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Brandschutzbeauftragter Aufgaben & Voraussetzungen

Berufsbild und Aufgaben von Brandschutzbeauftragten

Einleitung

Brandschutzbeauftragte sind zentrale Ansprechpartner für alle Belange des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes in Unternehmen. Sie unterstützen die Geschäftsführung beratend und stehen auch bei Notfällen und Katastrophen unterstützend zur Seite.

 

In den meisten Fällen wird eine betriebsinterne Person für diese Funktion ausgebildet. Die Rolle des Brandschutzbeauftragten kann aber auch durch eine externe Person übernommen werden.

 

Gemäß DGUV Information 205-003 müssen Brandschutzbeauftragte eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können und eine spezifische Brandschutzbeauftragten-Ausbildung absolvieren. Regelmäßige Fortbildungen werden empfohlen, um Fähigkeiten und Kenntnisse stets auf dem neuesten Stand zu halten.

Berufsbild des Brandschutzbeauftragten

Aufgaben

Brandschutzbeauftragte übernehmen zahlreiche Aufgaben im Bereich des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes. Sie sind zentraler Ansprechpartner in allen Fragen des Brandschutzes und sind für die Umsetzung und Einhaltung des Brandschutzkonzeptes verantwortlich. In seiner Rolle übernimmt er die Beratung des Brandschutz-Verantwortlichen eines Betriebes (z. B. Arbeitgeber, Betriebsleiter, Behördenleiter, etc.) in allen Belangen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes. Weitere Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind die Erstellung einer Brandschutzordnung, die Kontrolle von Flucht- und Rettungswegen sowie die Durchführung von Brandschutz- und Rettungsübungen.

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Gemäß DGUV Information 205-003 sind die Hauptaufgaben des Brandschutzbeauftragten:

  • Erstellung der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)

  • Mitwirkung bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes

  • Kontrolle der Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne

  • Planung, Organisationn und Durchführung von Räumungs- und Feuerlöschübungen

  • Unterstützung bei der regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz

  • Beratung bei der Ausstattung und Auswahl Feuerlöscheinrichtungen und Löschmittel

  • Aus- und Fortbildung von Brandschutzhelfern gemäß ASR A 2.2)

  • Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Brandschutz-relevanten Betriebsanweisungen

  • Mitwirkung bei Beurteilungen von Brandgefährdung an Arbeitsplätzen

  • Beratung bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe

  • Mitwirkung bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren

  • Mitwirkung bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen

  • Mitwirkung bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen

  • Mitwirkung bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen

  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen

  • Melden von Mängeln sowie Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen

  • Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.

  • Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen

  • Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden

  • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen

  • Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.

  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen

  • Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz-)Maßnahmen im Notfallmanagement z. B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse im Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel etc.)

  • Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz

 

Grundsätzlich wirkt der Brandschutzbeauftragte bei allen baulichen, technischen oder organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen, die den Brandschutz betreffen, mit. Konkret bedeutet das zum Beispiel auch die Beratung bei der Anschaffung und Einrichtung Löschmitteln und die Aktualisierung von Betriebsanweisungen, wenn diese den Brandschutz betreffen. Zu den Pflichten des Brandschutzbeauftragten zählt auch die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen durch alle Personen im Unternehmen und die Unterweisung der Brandschutzhelfer.

Aufgaben und Pflichten von Brandschutzbeauftragten

Ist ein Brandschutzbeauftragter haftbar?

Normalerweise ist ein Brandschutzbeauftragter im Brandfall nicht persönlich haftbar, es sei denn, die Verantwortlichkeit ist im Bestellungsschreiben anders definiert. 

Verantwortung und Haftung des Brandschutzbeauftragten

Anders als bei anderen Beauftragten, existiert für die Verantwortung des Brandschutzbeauftragten keine eindeutige gesetzliche Regelung. Grundsätzlich ist der Unternehmer dafür verantwortlich, eine brandschutzsichere Arbeitsumgebung zu schaffen. Der Brandschutzbeauftragte nimmt eine eher beratende Rolle ein und unterstützt den Verantwortlichen im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes. Der Unternehmer kann allerdings auch seine brandschutzbezogenen Pflichten delegieren und dies schriftlich in der Bestellung des Brandschutzbeauftragten festlegen. Ob dies im Ernstfall auch bedeutet, dass er seine Verantwortung an den Brandschutzbeauftragten übertragen kann, muss im Einzelfall betrachtet werden.

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Voraussetzungen
Unterschied Brandschutzhelfer

Brandschutzbeauftragter Voraussetzungen

In DGUV Information 205-003 "Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten" werden unter dem Punkt 4 folgende Anforderungen an die Qualifikation von Brandschutzbeauftragten gestellt:


"4.1 Auswahl geeigneter Personen
Dem oder der für eine Ausbildung zu Brandschutzbeauftragten geeigneten Mitarbeiter oder Mitarbeiterin sollen gewerbe- und branchenspezifische Kenntnisse der betrieblichen Abläufe und Gefahren bekannt sein. Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Ausbildung zu Brandschutzbeauftragten sollen mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen.

 

Für die Ausbildung zu Brandschutzbeauftragten sollten zudem nur Personen ausgewählt werden, bei denen zu erwarten ist, dass diese über

  • ein angemessenes technisches Verständnis,

  • eine ausreichende Kommunikationsstärke und

  • über eine hohe Zuverlässigkeit verfügen.

 

Diese Eigenschaften sind ggf. über entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen im Vorfeld der Ausbildung zu Brandschutzbeauftragten zu erwerben.

Besonders ist zu beachten, dass Brandschutzbeauftragte mit dem Unternehmer bzw. der Unternehmerin, den Führungskräften, Beschäftigten, weiteren Betriebsbeauftragten sowie Behörden und Versicherern mündlich und schriftlich kommunizieren müssen.

