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Aufgaben und Voraussetzungen von Datenschutzbeauftragten
Was sind die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten und welche Voraussetzung bzw. Qualifikation ist erforderlich, um Datenschutzbeauftragter zu werden?
Ein Datenschutzbeauftragter ist eine Person, die für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und -verfahren in einem Unternehmen oder einer Organisation verantwortlich ist. Dazu gehört insbesondere die Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften zum Schutz von personenbezogenen Daten, die Beratung von Mitarbeitern und Führungskräften in datenschutzrechtlichen Fragen und die Zusammenarbeit mit der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Der Datenschutzbeauftragte hat somit eine wichtige Funktion in der Organisation, insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Privatsphäre und Persönlichkeitsrechten von Mitarbeitern und Kunden. Er ist für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und -verfahren verantwortlich und muss sicherstellen, dass die Daten der Organisation sicher und vertraulich behandelt werden. Je nach Größe und Art der Organisation kann es auch notwendig sein, dass der Datenschutzbeauftragte spezielle Schulungen oder Zertifizierungen absolviert, um für seine Aufgaben qualifiziert zu sein. Es ist wichtig, dass der Datenschutzbeauftragte über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um seine Aufgaben effektiv ausführen zu können.
Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten
Die Pflichten bzw. Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten hängen von der Größe und Art der Organisation ab, in der er tätig ist, sowie von den Gesetzen und Vorschriften, die für die Organisation gelten.
Gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat ein Datenschutzbeauftragter folgende Aufgaben und Pflichten:

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Beratung und Unterstützung des Unternehmens bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften:
Der Datenschutzbeauftragte muss sicherstellen, dass alle Mitarbeiter der Organisation über die geltenden Datenschutzvorschriften und -verfahren informiert sind und dass sie diese einhalten. Er muss auch Führungskräfte und andere Entscheidungsträger in datenschutzrechtlichen Fragen beraten und sie bei der Entwicklung von Datenschutzverfahren und -richtlinien unterstützen. -
Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten:
Der Datenschutzbeauftragte ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Organisation alle geltenden Gesetze und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten einhält. Dazu gehört auch die Überwachung der Einhaltung von Datenschutzverfahren und -richtlinien innerhalb der Organisation. -
Erstellung von Berichten und Protokollen:
Der Datenschutzbeauftragte muss regelmäßig Berichte und Protokolle über die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und -verfahren innerhalb der Organisation erstellen und diese an die zuständigen Stellen weiterleiten. -
Durchführung von Datenschutz-Audits:
Der Datenschutzbeauftragte ist verantwortlich dafür, Datenschutz-Audits im Unternehmen durchzuführen, um sicherzustellen, dass der Datenschutz im Unternehmen effektiv umgesetzt wird. -
Beratung und Unterstützung bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen:
Der Datenschutzbeauftragte ist verantwortlich dafür, das Unternehmen bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen zu beraten und zu unterstützen. -
Zusammenarbeit mit der zuständigen Aufsichtsbehörde:
Der Datenschutzbeauftragte muss enge Kontakte zur zuständigen Aufsichtsbehörde unterhalten und sicherstellen, dass die Organisation alle geltenden Vorschriften und Anforderungen der Aufsichtsbehörde einhält. -
Durchführung von Schulungen und Informationsveranstaltungen:
Der Datenschutzbeauftragte muss sicherstellen, dass alle Mitarbeiter der Organisation über die geltenden Datenschutzvorschriften und -verfahren informiert sind. Dazu kann er Schulungen und Informationsveranstaltungen durchführen oder entsprechende Materialien bereitstellen. -
Pflicht zur Weiterbildung:
Der Datenschutzbeauftragte muss sicherstellen, dass er über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich des Datenschutzes verfügt und sich regelmäßig weiterbildet.
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Rolle und Verantwortung des Datenschutzbeauftragten: Wichtiger Schutz für Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte
Der Datenschutzbeauftragte soll sicherstellen, dass die Daten einer Organisation sicher und vertraulich behandelt werden und dass alle geltenden Gesetze und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten eingehalten werden. In der heutigen digitalen Welt werden immer größere Mengen personenbezogener Daten von Unternehmen und Organisationen gesammelt, verarbeitet und gespeichert. Diese Daten können von Hackern gestohlen oder missbraucht werden, was zu erheblichen Schäden für die Betroffenen und die Organisation führen kann. Ein Datenschutzbeauftragter unterstützt den Verantwortlichen bzw. Unternehmer, solche Risiken zu minimieren.
Der Datenschutzbeauftragte sorgt dafür, dass die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitern und Kunden geschützt werden. Er berät Mitarbeiter und die Führungskräfte in datenschutzrechtlichen Fragen und unterstützt sie bei der Entwicklung von Datenschutzverfahren und -richtlinien.
Welche Verantwortung hat ein Datenschutzbeauftragter?
Der Datenschutzbeauftragter soll sicherzustellen, dass die Verarbeitung von Daten im Einklang mit den geltenden Datenschutz-Desetzen erfolgt. Er überwacht die Einhaltung des Datenschutzes und steht dem Verantwortlichen beratend zur Seite. Die Gesamtverantwortung für die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben kann der Verantwortliche nicht auf den Datenschutzbeauftragten übertragen.
Um als Datenschutzbeauftragter tätig zu werden, gibt es keine festen Voraussetzungen oder Zertifizierungen, die man erfüllen muss. Allerdings ist es wichtig, dass eine Person über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um die Aufgaben erfolgreich erfüllen zu können.
Dazu gehören unter anderem ein tiefes Verständnis der geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften, Kenntnisse in der Informationssicherheit und der IT-Sicherheit sowie die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich zu kommunizieren. Es kann daher sinnvoll sein, eine Ausbildung oder Weiterbildung in den Bereichen Datenschutz, Recht oder Informationstechnologie zu absolvieren, um die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben.
