Regierungsentwurf “Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden” wurde dann am 27. Juli 2022 veröffentlicht. Im Februar 2023 hatte der Bundesrat dem Hinweisgeberschutzgesetz die Zustimmung verweigert. Bund und Länder konnten sich schlussendlich auf einen Kompromiss einigen, sodass am 11. Mai 2023 der Bundestag den geänderten Entwurf verabschiedet hat. Am 12. Mai stimmte auch der Bundesrat diesem Entwurf zu.

Über ein Jahr nach dem ersten Entwurf, am 2. Juni 2023, wurde das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden beschlossen.

Mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz soll ein besserer Schutz für hinweisgebende Personen ermöglicht werden und die EU-Whistleblower-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (EU-Richtlinie 2019/1937), in nationales Recht umgesetzt werden.

Maßnahmen
Meldestelle

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Was Arbeitgeber mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen müssen

Unternehmen ab einer gewissen Größe werden mit dem neuen Gesetz zur Umsetzung von Hinweisgeberschutzmaßnahmen verpflichtet. Hierzu zählt insbesondere die Einrichtung einer internen Meldestelle. Bürokratische Belastungen sollen dabei handhabbar bleiben. Verstöße gegen zentrale Vorgaben des neuen Gesetzes werden mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet.

Maßnahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes:

Um den umfassenden Schutz von Whistleblowern und hinweisgebenden Personen sicherzustellen, sieht das neue HinSchG folgende Maßnahmen vor:

  • Organisationen und Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten müssen ein Hinweisgebersystem inkl. einer internen Meldestelle einrichten.

  • Hinweisgeber müssen die Möglichkeit bekommen, Hinweise mündlich oder schriftlich einzureichen. Auf Wunsch des Whistleblowers ist auch eine persönliche Zusammenkunft oder eine Meldung via Bild- und Tonübertragung zu ermöglichen.

  • Meldestellen müssen dem Hinweisgeber den Eingang einer Meldung innerhalb von sieben Tagen bestätigen.

  • Die interne Meldestelle muss den Whistleblower innerhalb von drei Monaten über die ergriffenen Maßnahmen informieren (z.B. Einleitung interner Untersuchungen oder die Weiterleitung an zuständige Behörde)

  • Das Bundesamt für Justiz hat als Alternative zur internen Meldestelle eine externe Meldestelle eingerichtet, bei der Whistleblower Meldungen abgeben können. Auch die Bundesländer können eigene Meldestellen einrichten. Hinweisgebende Personen können selbst wählen, ob sie sich an eine interne Meldestelle oder eine externe Meldestelle wenden.

  • Anonymen Hinweisen soll nachgegangen werden.

  • Whistleblower dürfen in Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit nicht benachteiligt werden.

Wer ist zur Einrichtung einer Meldestelle verpflichtet?

  • LinkedIn
  • Xing
Autor und Geschäftsführer Manuel Zabe

Manuel Zabe

Erstellt am: 23.10.2023
Zuletzt geändert: 23.10.2023

Geschäftsführer der ExpertMe GmbH und Experte für Arbeitssicherheit

Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Eine interne Meldestelle nach dem HinSchG muss unabhängig von Interessenkonflikten sein, vertraulich arbeiten und die Identität des Hinweisgebers schützen. Die Regelungen für die Einrichtung einer internen Meldestelle sind abhängig von der Beschäftigtenanzahl:

  • Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten müssen keine interne Meldestelle einrichten.

  • Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten müssen bis zum 17. Dezember 2023 eine interne Meldestelle einrichten.

  • Für Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten ist die Frist zur Einrichtung einer Meldestelle bereits abgelaufen.

 

Für einige Unternehmen aus dem Finanz- und Versicherungssektor gilt die Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen ungeachtet der Mitarbeiterzahl., hierzu zählen unter anderem Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Börsenträger, Kreditininstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Unternehmen gemäß § 1 Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes.

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