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Bestellung eines IT-Sicherheitsbeauftragten
Wann braucht ein Unternehmen einen IT-Sicherheitsbeauftragten und welche gesetzlichen Regelungen gibt es?
Welche gesetzliche Grundlage gibt es für IT-Sicherheitsbeauftragte?
In Deutschland gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen, die für die Arbeit von IT-Sicherheitsbeauftragten relevant sind:
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Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Das BDSG regelt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und verpflichtet Unternehmen, "angemessene technische und organisatorische Maßnahmen" zum Schutz dieser Daten vorzusehen. Ein IT-Sicherheitsbeauftragter kann in diesem Zusammenhang für die Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich sein.
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Gesetz zur Regelung von Telekommunikations- und Postdiensten (TKG): Das TKG regelt den Telekommunikationsmarkt und verpflichtet Unternehmen, die Sicherheit von Telekommunikationsdiensten sicherzustellen. In diesem Zusammenhang kann ein IT-Sicherheitsbeauftragter für die Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich sein.
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IT-Grundschutz-Katalog des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): Der IT-Grundschutz-Katalog des BSI gibt Empfehlungen für die Sicherheit von IT-Systemen und -Netzwerken und dient als Leitfaden für die Einhaltung von Sicherheitsstandards. Ein IT-Sicherheitsbeauftragter kann diesen Katalog als Richtlinie für die Sicherheit von IT-Systemen nutzen.
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Gesetz über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG): Das GeschGehG schützt Geschäftsgeheimnisse und verpflichtet Unternehmen, entsprechende Maßnahmen zum Schutz dieser Geheimnisse zu treffen. Ein IT-Sicherheitsbeauftragter kann in diesem Zusammenhang für die Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich sein.
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Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Die DSGVO ist eine EU-Verordnung, die den Schutz personenbezogener Daten in der gesamten EU regelt. Unternehmen sind verpflichtet, die Vorschriften der DSGVO einzuhalten.
Eine wichtige gesetzliche Grundlage für die IT-Sicherheit ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU, die die Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU harmonisiert.
Das BDSG und die DSGVO enthalten Vorschriften darüber, wie personenbezogene Daten geschützt werden müssen und wer für den Schutz dieser Daten verantwortlich ist. In diesem Zusammenhang kommt dem IT-Sicherheitsbeauftragten eine wichtige Rolle zu, da er dafür sorgen muss, dass die IT-Systeme und -Netzwerke einer Organisation sicher sind und dass sensibles Unternehmenswissen und Kundendaten geschützt bleiben.
Gemäß § 4g BDSG sind Unternehmen verpflichtet, "angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten vorzusehen, um insbesondere den Schutz vor unberechtigter Kenntnisnahme und unberechtigter Verarbeitung zu gewährleisten". In diesem Zusammenhang kann es sinnvoll sein, einen IT-Sicherheitsbeauftragten zu bestellen, der für die Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich ist und sicherstellt, dass die IT-Systeme und -Netzwerke des Unternehmens den Anforderungen des BDSG entsprechen.
IT-Sicherheitsbeauftragte sind Personen, die für die Sicherheit von Informationstechnologien (IT) in einer Organisation verantwortlich sind. Sie sind dafür zuständig, Sicherheitsmaßnahmen zu planen, zu implementieren und zu überwachen, um die IT-Systeme und -Netzwerke vor Angriffen, Datenverlust und anderen Bedrohungen zu schützen. Dazu gehören zum Beispiel Computer, Server, Netzwerke und Anwendungen.
Für welche Unternehmen ist ein IT-Sicherheitsbeauftragter pflicht?
In Deutschland gibt es keine allgemeine gesetzliche Pflicht für Unternehmen, einen IT-Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Allerdings gibt es bestimmte gesetzliche Regelungen, die für bestimmte Unternehmen die Bestellung eines IT-Sicherheitsbeauftragten erforderlich machen können.
Eine solche gesetzliche Regelung ist beispielsweise das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das die Verarbeitung von personenbezogenen Daten regelt. Gemäß § 4g BDSG sind Unternehmen verpflichtet, "angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten vorzusehen, um insbesondere den Schutz vor unberechtigter Kenntnisnahme und unberechtigter Verarbeitung zu gewährleisten". In diesem Zusammenhang kann es sinnvoll sein, einen IT-Sicherheitsbeauftragten zu bestellen, der für die Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich ist und sicherstellt, dass die IT-Systeme und -Netzwerke des Unternehmens den Anforderungen des BDSG entsprechen.
Eine weitere gesetzliche Regelung, die für bestimmte Unternehmen die Bestellung eines IT-Sicherheitsbeauftragten erforderlich machen kann, ist das Gesetz zur Regelung von Telekommunikations- und Postdiensten (TKG). Das TKG verpflichtet Unternehmen, die Sicherheit von Telekommunikationsdiensten sicherzustellen. In diesem Zusammenhang kann ein IT-Sicherheitsbeauftragter für die Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich sein.
Anbieter von öffentlichen Telekommunikationsnetzen oder öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten stellen eine Ausnahme dar und sind dazu verpflichtet, einen IT-Sicherheitsbeauftragten zu bestellen.
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In der heutigen digitalen Welt sind IT-Systeme und -Netzwerke für viele Unternehmen von großer Bedeutung und stellen eine wertvolle Ressource dar. Wenn diese Systeme jedoch nicht sicher sind, können sie leicht von Angreifern ausgenutzt werden, was zu schwerwiegenden Folgen führen kann, wie zum Beispiel Datenverlust, Reputationsschäden oder finanzielle Verluste.
Um die IT-Systeme und -Netzwerke einer Organisation effektiv schützen zu können, ist es daher wichtig, dass ein IT-Sicherheitsbeauftragter vorhanden ist, der für die Sicherheit verantwortlich ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Unternehmen über sensible Unternehmensdaten oder Kundendaten verfügt, die geschützt werden müssen. Auch wenn das Unternehmen eine hohe Abhängigkeit von IT-Systemen hat und diese für den Geschäftsbetrieb von entscheidender Bedeutung sind, ist es wichtig, einen IT-Sicherheitsbeauftragten zu benennen, um mögliche Ausfälle oder Sicherheitsbedrohungen zu verhindern.
Wann braucht man einen IT-Sicherheitsbeauftragten?
Muster für die Bestellung eines IT-Sicherheitsbeauftragten
Die Bestellung eines IT-Sicherheitsbeauftragten kann in Form einer schriftlichen Vereinbarung oder eines Arbeitsvertrags erfolgen. Folgend finden Sie ein Beispiel für eine Muster-Bestellung eines IT-Sicherheitsbeauftragten:
"Sehr geehrte(r) [Name],
hiermit bestelle ich Sie zum IT-Sicherheitsbeauftragten für [Name des Unternehmens] mit Wirkung zum [Datum].
Ihre Aufgaben als IT-Sicherheitsbeauftragter umfassen insbesondere:
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Planung, Implementierung und Überwachung von Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der IT-Systeme und -Netzwerke des Unternehmens
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Überwachung des Netzwerks auf Anzeichen von Sicherheitsbedrohungen und Durchführung von Gegenmaßnahmen
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Entwicklung und Implementierung von Sicherheitsrichtlinien und -verfahren
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Koordination der Reaktion auf Sicherheitsincidente und Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen
Ich vertraue darauf, dass Sie Ihre Aufgaben verantwortungsbewusst und sorgfältig wahrnehmen werden.
Mit freundlichen Grüßen,
[Name]"