Voraussetzungen für Datenschutzbeauftragte
Wer kann Datenschutzbeauftragter werden?
Grundsätzlich kann jeder Mitarbeiter, mit Ausnahme von leitenden Mitarbeitern und der Geschäftsführung, als interner Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Voraussetzung sind die notwendige berufliche Qualifikation und Fachwissen im Bereich Datenschutzrecht und der Datenschutzpraxis.
Für die Rolle als Datenschutzbeauftragter sind besonders Personen geeignet, die über eine hohe Zuverlässigkeit und Neutralität verfügen. Als interne Datenschutzbeauftragte sollten Personen gewählt werden, bei denen aufgrund ihrer Position kein Interessenkonflikt entstehen kann. Neben der fachlichen Eignung spielt auch die persönliche Eignung bei der Benennung eines Datenschutzbeauftragten eine große Rolle. Bei der Auswahl der geeigneten Personen werden folgende Voraussetzungen berücksichtigt:
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Fachliche Eignung
Verfügt die Person über umfassende Fachkenntnisse im Bereich des innerbetrieblichen Datenschutzes, des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis? Kann die ausgewählte Person diese Qualifikation durch Schulungen und / oder Zertifikate nachweisen? -
Persönliche Eignung
Ist die Person zuverlässig und verfügt über gute Kommunikationsfähigkeiten, um Datenschutzmaßnahmen im Unternehmen durchführen zu können? -
Neutrale Stellung im Unternehmen
Kann die Person weisungsfrei agieren und hat eine neutrale Position im Unternehmen, sodass der Datenschutz ohne Interessenkonflikt umgesetzt werden kann? (Hier ist auch der besondere Kündigungsschutz von DSBs zu berücksichtigen)
In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, eine Person mit einer juristischen oder informatischen Ausbildung als Datenschutzbeauftragten zu benennen, da diese Personen in der Regel über das notwendige Fachwissen verfügen, um die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten erfolgreich zu erfüllen. Es ist jedoch auch möglich, dass eine Person ohne solche formale Ausbildung, aber mit umfangreicher Erfahrung in der Datenschutzpraxis, als Datenschutzbeauftragter tätig wird.
Wer sollte nicht als Datenschutzbeauftragter benannt werden?
Der DSB muss die verantwortlichen Personen kontrollieren und muss unabhängig sein. Damit seine Unabhängigkeit nicht beeinträchtigt werden könnte, darf er also beispielsweise nicht direkt dem Vorstand unterstehen und muss ausreichend Ressourcen und Zeit zur Verfügung haben, um seine Aufgaben erfüllen zu können. Geschäftsführer und Personen in Führungspositionen können aus diesem Grund nicht selbst Datenschutzbeauftragte werden.
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Für eine Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen. Sowohl für interne als auch externe Datenschutzbeauftragte gibt es keine klassische Ausbildung oder Mindestqualifikation – Dennoch benötigen sie spezifische Kenntnisse auf den Gebieten des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis. Auf welchem Weg Datenschutzbeauftragte dieses Know-How erlangen, ist nicht offiziell geregelt oder vorgeschrieben. Es ist angehenden Datenschutzbeauftragten demnach selbst überlassen, wie sie sich für die Rolle vorbereiten bzw. ausbilden wollen.
Es ist demnach möglich, dass ein Datenschutzbeauftragter ohne spezielle Zertifizierung oder Ausbildung tätig wird, solange er über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Allerdings ist es in der Praxis häufig eine Weiterbildung erforderlich, um spezielle Datenschutz-rechtliche Kenntnisse zu erwerben.
Qualifikation für Datenschutzbeauftragte – Wie wird man Datenschutzbeauftragter?
Um Datenschutzbeauftragter zu werden, ist nicht zwingend juristische Vorerfahrung oder gar ein Studium erforderlich. Allerdings ist es durchaus empfehlenswert, eine Schulung, ein Seminar oder eine Ausbildung zu absolvieren, um entsprechendes Fachwissen zu erlangen. Neben dem Grundwissen im Bereich des Datenschutzes und der Datenschutzpraxis ist auch Kenntnis der aktuellen Entwicklungen im Datenschutz erforderlich, um in der Praxis den Datenschutz im Betrieb erfolgreich umzusetzen.
In der digitalen Ausbildung für anerkannte Datenschutzbeauftragte wird den Teilnehmern das erforderliche Fachwissen im neuen Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG-NEU) vermittelt, um den Datenschutz rechtssicher umzusetzen. Die Ausbildung richtet sich an Unternehmer, die den rechtlichen Nachweispflichten nachkommen wollen, an Mitarbeiter, die den Datenschutz intern umsetzen wollen, sowie an externe Berater, die ihr Fachwissen im neuen Datenschutzrecht erstmalig erwerben, auffrischen oder nachweisen wollen.
Ausbildung von Datenschutzbeauftragten
Wie viel kostet die Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten?
Die Kosten für eine Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten können sehr unterschiedlich sein und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Anbieter der Ausbildung, dem Schulungsort und dem Ausbildungsformat (z.B. Präsenzkurs, Online-Kurs). Im Allgemeinen können die Kosten für eine solche Ausbildung zwischen 500 und mehreren Tausend Euro liegen.
Die Kosten für die digitale Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten belaufen sich auf 1.541 EUR zzgl. 19% Mehrwertsteuer. Bei der Anmeldung von mind. 2 Teilnehmern gewähren wir 30% Mengenrabatt auf den Rechnungsbetrag. Wir bieten Kauf auf Rechnung, Zahlung per Kreditkarte und Ratenzahlung mit dem Service von Klarna an.