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4.2 Besondere Anforderungen bei erhöhter Brandgefährdung

Für Betriebe mit erhöhter Brandgefährdung kann darüber hinaus für Brandschutzbeauftragte eine besondere Qualifikation sinnvoll sein, z.B.

  • Personen mit feuerwehrtechnischer Ausbildung,

  • Absolventinnen oder Absolventen der Ausbildung Werkfeuerwehrmann/-frau,

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie

  • Hochschulabsolventen oder Hochschulabsolventinnen mit Studienschwerpunkt Brandschutz oder Sicherheitstechnik.

 

4.3 Befähigung aufgrund beruflicher Qualifikation und Kompetenz

Sollen Personen mit brandschutztechnischer oder feuerwehrtechnischer Ausbildung zu Brandschutzbeauftragten bestellt werden, so ist der Erwerb der Kompetenzen nach Anhang 2 durch die Ausbildungseinrichtung zu bestätigen.

 

4.4 Aktualität der Ausbildung

Liegt der Erwerb der Qualifikation zu Brandschutzbeauftragten länger als drei Jahre zurück und kann eine Fortbildung nach Kapitel 8 nicht nachgewiesen werden, ist die Teilnahme an einer Ausbildung im Sinne dieser DGUV Information erforderlich
 

Gemäß vfdb-Richtlinie 12/09-01sind Brandschutzbeauftragte dazu verpflichtet, sich regelmäßig über aktuelle Änderungen zu informieren und innerhalb von drei Jahren an Fortbildungsveranstaltungen mit mindestens 16 UE teilzunehmen.

Unterschied: Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer

Genau wie der Brandschutzbeauftragte, übernehmen auch die Brandschutzhelfer eine wichtige Rolle im betrieblichen Brandschutz. Die Rolle und Aufgaben des Brandschutzbeaufragten unterscheiden sich allerdings maßgeblich von den Aufgaben der Brandschutzhelfer.

 

Der größte Unterschied liegt in ihrer Stellung im Unternehmen: Der Brandschutzbeauftragte ist direkt dem Arbeitgeber unterstellt und anderen Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt. Die Brandschutzhelfer übernehmen ihr Amt zusätzlich zu ihrer eigentlichen Tätigkeit.

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Der Brandschutzbeauftragte unterstützt die Geschäftsführung aktiv im vorbeugenden Brandschutz. Ein wichtiger Teil dieser Funktion ist die Ausbildung und regelmäßige Unterweisung der Brandschutzhelfer.

Unterschied von Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragter

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Ausbildung

Wie wird man Brandschutzbeauftragter – Die Ausbildung von Brandschutzbeauftragten

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In der Ausbildung nach DGUV Information 205-003 wird den Teilnehmern das erforderliche Fachwissen vermittelt, um den Brandschutz in ihrem Betrieb sicherzustellen und Brandschutzhelfer auszubilden. Alles Online, ganz flexibel und ohne Terminsuche. Die Teilnehmer der Brandschutzbeauftragter Ausbildung erarbeiten die Inhalte im eigenen Tempo und teilen sich Lernzeiten flexibel selbst ein. Das ermöglicht die berufliche Weiterbildung ohne lästige Dienstreisen und Arbeitsausfälle.

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Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten besteht aus 11 Modulen und umfasst ingesamt 65 Unterrichtseinheiten. In der Ausbildung wird baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz besprochen, Brand- und Explosionsgefahren geklärt, besondere Brandrisiken aufgezeigt. Zudem lernen Teilnehmer effizientes Brandschutzmanagement und wie die Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern problemlos verläuft. HIER Ausbildungsdetails ansehen

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Häufige Fragen

Weitere Häufige Fragen zu Aufgaben und Voraussetzungen von Brandschutzbeauftragten

Wer kann Brandschutzbeauftragter werden?

Grundvoraussetzung für die Teilnahme an einer Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung. Voraussetzungen für die Auswahl geeigneter Personen werden in Punkt 4 der DGUV Information 205-003 genauer erläutert.

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Ist Brandschutzbeauftragter ein systemrelevanter Beruf?

Ja, der Beruf des Brandschutzbeauftragten gehört zu den systemrelevanten Berufen. Brandschutzbeauftragte sind betriebsinterne oder externe Personen, die Unternehmen hinsichtlich Maßnahmen zur Gewährleistung des Brandschutzes beraten und die Einhaltung der Brandschutzordnung sicherstellen. 

 

Wie viel verdient ein Brandschutzbeauftragter?

Das durchschnittliche Gehalt eines hauptberuflichen Brandschutzbeauftragten liegt bei ca. 3.600 Euro brutto pro Monat bzw. 44.500 Euro brutto pro Jahr.

 

Das monatliche Gehalt kann je nach Größe des Betriebes, der Berufserfahrung und weiteren Qualifikationen zwischen 2.500 Euro und 4.400 Euro variieren. Das Honorar für externe, selbstständige Brandschutzbeaufragte liegt bei einem durchschnittlichen Stundensatz von 75 Euro Netto.

 

Kann man sich als Brandschutzbeauftragter selbstständig machen?

Unternehmen können selbst entscheiden, ob sie eine interne Person als Brandschutzbeauftragten bestellen wollen, oder einen externen Berater engagieren. Es besteht also durchaus die Möglichkeit, sich als Brandschutzbeauftragter selbstständig zu machen und Unternehmen als externer Berater zu unterstützen. Grundvoraussetzung ist die entsprechende Qualifikation.

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Autor und Geschäftsführer Manuel Zabe

Manuel Zabe

Erstellt am: 14.12.2022
Zuletzt geändert: 18.07.2023

Geschäftsführer der ExpertMe GmbH und Experte für Arbeitssicherheit

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